E1 durch Franchise?

Peter1970

Member
Hi alle, ich bin neu hier und möchte in den USA ein Geschäft aufbauen.

Was mir nun nicht ganz klar ist beim E1: es geht ja darum min. 50% des Handels - in dem Fall mit Deutschland - zu führen? Ich höre hier immer wieder von Onlineshops. Ich denke die Möglichkeit ist okay - ich dachte selbst schon an den Import bestimmer Waren nach D - was natürlich um einiges besser geht wenn man selbst dort ist.

Ich habe mehrfach hier schon von Leuten gelesen die erfolgreich mit E1 rüber sind und auch gerne Hilfestellung geben, worum ich sehr gerne bitten würde. Evtl. auch als Franchisenehmer?

Ich hätte auch jemanden aus den USA der mich sofort einstellen würde in einem Bereich den ich seit vielen Jahren schon mache. Aber das ist wohl auch nicht so einfach?!?

Ich freue mich über Antworten und PN!

Thx
Peter
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo Peter Antworten über PN gehen erst dann, wenn Du 20 Beiträge auf Deinem Zähler hast. Im oberen Bereich Lounge und Administration werden Beiträge nicht gezählt, im Rest des Forums schon.

Ansonsten herzlich :willkommen, ich denke es werden sicherlich bald User hier Antworten, die das E1 schon haben oder sich ebenfalls damit befassen.
 

Peter1970

Member
Vielen Dank,

das mit den PN wusste ich nicht. Dann muss ich loslegen und tippen ;)

Und freue mich auch auf direkte Antworten - villeicht auch von denen die ein Franchise bieten und
Hilfestellung leisten wollen!

Thx
 
N

Nusskiller

Guest
Hallo,

Beim E1 ist es so, dass mindestens 50% Handel mit einem Vertragsland der USA betrieben werden muss. Dabei ist es wichtig, dass ein reeller Warenstrom herrscht. Also ein Online-Shop bei dem man lediglich als "Agent" auftritt und nur Provisionen verdient, gilt da nicht.
Wenn es um den Visa-Antrag geht, musst man beim Konsolat außerdem nachweisen dass der Handel schon eine gewisse Zeit existiert. Wir mussten Nachweise der letzten 12 Monate nachweisen.

Grüße,
Nusskiller
 

Peter1970

Member
Ich meine gelesen zu haben, dass dies auch schneller nach Gründung funktioniert!
Vielleicht irre ich mich da auch.

In welchem Bereich habt Ihr Euch denn selbstständig gemacht?
 

Peter1970

Member
Hallo Ezri

danke Dir... ja die habe ich alle schon tausendmal durch, sind halt alles so allgemeine oberflächliche Infos..

Tab 2 a
Ein Geschäftsplan der kommenden fünf Jahre und Steuererklärungen der letzten drei Jahre, wenn das Geschäft bereits existiert.

Siehe letzter Teil: "wenn das Geschäft bereits existiert"

Wenn nicht?
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Dann kannst Du nur den Geschäftsplan vorlegen und hoffen, daß es klappt. Eine andere Antwort darauf weiß ich leider nicht :hmm
 
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