Wie lange dauert die Beibehaltungsantrags-Bearbeitung?

Ellen78

New Member
Ehe-GC
Soweit ich weiss erfuellst Du die residency requirements dann aber fuer den naturalization Antrag noch nicht, denn selbst durch die Ehe mit einem US citizen sind das ja 3 Jahre (sonst 5). Du bist aber doch gerade erst 2 Jahre als permanent resident hier.

P.S. Darf ich fragen wofuer die Eile?

Nach dem Antrag auf naturalization hab ich ja auch nicht gefragt, ist mir schon klar, dass ich 3 Jahre warten muss . . . die sind ja im Januar vorbei . . . wer weiss ob ich bis dahin die BBG ueberhaupt schon hab.

Die Eile . . . to get it the hell over with . . . ;)
 
W

Wisi

Guest
Ellen,

die BBG verfaellt aber auch, also nicht zu frueh beantragen sonst koennte es sein, dass sie schon nicht mehr gueltig ist wenn es dann mit der Einschwoerung soweit ist... der Antrag auf US citizenship kann naemlich bis zu 1 1/2 Jahre dauern.
 

Ellen78

New Member
Ehe-GC
Ellen,

die BBG verfaellt aber auch, also nicht zu frueh beantragen sonst koennte es sein, dass sie schon nicht mehr gueltig ist wenn es dann mit der Einschwoerung soweit ist... der Antrag auf US citizenship kann naemlich bis zu 1 1/2 Jahre dauern.

Ja, ist mir schon klar . . .bin hab ja auch nicht gesagt, dass ich Antrag heute oder morgen einreiche . . . informieren kann man sich doch aber vorher schon, oder??
 

garfieldshome

Well-Known Member
Ehe-GC
Texas tornado wurde 4 monate nach einreichung des US antrages eingeschworen, wenn man sich die bearbeitungszeiten anguckt kann man ja einschaetzen wie lange man beim jeweiligen servicecenter warten muss.
die BBG ist 2 jahre gueltig und kann verlaengert werden wenn sich der US antrag hinzieht.
ich wuerde die BBG im herbst losschicken, dann kriegst du die so im jan-maerz bescheid und kannst dann direkt US citizenship beantragen
 

Ellen78

New Member
Ehe-GC

tbads

Well-Known Member
Meine Freundin war auf dem dt. Konsulat in Washington, DC in 2005 und hat sich erkundigt wegen der Doppelstaatsbuergerschaft. Dort wurde ihr erklaert, dass sie die Beibehaltungsgenehmigung alle 2 Jahre neu beantragen muss, ansonsten verliert sie die dt. Staatsbuergerschaft, auch wenn sie innerhalb der 2 Jahre die amerikanische Stabue annimmt. Hab ich ja noch nie was von gehoert?
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Davon ist mir auch nix bekannt. Soweit ich weiß beantragt man die nur einmal und dann ists sie für immer und natürlich nur für diesen Fall gültig.

Im Zweifelsfalle: BVA Internet: Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Da gibts auch ne Mail-Adresse, ich denke da bekommt man dann bestimmt die richtige Antwort.

Und hier ist dann auch mal sehr schön und deutlich aufgelistet, was für Bedingungen an die doppelte Staatsangehörigkeit geknüpft ist: BVA Internet: Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit


Edit:
Die Beibehaltungsgenehmigung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung der Urkunde gültig. Sie wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Wird die fremde Staatsangehörigkeit vor Bekanntgabe oder nach Ablauf der Frist erworben, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Ist absehbar, dass die fremde Staatsangehörigkeit nicht innerhalb der Gültigkeitsfrist erworben werden kann, besteht die Möglichkeit, eine neue Urkunde zu beantragen. Die Voraussetzungen müssen auch dann vorliegen.
Bedeutet, nach der Beibehaltungsgenehmigung hast Du zwei Jahre Zeit die zusätzliche Stabü anzunehmen, hast du dann die zweite Stabü, brauchste natürlich keine Beibehaltung mehr zu beantragen. Frage also geklärt :)
 

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Edit: Bedeutet, nach der Beibehaltungsgenehmigung hast Du zwei Jahre Zeit die zusätzliche Stabü anzunehmen, hast du dann die zweite Stabü, brauchste natürlich keine Beibehaltung mehr zu beantragen. Frage also geklärt :)

Richtig...

Der Konsul ist doch Deutscher....der muss das doch lesen und verstehen koennen...:scheisse
 
S

Selfkant

Guest
Meine Freundin war auf dem dt. Konsulat in Washington, DC in 2005 und hat sich erkundigt wegen der Doppelstaatsbuergerschaft. Dort wurde ihr erklaert, dass sie die Beibehaltungsgenehmigung alle 2 Jahre neu beantragen muss, ansonsten verliert sie die dt. Staatsbuergerschaft, auch wenn sie innerhalb der 2 Jahre die amerikanische Stabue annimmt. Hab ich ja noch nie was von gehoert?

Nach aussage aus Koeln von meinem Sachbearbeiter dort, war ich unter den ersten 50 Leuten, die die Beibehaltung genehmigt bekamen. Also ist das schon etliche Jaherchen her. Ich habe NIE diese prozedur wiederholen muessen, musste allerdings die Urkunde davon bei der Erneuerung meines Passes vorlegen. Auch da war keine Rede davon, dass ich diese Prozedur wiederholen muesse!
 
Oben