Wie lange dauert die Beibehaltungsantrags-Bearbeitung?

Frontrange

Active Member
Was fuer ein schoenes deutsches Wort. :pc

Ich such gerade die Unterlagen fuer die Beibehaltungsbegreundung der dt. StA zusammen.

Hat jemand Erfahrung wie lange das im Moment dauert? Und darf man wirklich erst wenn man die in der Hand haelt die US-Citizenship beantragen?
 

Frontrange

Active Member
oops hab erst gerade jetzt gesehen ist wohl falsche Rubrik...kann jemand das verschieben?
 
Zuletzt bearbeitet:

Evi

Well-Known Member
Was fuer ein schoenes deutsches Wort. :pc

Ich such gerade die Unterlagen fuer die Beibehaltungsbegreundung der dt. StA zusammen.

Hat jemand Erfahrung wie lange das im Moment dauert? Und darf man wirklich erst wenn man die in der Hand haelt die US-Citizenship beantragen?

Jap, erst beantragen, wenn du die BBG hast. Zum Rest kann ich dir leider keine Infos geben. Ich trau mich an den Papierkram noch nicht ran. Vielleicht naechstes Jahr.
 

Frontrange

Active Member
Jap, erst beantragen, wenn du die BBG hast. Zum Rest kann ich dir leider keine Infos geben. Ich trau mich an den Papierkram noch nicht ran. Vielleicht naechstes Jahr.

Ich wuerd die US Citizenship gern noch machen solange wir in den USA sind, Anfang 2010 geht es wieder nach D. Ich will aber aus rein beruflichen Gruenden die Citizenship, da komm ich in D on post einfacher an die Administration Jobs.....grummel...die fuer die local nationals sind voll.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Und darf man wirklich erst wenn man die in der Hand haelt die US-Citizenship beantragen?

Nein, das stimmt nicht!

Du darfst die US-Citizenship durchaus schon beantragen, ehe Du die BBG in den Händen hältst. Aber Du musst darauf achten, dass Du die US-Staatsbürgerschaft erst annehmen darfst, nachdem die Beibehaltung genehmigt worden ist.
 

mari23

Well-Known Member
Citizen
Nein, das stimmt nicht!

Du darfst die US-Citizenship durchaus schon beantragen, ehe Du die BBG in den Händen hältst. Aber Du musst darauf achten, dass Du die US-Staatsbürgerschaft erst annehmen darfst, nachdem die Beibehaltung genehmigt worden ist.

Ich will jetzt nicht fest behaupten, das stimmt nicht. Aber ich meine, neulich mehrere Male gelesen zu haben, dass man die US-Stabü nicht beantragen soll, bis man die BBG in Händen hat, weil die US-StaBü, wenn sie wirksam wird, auf das Antragsdatum zurückdatiert wird und dann muss man die deutsche abgeben, weil man da noch keine BBG in Händen hielt.

Lies dich mal hier ein: http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse


Gerade habe ich es beim Bundesverwaltungsamt Köln gefunden. Da heißt es zur BBG:

In vielen Staaten wirkt der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt zurück und führt damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Beantragen Sie daher die fremde Staatsangehörigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit erst, wenn Sie die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten!
Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Quelle:
http://tinyurl.com/aj2stk
 

Evi

Well-Known Member
Genau das meine ich auch. Ich hab von zwei Maedels gelesen, die die US Stabue erst beantragt haben, nachdem sie die BBG in den Haenden hielten.
 
Oben