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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich für meinen Sohn auch und trotzdem verlangt das amerikanische Konsulat die Unterschrift des Erzeugers.Also, ich habe berreits mit dem Jugenamt telefoniert! Und ich brauche keinerlei Einverständniserklärung des Vaters! Da ich auch das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht habe! Aber trotzdem danke...

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich für meinen Sohn auch und trotzdem verlangt das amerikanische Konsulat die Unterschrift des Erzeugers.
... der Vater wird dir nicht das Auswandern verbieten koennen, aber er hat ein Recht darauf sein Kind zu sehen. Geht man ins Ausland (oder zieht innerhalb von D. weiter weg), muss man eine Regelung finden, dass der Vater (und das Kind) zu seinen Umgangsrecht kommt dh. Bsp. dem Vater anbieten, dass das Kind immer in den Ferien bei ihm ist usw. ... hat der Vater kein Interesse daran bzw. an dem Umgang mit dem Kind, ist es noch einfacher ...aber fragen muss man ihn...Also bei mir stand es in den Unterlagen vom Pack 3 (K1 Visum) bei den benötigten Unterlagen.Ist das vielleicht abhaengig, was fuer Nationalitaet der Vater hat?
US Buerger, Soldat, vielleicht schon nicht mehr in DE?
Also bei mir stand es in den Unterlagen vom Pack 3 (K1 Visum) bei den benötigten Unterlagen.

Sie weiss doch eh alles besser.![]()

Also, ich habe berreits mit dem Jugenamt telefoniert! Und ich brauche keinerlei Einverständniserklärung des Vaters! Da ich auch das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht habe! Aber trotzdem danke...
okay..ich halte mich da raus..![]()
