B
Bayer in Texas
Guest
die verfassungsklagen wurden doch schon abgeschmettert, weil die gar nicht erst zugelassen wurden.
ansonsten, war ja klar, daß so extreme beispiele kommen.
das ich sowas nicht gemeint habe ist doch wohl selbstverständlich.![]()
Aber wo ziehst Du dann die Grenze? Natuerlich waere eine Wiedereinfuehrung der Sklaverei um einiges drastischer als ein Verbot der Homo-Ehe, da stimm ich Dir schon zu. Aber bei beidem geht es um Buergerrechte, ueberall Rauchen zu koennen, das wuerde ich dagegen nicht unbedingt als Buergerrecht ansehen. Von daher ist Dein Vergleich wohl noch weiter daneben als meiner.
Und wenn Du sagst, die Abstimmung haette gar nicht erst zugelassen werden duerfen: Ich weiss nicht, ob es Bestrebungen gab, das zu verhindern, kann ich mir gut vorstellen, aber das ist sicher auch nicht so einfach, vermutlich deutlich schwerer als ein erst mal beschlossenes Gesetz dann auf juristischem Wege zu bekaempfen. Die Judikative ist nun mal (unter anderem) dazu da, um beschlossene Gesetze auf ihre Verfassungsmaessigkeit zu ueberpruefen und diese Verfassungsmaessigkeit wird in aller Regel am beschlossenen Gesetz ueberprueft und nicht in den Beratungen davor. Davor gibt es genug juristische berater, die ein Gesetz so formulieren sollen, dass es verfassungsgemaess ist, aber es gibt dabei eben viele Streitfaelle, die spaeter von Gerichten eingehend untersucht werden muessen.
Das ganze ist ja auch nicht anders, wenn ein Gesetz vom Parlament beschlossen wird. Und da die Parlamentarier auch Volksvertreter sind, wird ein Gesetz, das direkt vom Volk beschlossen wurde, auch nicht anders behandelt als eines, das aus dem Parlament kommt.