Greencard durch Arbeit

anjaxxo

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Wenn man als Investor, sagen wir mal zig Jahre erfolgreich in den USA tätig war, besteht dann nicht lt. Gesetz dann nach einer bestimmten Zeit das Recht auf eine GC?

Ich denke, Emma hat die Frage ja schon beantwortet.
 

Ezri

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Wenn man als Investor, sagen wir mal zig Jahre erfolgreich in den USA tätig war, besteht dann nicht lt. Gesetz dann nach einer bestimmten Zeit das Recht auf eine GC?

Nein, wie schon geschrieben, genau deswegen spielen alle Investoren an der Greencard Lottery mit, weil die meisten ihre Rente auch in den USA verbringen möchten und nicht in ihrem Herkunftsland.
 

Emmaglamour

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Greencard
Faq.visapro.com/e2-investor-visa-faq7.asp

Da sind Wege aufgeführt.
Es kann nicht der direkte Weg sein, aber es gibt Möglichkeiten.
Vielleicht solltest Du Dir Deinen eigenen Link mal durchlesen... Es gibt genau die Möglichkeiten, die ich bereits genannt hatte. E-2-Investorenvisa qualifizieren nun mal nicht zu einem Wechsel auf eine Greencard, sofern man nicht einen anderen, externen Qualifizierungspunkt hat, also Eheschließung mit Ami, DV-Lotterie etc.

Davon mal ganz abgesehen sind die Angaben in Deinem Link nicht sauber; deswegen sollte man sich nicht auf irgendwelchen dubiosen Drittanbieterseiten umsehen, sondern immer direkt auf offiziellen Websites der US-Regierung seine Infos zusammensuchen. Während unter Deinem Link die Option der Lotterie fehlt, kann ein E-2-Investor nicht über einen "employment-based" Antrag an eine Greencard gelangen, da er sein eigener Arbeitgeber ist und man sich nicht selber sponsern kann. Und wer sich für einen EB-1-Antrag qualifizieren würde, der würde todsicher nicht zuerst ein E-2 beantragen.
Und die ab-so-lut hirnlose bestehende Gesetzeslage sollte mal irgendwann überdacht werden.
Schreib' 'nen empörten Leserbrief an die US-Regierung. Ich bin sicher, man wird aufgrund Deines Ersuchens sofort die Gesetzeslage ändern...
Aus Sicht der USA ist die geltende Gesetzeslage übrigens sehr sinnvoll und alles andere als hirnlos. Die Ausländer bleiben solange im Land, wie sie produktiv sind und Arbeitsplätze generieren, und man schiebt sie ab, sobald sie fürs Land unproduktiv werden. Ist doch aus Regierungssicht ideal. Wieso sollte aus dieser Perspektive (die nun mal entscheidend ist) daran 'was geändert werden?
Wenn man als Investor, sagen wir mal zig Jahre erfolgreich in den USA tätig war, besteht dann nicht lt. Gesetz dann nach einer bestimmten Zeit das Recht auf eine GC?
Zum dritten Mal: nein, besteht nicht.
Ich sag's auch gern noch ein viertes oder fünftes Mal, wenn die ersten drei Male noch nicht gereicht haben.
 

Chrissi71

New Member
Kategorie EB-5: Investoren

Investoren, die Arbeitsplätze für zehn nicht mit ihnen verwandte Personen schaffen, indem sie Kapital in neue Wirtschaftsunternehmen in den USA investieren, können ebenfalls eine Permanent Resident Card bekommen. Die Investition muss mind. zwischen 500.000 und 1.000.000 US-Dollar liegen, abhängig von der Beschäftigungslage im jeweiligen geographischen Gebiet. Erst nach 2 Jahren wird die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, wenn in dieser Zeit die versprochene Investition tatsächlich erfolgt und Arbeitsplätze geschaffen wurden.
 

Ezri

Adminchen
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Kategorie EB-5: Investoren

Investoren, die Arbeitsplätze für zehn nicht mit ihnen verwandte Personen schaffen, indem sie Kapital in neue Wirtschaftsunternehmen in den USA investieren, können ebenfalls eine Permanent Resident Card bekommen. Die Investition muss mind. zwischen 500.000 und 1.000.000 US-Dollar liegen, abhängig von der Beschäftigungslage im jeweiligen geographischen Gebiet. Erst nach 2 Jahren wird die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, wenn in dieser Zeit die versprochene Investition tatsächlich erfolgt und Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Soweit ich weiß, gibt es das EB-5 nicht mehr.
 

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Soweit ich weiß, gibt es das EB-5 nicht mehr.
War ich bis gerade eben auch der Meinung, scheinbar wurde es von Obama aber nochmals bis 2015 verlängert.

Wir haben übrigens auch einige EB-5 Informationen hier im Forum, einfach nach immigrant investor program o.ä. suchen :)


Cheers, :winke
der Admin
 

Brubaker

Gesperrt
Selbstverstaendlich gibt es E5 immer noch.

Das E2 Visa fuehrt dann nicht zur GC, wenn es sich um den Principal handelt. Fuer Angestellte mit E2 jederzeit.

Ein Principal, der nach einiger Zeit erfolgreich genug wurde, kann auf E5 wechseln. Oder er heiratet. Oder er wurde so bedeutend, dass er EB2/NIW durchzieht. Geht alles. Aber alles nicht so leicht. Nur um die Moeglichkeiten zu zeigen.
 

VanillaTwilight

Well-Known Member
Den E-5 hatte ich gemeint. Lol. Ich wusste doch, da war was möglich in der E-Kategorie!!
Aber nett zu hören mit der Abschaffung... -_-
 
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