Das wundert mich nun aber doch. Ich habe meinen KFZ-Lappen 1987 gemacht, und da waren es 20 Pflichtstunden: 10 "normale" Stadtfahrstunden plus 10 Sonderfahrstunden, also Autobahn, Überlandpartien und Nachtfahrten (ich glaube in der Stückelung 5 BAB - 3 ÜL - 2 NF). Die 20 Stunden haben dicke gereicht, zumal ich ja vorher schon den Treckerführerschein hatte, und ich weiß noch, dass ich mich geärgert hatte, dass ich so viele Pflichtstunden nehmen musste, obwohl ich faktisch ja schon zwei Jahre Fahrpraxis hatte (wenngleich ich da natürlich auf 25 bzw. 40 km/h beschränkt war).
Neee. Stadt ist keine Pflicht.
Hier mal von einer X-beliebigen Fahrschule aktuell.
Auto: [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Nachtfahrt (also 12 Stunden, war zu meiner Zeit halt 10)
Motorrad: [/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Nachtfahrt, bei Vorbesitz von A 1 (alt 1b): 3 Stunden Überland, 2 Stunden Autobahn,
1 Stunde Nachtfahrt, 60 Minuten Prüfung[/FONT] (war zu meiner Zeit auch nur 10 Stunden hab 1a (gedrosselte Motorleistung) gemacht, der dann automatisch in 1 umgewandelt wurde).
Also wenn Du 10 Stunden Stadfahrt hattest, dann waren das keine Pflichtstunden, sondern normal Übungsstunden, sollte Dir deine Fahrschule das als Pflichtstunden verkauft haben, haben se dich beschubst.
Ich hab fürs Motorrad halt mehr als die Pflichtstunden gebraucht, wegen dieser Pflichtfahraufgaben in der Prüfung (8 fahren, bremsen, auskuppeln, ausweichen, Vollbremsung mit und ohne blockiertem Hinterrad usw.)