E1 Visa über Job

Calis

Well-Known Member
Hallo zusammen,

hier meine erste Frage:

Nachdem ich schon weit über 10x an der Lotterie teilgenommen habe und nix dabei rum kam habe ich jetzt vor eine andere Alternative ins Auge zu fassen.

Ich habe zum wiederholten male ein Angebot meines Arbeitgebers in den USA zu arbeiten.
Diesesmal habe ich vor (wenn die Konditionen stimmen) das Angebot anzunehmen.
Es geht um eine Entsendung mit einem E1-Visum. Bisher hat mich davon abgehalten, dass ich nicht unabhängig bin und mir so gesehen nichts aufbauen kann.
Aber wenn man nicht mal anfängt, dann wird es mal zu spät sein ;)

Eine Frage die mich beschäftigt und ich auch nach einiger Recherche nicht im I-net finden konnte ist, darf ich nebenbei ein eigenes Geschäft führen bzw. aufbauen?

Hintergrund ist, dass ich mir langsam ein eigenes Standbein aufbauen will um nicht mehr vom AG abhänig zu sein und später evtl. ein "eigenes" Visum zu beantragen.

Viele Grüße

Uli
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo Uli,

leider gibt es in diesem Forum nicht so viel Leute, die via E1 in die USA gegangen sind, daher kann es etwas dauern bis Du eine entsprechende Antwort bekommst.
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
A treaty trader or employee may only work in the activity for which he or she was approved at the time the classification was granted. An E-1 employee, however, may also work for the treaty organization’s parent company or one of its subsidiaries as long as the:
•Relationship between the organizations is established
•Subsidiary employment requires executive, supervisory, or essential skills
•Terms and conditions of employment have not otherwise changed.

See 8 CFR 214.2(e)(8)(ii) for details.
--> E-1 Treaty Traders | USCIS

Von daher wuerde ich mal sagen, ausser bei Deinem Arbeitgeber kannst/darfst Du nichts machen. Ansonsten waere es ja auch zu einfach, die Visumkategorie zu missbrauchen und Hans und Franz ins Land zu lassen...
 

Calis

Well-Known Member
Hallo Ulrich,

werde mich dann im Fall der Fälle bei den Behörden erkundigen und hier die Infos teilen.

Viele Grüße

Ulrich
 
N

Nusskiller

Guest
Hallo Ulrich,
Du kannst mit den E-1 (Entsendung einer Führungskraft) eine eigene Firma gründen. (Das kannst du sogar mit Esta ;) ) Da du bei deiner eigenen Firma nicht angestellt bist, darfst du auch dafür nebenbei "arbeiten".
Dieses Arbeitgebergestütze E1 - Achtung: nicht verwechseln mit den TreatyTrader! - hat den Vorteil, dass man selbst nach 5 Jahren auf Greencard gehen kann: Green Card for International Organization Employees | USCIS
Was du mit dem E1 nicht kannst: Arbeiten bei einem anderen Arbeitgeber - du bist also an deine Firma gebunden.
 

anjaxxo

Super-Moderator
Teammitglied
Moderator
Citizen
E1 und EB1 durcheinander geschmissen.... Das stimmt alles hinten und vorne nicht was du da schreibst.

Dann kannst du es ja sicher besser erklaeren anstatt einfach zu sagen "ist falsch"?
Das Forum lebt vom Informationsaustausch und von Leuten, die ihr Wissen teilen.
 

Brubaker

Gesperrt
Dann kannst du es ja sicher besser erklaeren anstatt einfach zu sagen "ist falsch"?
Das Forum lebt vom Informationsaustausch und von Leuten, die ihr Wissen teilen.

OK, mache ich das:

EB-1 => Green Card Category.

E1 => Visa für Treaty Treaders.

Man kann zwar ein E1-Unternehmen gründen und darin dann selbst mit einem E1 Visa tätig sein. Das führt jedoch NIE zur Green Card. Außer natürlich durch Wechsel auf einen ganz anderen Status, z.B. durch Heirat etc.
Der Grund, warum ein E1 Unternehmer (Principal) keinen GC Antrag stellen kann: SELBSTanträge auf GC gibt es nur in den Categories EB-1a und EB-2/NIW (National Interest Waiver).
Daher läuft es eben nicht, ein Unternehmen in den USA zu gründen, sich selbst zu versetzen und dann durch das Unternehmen GC Antrag stellen. Das geht nur bei Angestellten durch ihren Arbeitgeber. Ein E1 Principal Visa Holder ist aber KEIN Angestellter visatechnisch gesehen. Er kann zwar für seine Angestellten ggf. GC Anträge stellen, aber nicht für sich selbst. Übrigens auch nicht für seine Frau, die dann ja auf ihren Antrag ihren Mann (den antragstellenden Principal) mit inkludieren könnte. Diesen "Selbstantrag" auf Umwegen durchschaut USCIS sofort.

Der User Nusskiller hat das alles durcheinander gemixt. Nicht nur E1 Visa und EB-1 GC Categorie. Sondern auch noch die verschiedenen Untergruppen des EB-1. Internationale Manager nämlich fallen in die Gruppe EB-1c. Die benötigen genau so einen Arbeitgeber als Antragsteller (der sie nicht SELBST sein können) wie EB-1b. Lediglich PERM entfällt für diese Gruppe. Wie weiter oben schon gesagt geht Selbstantrag nur bei EB-1a. Doch da ist die Hürde ja nicht gerade niedrig, wie leicht nachzulesen ist. Bei EB-2/NIW ist der Knackpunkt das NIW, weniger die Anforderung durch EB-2.
Der Link, den er einstellte, führt auf I-140. Klar, diese Petition muss IMMER zunächst gestellt werden bei job related GCs. Aber eben durch einen Arbeitgeber, ausser man fällt in eine GC Category, die Selbstantrag ermöglicht.
 
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