Arbeitsvertrag: Brauche Übersetzungs- und Verständnishilfe

spot

Well-Known Member
Ich versuche mich gerade durch einen Vertrag durchzulesen, den ich vorgesetzt bekommen habe und dem ich in einigen Punkten ganz und gar nicht zustimmen kann, da die von mir geforderten Einschränkungen in keinerlei Verhältnis zum angebotenen Job stehen. :scheisse Jetzt stolpere ich gerade über folgenden Absatz, den ich nicht wirklich verstehe. Vielleicht kann mir hier jemand erklären, was genau das heißt:
Third Party Restrictions: Contractor [das wäre ich] represents that she is presently under no contractual or other restriction or obligation which would be materially breached by the Contractor's execution of this agreement or the performance of the Services, and throughout the duration of this Agreement, the Contractor will not enter into any agreement either written or oral, which conflicts with this Agreement.
Heißt das, ich darf neben dem angebotenen Job keinen anderen Job ausüben, wie in einem anderen Absatz später noch gefordert wird?
 

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Ich versuche mich gerade durch einen Vertrag durchzulesen, den ich vorgesetzt bekommen habe und dem ich in einigen Punkten ganz und gar nicht zustimmen kann, da die von mir geforderten Einschränkungen in keinerlei Verhältnis zum angebotenen Job stehen. :scheisse Jetzt stolpere ich gerade über folgenden Absatz, den ich nicht wirklich verstehe. Vielleicht kann mir hier jemand erklären, was genau das heißt: Heißt das, ich darf neben dem angebotenen Job keinen anderen Job ausüben, wie in einem anderen Absatz später noch gefordert wird?

Nein, es ist keine generelles Verbot. Du erklärst, dass du keinen anderen Vertrag hast, der dich an der Ausübung dieses Vertrags und der Qualität deiner Arbeit behindert. Zusätzlich stimmst du zu, dass du nach Abschluss dieses Vertrags keinen weiteren eingehst, der mit diesem in kollidiert. Reiner Schutz für den Arbeitgeber.

:winke
 

Stern

Well-Known Member
Sowas waere z.B. ein deutscher Arbeitsvertrag, bei dem du deine ganze Arbeitsleistung bereits verkauft hast und keine weitere Taetigkeit ausueben darfst.
 

spot

Well-Known Member
Nein, es ist keine generelles Verbot. Du erklärst, dass du keinen anderen Vertrag hast, der dich an der Ausübung dieses Vertrags und der Qualität deiner Arbeit behindert. Zusätzlich stimmst du zu, dass du nach Abschluss dieses Vertrags keinen weiteren eingehst, der mit diesem in kollidiert. Reiner Schutz für den Arbeitgeber.

:winke

Was bedeutet denn, "mit diesem kollidiert". Dieser Job ist eine freiberufliche Arbeit für eine Sprachschule Firma X. Die paar Stunden, die sie mir anbieten, bezahlen keine meiner Rechnungen, d.h. ich muss noch andere Einnahmequellen nebenbei haben. Hieße das denn dann, dass ich, wenn ich zum Beispiel bei Firma Y montags von 10-12 arbeiten könnte und da mehr Geld für bekäme, das nicht annehmen dürfte, wenn mir Firma X ebenfalls die Möglichkeit gäbe, montags von 10-12 zu arbeiten? Denn das würde ja kollidieren...

An anderer Stelle heißt es, ich darf während und bis 1 Jahr nach Beendigung des Vertrags bei keiner anderen Firma arbeiten, die ähnliche Dienste wie Firma X anbietet. Ist doch unerhört, wenn sie mir nur 2 Stunden die Woche Arbeit geben, aber mir untersagen in meinem Berufsfeld noch woanders zu arbeiten. Oder sehe ich das falsch? (Wäre ich dort fest angestellt mit einer vollen Stelle und angemessenem Gehalt, wäre das wieder was anderes, aber so?)

@Stern: Ich bin mir nicht ganz sicher, was du meinst. :(
 

Mela

Well-Known Member
Ich glaube, das nennt man in D Wettbewerbsverbot.
Es geht wohl hauptsächlich darum, dass du deinem jetzigen Arbeitgeber nicht nachher, wenn du dort nicht mehr arbeitest, die Kunden ausspannst!
 

spot

Well-Known Member
Ich glaube, das nennt man in D Wettbewerbsverbot.
Es geht wohl hauptsächlich darum, dass du deinem jetzigen Arbeitgeber nicht nachher, wenn du dort nicht mehr arbeitest, die Kunden ausspannst!

Das ist schon klar, das ich das nicht darf. Aber das ist wiederum an anderer Stelle ausführlich festgehalten.
 

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Was bedeutet denn, "mit diesem kollidiert". Dieser Job ist eine freiberufliche Arbeit für eine Sprachschule Firma X. Die paar Stunden, die sie mir anbieten, bezahlen keine meiner Rechnungen, d.h. ich muss noch andere Einnahmequellen nebenbei haben. Hieße das denn dann, dass ich, wenn ich zum Beispiel bei Firma Y montags von 10-12 arbeiten könnte und da mehr Geld für bekäme, das nicht annehmen dürfte, wenn mir Firma X ebenfalls die Möglichkeit gäbe, montags von 10-12 zu arbeiten? Denn das würde ja kollidieren...

An anderer Stelle heißt es, ich darf während und bis 1 Jahr nach Beendigung des Vertrags bei keiner anderen Firma arbeiten, die ähnliche Dienste wie Firma X anbietet. Ist doch unerhört, wenn sie mir nur 2 Stunden die Woche Arbeit geben, aber mir untersagen in meinem Berufsfeld noch woanders zu arbeiten. Oder sehe ich das falsch? (Wäre ich dort fest angestellt mit einer vollen Stelle und angemessenem Gehalt, wäre das wieder was anderes, aber so?)

@Stern: Ich bin mir nicht ganz sicher, was du meinst. :(

Kollidiert entweder im Sinne von gleicher Tätigkeit bei einer anderen Firma beziehungsweise wenn generell ein Interessenkonflikt (kann alles mögliche sein) besteht. Sie können dir aber nicht verbieten - und tun sie auch nicht - einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Aber ja, die Einschränkung ist nicht gerade prickelnd, ist in Europa aber nicht anders (ich darf auch nicht einer gleichen Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber nachgehen). Bei einem Contractor oder Consultant bzw. beim Arbeiten auf Stundenbasis muss man das Ganze aber eigentlich unter einem anderen Licht sehen (aber wie gesagt, eigentlich).

Das mit dem Wettbewerbsverbot ist eine andere Sache. Grundsätzlich bezweifle ich, dass das Wettbewerbsverbot rechtskräftig ist, wenn du beim Arbeitgeber weder in einer Führungsposition bist noch über strategische Kentnisse des Arbeitgebers verfügst. Wettbewerbsverbote sind im Normalfall auch maximal auf die gleiche Ortschaft oder Stadtteile (wenn überhaupt) beschränkt, da sie nicht einem Berufsverbot gleichkommen dürfen. Würde ich persönlich kurz von einem Anwalt prüfen lassen.

Du kannst ja auch erstmal das Gespräch mit deinem künftigen Arbeitgeber suchen, denn allenfalls handelt es sich bei dem Vertrag um einen Standardvertrag der nicht auf Contractors beziehungsweise deine spezielle Situation (2 Stunden Arbeit pro Woche) angepasst wurde.


Viel Erfolg :winke
der Admin


PS: Falls alles nicht fruchtet, würde ich persönlich vor einem solchen Vertrag eher Abstand nehmen, denn wenn sie wollen, können sie dir das Leben echt schwer machen, dein Gehalt einbehalten falls du aus ihrer Sicht gegen den Vertrag verstösst. Ganz abgesehen davon, dass sie dich wegen Vertragsbruch auch verklagen können. Steht etwas von einer Konventionalstrafe im Vertrag im Falle eines Vertragsbruchs?
 

spot

Well-Known Member
Kollidiert entweder im Sinne von gleicher Tätigkeit bei einer anderen Firma beziehungsweise wenn generell ein Interessenkonflikt (kann alles mögliche sein) besteht. Sie können dir aber nicht verbieten - und tun sie auch nicht - einer anderen Tätigkeit nachzugehen.
Aber genau das tun sie doch in Abschnitt 7:
7. Non-Compete
At all times while employed with the company and for one (1) year after employment is terminated, Contractor may not, without prior written consent and upon the sole discretion of the Company, directly or indirectly be employed, in the same or similar capacity and utilizing the skills, knowledge, and information rendered as per the terms of contractual engagement with the Company, with any competing business that renders substantially similar services as the Company and having an operation located within 25 miles of the Company.


Aber ja, die Einschränkung ist nicht gerade prickelnd, ist in Europa aber nicht anders (ich darf auch nicht einer gleichen Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber nachgehen). Bei einem Contractor oder Consultant bzw. beim Arbeiten auf Stundenbasis muss man das Ganze aber eigentlich unter einem anderen Licht sehen (aber wie gesagt, eigentlich).

Das mit dem Wettbewerbsverbot ist eine andere Sache. Grundsätzlich bezweifle ich, dass das Wettbewerbsverbot rechtskräftig ist, wenn du beim Arbeitgeber weder in einer Führungsposition bist noch über strategische Kentnisse des Arbeitgebers verfügst. Wettbewerbsverbote sind im Normalfall auch maximal auf die gleiche Ortschaft oder Stadtteile (wenn überhaupt) beschränkt, da sie nicht einem Berufsverbot gleichkommen dürfen. Würde ich persönlich kurz von einem Anwalt prüfen lassen.

Du kannst ja auch erstmal das Gespräch mit deinem künftigen Arbeitgeber suchen, denn allenfalls handelt es sich bei dem Vertrag um einen Standardvertrag der nicht auf Contractors beziehungsweise deine spezielle Situation (2 Stunden Arbeit pro Woche) angepasst wurde.


Viel Erfolg :winke
der Admin


PS: Falls alles nicht fruchtet, würde ich persönlich vor einem solchen Vertrag eher Abstand nehmen, denn wenn sie wollen, können sie dir das Leben echt schwer machen, dein Gehalt einbehalten falls du aus ihrer Sicht gegen den Vertrag verstösst. Ganz abgesehen davon, dass sie dich wegen Vertragsbruch auch verklagen können. Steht etwas von einer Konventionalstrafe im Vertrag im Falle eines Vertragsbruchs?

Von Konventionalstrafe habe ich jetzt nichts gelesen:
11. Liability

Any breach of Sections 5, 6, or 7 of this Agreement by the Contractor may cause the Company substantial and irrevocable damage and therefore, in the event of such breach, in addition to such other remedies as may be available, the Contractor agrees that the Company shall have the right to seek specific performance and injunctive relief against the Comtractor with respect to any such breach. Neither party shall be liable for incidental or consequential damages, including without limitation lost profits, arising out of the subject matter of this Agreement. In no event shall the Contractor’s aggregate liability for all cases and controversies arising out of the subject matter of this Agreement exceed the amount actually paid to the Contractor hereunder, regardless of whether the action is brought in contract, tort, or otherwise. The invalidity or unenforceability of any provision of this Agreement shall not affect the validity or enforceability of any other provision of this Agreement.
Ich setze mich mit dem AG nochmal zusammen und hab ihm auch schon einige Punkte genannt, die für mich nicht in Frage kommen. Aber ich hab trotzdem ein bisschen Bammel, dass ich irgendwo was überlese, woraus mir nachher ein Strick gedreht wird. Einen Anwalt zu beauftragen lohnt sich bei dem Stundenlohn und der Stundenanzahl nicht.
 

anjaxxo

Super-Moderator
Teammitglied
Moderator
Citizen
Ich setze mich mit dem AG nochmal zusammen und hab ihm auch schon einige Punkte genannt, die für mich nicht in Frage kommen. Aber ich hab trotzdem ein bisschen Bammel, dass ich irgendwo was überlese, woraus mir nachher ein Strick gedreht wird. Einen Anwalt zu beauftragen lohnt sich bei dem Stundenlohn und der Stundenanzahl nicht.

Du kannst doch, falls du noch einen zweiten Job annehmen willst, das mit deinem Arbeitgeber besprechen und dir schriftlich geben lassen, dass sie damit kein Problem haben.
Das habe ich hier auch. Die Nebentaetigkeit ist mir ausdruecklich schriftlich erlaubt und mein Arbeitgeber weiss, was ich mache, wo ich es mache und was ich verdiene.
 

mari23

Well-Known Member
Citizen
Du kannst ja auch erstmal das Gespräch mit deinem künftigen Arbeitgeber suchen, denn allenfalls handelt es sich bei dem Vertrag um einen Standardvertrag der nicht auf Contractors beziehungsweise deine spezielle Situation (2 Stunden Arbeit pro Woche) angepasst wurde.


Viel Erfolg :winke
der Admin


PS: Falls alles nicht fruchtet, würde ich persönlich vor einem solchen Vertrag eher Abstand nehmen, denn wenn sie wollen, können sie dir das Leben echt schwer machen, dein Gehalt einbehalten falls du aus ihrer Sicht gegen den Vertrag verstösst. Ganz abgesehen davon, dass sie dich wegen Vertragsbruch auch verklagen können. Steht etwas von einer Konventionalstrafe im Vertrag im Falle eines Vertragsbruchs?

Genau das vermute ich hier auch, dass das eine von deren Standardvertragsklauseln ist, die auf independent contractors nicht zutreffen. Aber wissen tue ich es nicht. Ich weiß aber aus eigener Erfahrung, dass manche Firmen solche Klöpse in ihren Verträgen haben, ich bekomme manchmal auch so was Ähnliches zum Unterschreiben. In dem Fall habe ich aus Erfahrung gelernt, dass ich das dann mit dem betreffenden Unternehmen kläre. Oft kann ich das (nach Rücksprache) einfach durchstreichen und mit meinen Initialen versehen und mich dann mit dem Rest des Vertrags einverstanden erklären.

Ich finde es - wie du - ein Unding, von dir als independent contractor zu verlangen, dass du bei keinem ähnlichen Unternehmen bzw. in ähnlicher Tätigkeit keine anderen Aufträge annehmen darfst. Wovon, bitte schön, sollst du dich denn deren Meinung nach ernähren, wenn sie dich nicht fest einstellen? Das kann doch gar nicht rechtens sein.

Ich bekomme manchmal non-compete clauses (Wettbewerbsverbotsklauseln) zum Unterschreiben. Die besagen jedoch, dass ich dem Unternehmen (oft Agenturen) keine Kunden ausspannen darf, also anschließend nicht direkt für diese Kunden arbeiten darf, sondern nur über diese Agentur. Aber das ist ja etwas anderes.
 
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