Zweitwohnsitz mit EB-5 Visa und weitere Fragen :-)

marco

New Member
Hallo zusammen,

ich entschuldige mich schon einmal für diesen Roman :-)

Ich überlege seit längerem, mir in den USA einen (Zweit-)Wohnsitz zuzulegen. Ich habe mich im Internet schon gut eingelesen, weiß aber, dass die Beratung durch einen guten Anwalt u. Steuerberater unabdingbar sind. Dies wird nach einigen Grundsatzentscheidungen auch der Fall sein, doch zuvor möchte ich noch ein paar grundlegende Fragen stellen, zu welchem ich im Netz noch nicht die richtige (oder unterschiedliche) Antworten gefunden habe.


Frage 1: Benötige ich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, um in den USA eine Immobilie zu erwerben? (Teilweise lese ich, dass dafür eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig ist, andere sagen wieder, dass man
als Ausländer Anlageobjekte erwerben kann, ohne eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu haben.)

Zu meinem Vorhaben:

Ich möchte mir in den USA (Großraum Los Angeles) einen Zweitwohnsitz zulegen. Da ich noch nicht weiß,
wie lange ich mich pro Jahr hier aufhalten möchte (zwischen 1-10 Monate) bleibt mir nichts anderes übrig, als mir eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu besorgen.

In meinem Fall kommt hier das EB-5 Visa, also das Visa für Investoren in Frage (500.000 – 1.000.000
Dollar je nach Region und 10 Arbeitsplätze für mind. 2 Jahre). Hier gibt es grob gesagt drei Möglichkeiten: A) Investition in FDRC B) Investition in ein Unternehmen in den USA C) Eigenes Unternehmen gründen


Frage 2: Investition in FDRC (Federally Designated Regional Centers). Hat hier jemand schon
Erfahrungen gemacht. Ist das wirklich „so einfach“. Ich habe auf EB5 Green Card Visa | Immigrant Investor Visa EB5 Program Experts
gelesen, dass man in California in ein Projekt investieren kann (500.000 Dollar) und dadurch die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Ich bin mir noch nicht 100% sicher, ob das seriös ist. Sind das Projekte direkt vom Staat?


Frage 2.1: Wenn Frage 2 positive beantwortet werden kann, dann: Wird die Investition in irgendeiner
Form rückvergütet, sprich monatliche Zinszahlung an mich bzw. kann ich nach zwei Jahren den Investitionsbetrag zurückfordern und die Aufenthaltsgenehmigung bleibt bestehen?


Frage 2.2: Was passiert, wenn das Projekt aus irgendeinem Grund doch nicht wie gewünscht verläuft
und z.B. pleite geht. Meine Investition ist weg (die Investitionen müssen ja immer mit Risiko verbunden sein) aber was passiert mit meiner dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Ist die dann auch futsch, wenn der Zeitraum von zwei Jahren nicht erreicht wird?

Frage 3: Investition in ein amerikanisches Unternehmen. Muss dies eine Investition sein, oder
kann ich auch in fünf Firmen investieren, um mein Risiko kleiner zu halten?

Frage 3.1: Was passiert, wenn hier die eine (oder eine von mehreren Investitionen) negativ verläuft, sprich pleite etc.? Kann ich den Investitionsbetrag über den notwendigen Zeitraum verlagern, sprich z.B. nach einen Jahr von Unternehmen A in Unternehmen B investieren, wenn ich merke dass Unternehmen A Probleme hat?

Frage 4: Ein eigenes Unternehmen gründen. Ich investiere 1 Mio. Dollar in etwas Eigenes. Wann muss
die volle Investition getätigt sein bzw. wann müssten die 10 Arbeitsplätze geschaffen sein? Kann ich klein (mit 2-3 MA) anfangen und dann erst am Ende der Frist die 10 MA eingestellt haben?

Frage 4.1: Ist es evtl. einfacher, in DE ein Unternehmen zu gründen und dann in den USA eine Zweigstelle mit 2-5 MA aufzumachen? Ich weiß, die Frage ist nicht einfach zu beantworten, da in DE wieder einiges mehr an Bürokratie auf einen zukommt. Die Frage bezieht sich rein auf die Gründungs-/Visaanforderungen in den USA.

Frage 5: Immobilienkauf USA. Ich habe gelesen, dass aus haftungstechnischen Gründen der Kauf einer
Immobilie meist über eine 'Corporation“ abgewickelt wird, um die Haftung (auf den Immobilienwert?) zu beschränken, um im Ernstfall nicht mit dem kompletten Vermögen zu haften? Ist das Gang und Gäbe? Hier muss ja jeder Hauseigentümer schon etwas davon gehört haben.

Frage 6: Versicherungen generell, welche benötige ich? Haus, Auto … immer im Hinterkopf, dass das
nur ein Zweitwohnsitz werden soll bzw. ich in DE weiterhin alles benötigte habe. Wenn ich über 6 Monate im Jahr mich in den USA aufhalte, muss ich dann denn Hauptwohnsitz ändern bzw. wenn das immer so um die 5-7 Monate im Jahr schwankt, was tun?


Frage 7: Versteuerung. Klar, direkte Einnahmen aus den USA (Immobilien evtl. Business etc. ) werde ich in
den USA versteuern und Einnahmen aus DE in DE. Was aber mit Konten und Geldanlagen. In Hinblick auf „dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung“ und evtl. bei doppelter Staatsbürgerschaft?)
7.1.: deutsche Konten
7.2: Konten im europ. Ausland
7.3: amerikanische Konten

Frage 8: Empfehlung für Anwalt bzw. Steuerberater in Los Angeles und evtl. Süddeutschland. Wer kennt
jemand gutes für die Bereiche Auswanderung, Staatsbürgerschaft, Firmengründung?

Frage 9: Einreise nach DE bei dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung. Ich reiße mit neuem Laptop, Handy etc. in DE ein und muss zum Zoll. Da ich die Güter ja nicht einführe bzw. besser gesagt wieder mit in die USA nehme: Wie kann man es „zolltechnisch“ regeln, dass die das glauben?

So, dass ist jetzt mal ein Großteil
der Fragen, welche mir so auf der Zunge brennen.

Ich danke euch schon einmal für eure
Hilfe.

Marco
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Moin Moin Marco :winke
ich entschuldige mich schon einmal für diesen Roman :-)
Entschuldigung angenommen :D
Ich überlege seit längerem, mir in den USA einen (Zweit-)Wohnsitz zuzulegen. Ich habe mich im Internet schon gut eingelesen, weiß aber, dass die Beratung durch einen guten Anwalt u. Steuerberater unabdingbar sind. Dies wird nach einigen Grundsatzentscheidungen auch der Fall sein, doch zuvor möchte ich noch ein paar grundlegende Fragen stellen, zu welchem ich im Netz noch nicht die richtige (oder unterschiedliche) Antworten gefunden habe.
Ums gleich ganz pingelig herauszustellen: Es gibt den Begriff "Zweitwohnsitz im Ausland" für Deutsche nicht. Nimmst Du einen Wohnsitz im Ausland, so ist dieser Wohnsitz auch dort ein Erstwohnsitz.
Hauptwohnsitz wegen steuerlicher Belange ist jener, wo der Lebensmittelpunkt ist. Also in welchem Land die Familie lebt und wo man sich am meisten aufhält. Da es dafür keine wirkliche Definition gibt, wird dieses individuell vom Finanzamt entschieden.


Frage 1: Benötige ich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, um in den USA eine Immobilie zu erwerben? (Teilweise lese ich, dass dafür eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig ist, andere sagen wieder, dass man
als Ausländer Anlageobjekte erwerben kann, ohne eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu haben.)
Soweit ich weiß, kann man in den USA Immobilien kaufen, ohne ein Visum oder Greencard zu haben.

Für das EB-5 muß der investierende Betrag auf ein unabhängiges Treuhandkonto eingezahlt werden. Erteil die Auswanderungsbehörde das Visum, kann das Geld in das Investitionsobjekt transferiert werden. Wird das Visum nicht erteilt, erhält man das Geld retour.

Wurde dem Antrag stattgegeben, muß die Investition so eingesetzt werden, daß 10 US-Bürger einen Job von mindestens 35 Stunden die Woche erhalten, oder 10 entsprechende Arbeitsplätze erhalten werden. Kauft man sich in ein bestehendes Unternehmen ein, muß man eine Position in der Geschäftsleitung innehaben, limited partnership wird aber auch akzeptiert.
Ca. ein Jahr nach der Investition erhalt man (und die Familie; Kinder nur wenn sie unter 21 Jahre sind) eine befristet Greencard. Besteht das Investitionsobjekt nach 2 Jahren inkl. der mindestens 10 Arbeitsplätze noch (wird ca. drei Monate vor Ablauf geprüft), kann die permanente Greencard beantragt werden. Bis man diese erhält können noch weitere vier Jahre vergehen.

Nachdem Du die Investition getätigt hast, erhälst Du nach ca. einem Jahr eine "bedingte" Greencard. Besteht das Unternehmen nach den besagten zwei Jahren weiterhin, erhälst Du eine permanente Greencard.
Bevor man die permanente Greencard erhält, wird geprüft, ob die Investorensumme nach wie vor komplett "vorhanden" ist.
Frage 7: Versteuerung. Klar, direkte Einnahmen aus den USA (Immobilien evtl. Business etc. ) werde ich in
den USA versteuern und Einnahmen aus DE in DE. Was aber mit Konten und Geldanlagen. In Hinblick auf „dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung“ und evtl. bei doppelter Staatsbürgerschaft?)
7.1.: deutsche Konten
7.2: Konten im europ. Ausland
7.3: amerikanische Konten

Zum Thema Besteuerung, werf ich mal das Stichwort "Doppelbesteuerungsabkommen" in die Runde.
Da möchte ich empfehlen, mich an einen Steuerberater hüben wie drüben zu wenden, der diesen Begriff kennt, denn mit beiden Wohnsitzen muß man in beiden Ländern sein Welteinkommen versteuern.

Ich hoffe, ich habe nicht zu viel Unsinn geschrieben :shy
 

Admin

Administrator
Teammitglied
Administrator
Moin Moin und :willkommen

Hallo zusammen,

ich entschuldige mich schon einmal für diesen Roman :-)
Lieber ein Roman als eine Frage die alles offen lässt ;)

Frage 1: Benötige ich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, um in den USA eine Immobilie zu erwerben? (Teilweise lese ich, dass dafür eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig ist, andere sagen wieder, dass man als Ausländer Anlageobjekte erwerben kann, ohne eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu haben.)
Nein, du kannst problemlos Immobilien erwerben.

In meinem Fall kommt hier das EB-5 Visa, also das Visa für Investoren in Frage (500.000 – 1.000.000
Dollar je nach Region und 10 Arbeitsplätze für mind. 2 Jahre).
Das EB-5 verlangt mindestens eine Million als Investment oder 500'000 in einem TEE (Targeted Employment Erea) und minimum 10 Jobs.

Hier gibt es grob gesagt drei Möglichkeiten: A) Investition in FDRC B) Investition in ein Unternehmen in den USA C) Eigenes Unternehmen gründen
Ja, mehr oder weniger :)

Frage 2: Investition in FDRC (Federally Designated Regional Centers). Hat hier jemand schon
Erfahrungen gemacht. Ist das wirklich „so einfach“. Ich habe auf EB5 Green Card Visa | Immigrant Investor Visa EB5 Program Experts
gelesen, dass man in California in ein Projekt investieren kann (500.000 Dollar) und dadurch die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Ich bin mir noch nicht 100% sicher, ob das seriös ist. Sind das Projekte direkt vom Staat?
Es gibt private und öffentliche gemanagte Projekte; und ja, letztendlich ist es so einfach wenn man das Geld dafür aufwerfen kann ;)

Frage 2.1: Wenn Frage 2 positive beantwortet werden kann, dann: Wird die Investition in irgendeiner
Form rückvergütet, sprich monatliche Zinszahlung an mich bzw. kann ich nach zwei Jahren den Investitionsbetrag zurückfordern und die Aufenthaltsgenehmigung bleibt bestehen?
Die jährlichen Zahlungen an dich - eigentlich mehr Gewinnbeteiligung als Zins - sind im Normalfall nicht sehr hoch. Du kriegst dein Geld nicht per se zurück, insbesondere nicht, wenn es floppt ;) Jedoch haben solche Pläne/Projekte meistens entsprechende Klauseln, was du dann in solchen Fällen erhälst, etc. Im Normalfall kannst du dein Investment auch "weiterverkaufen" bzw. "zurückgeben" und somit dein investiertes Kapital zurückholen, jedoch ist dies immer von dem jeweiligen Projekt abhängig (jedoch selten nach zwei Jahren sondern eher im Bereich von vier bis zehn). Bevor du irgendwo einsteigst, lass dich von einem spezialisierten Anwalt beraten.

Frage 2.2: Was passiert, wenn das Projekt aus irgendeinem Grund doch nicht wie gewünscht verläuft
und z.B. pleite geht. Meine Investition ist weg (die Investitionen müssen ja immer mit Risiko verbunden sein) aber was passiert mit meiner dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Ist die dann auch futsch, wenn der Zeitraum von zwei Jahren nicht erreicht wird?
Jap, wie oben geschrieben kann dies durchaus vorkommen; jedes Investment ist ein Risiko. Wenn es floppt, bleibt die Aufenthaltsgenehmigung - in der Annahme, dass du die Greencard in Zwischenzeit hast - bestehen.

Frage 3: Investition in ein amerikanisches Unternehmen. Muss dies eine Investition sein, oder
kann ich auch in fünf Firmen investieren, um mein Risiko kleiner zu halten?
Es können auch mehrere Firmen sein; das wichtigste sind die Jobs welche du schaffen sollst.

Frage 3.1: Was passiert, wenn hier die eine (oder eine von mehreren Investitionen) negativ verläuft, sprich pleite etc.? Kann ich den Investitionsbetrag über den notwendigen Zeitraum verlagern, sprich z.B. nach einen Jahr von Unternehmen A in Unternehmen B investieren, wenn ich merke dass Unternehmen A Probleme hat?
Doofe Frage, wie willst du dein Investment verschieben wenn das Unternehmen in Schieflage ist? Das Geld steckt in der Firma und du kriegst das ja nicht so schnell wieder raus.

Frage 4: Ein eigenes Unternehmen gründen. Ich investiere 1 Mio. Dollar in etwas Eigenes. Wann muss
die volle Investition getätigt sein bzw. wann müssten die 10 Arbeitsplätze geschaffen sein? Kann ich klein (mit 2-3 MA) anfangen und dann erst am Ende der Frist die 10 MA eingestellt haben?
Du musst nicht sofort mit 10 Mitarbeitern beginnen, jedoch musst du diese innerhalb eines angemessenes Zeitraums einstellen; imo sind zwei Jahre aber nicht angemessen, eher ein paar Monate ;)

Frage 4.1: Ist es evtl. einfacher, in DE ein Unternehmen zu gründen und dann in den USA eine Zweigstelle mit 2-5 MA aufzumachen? Ich weiß, die Frage ist nicht einfach zu beantworten, da in DE wieder einiges mehr an Bürokratie auf einen zukommt. Die Frage bezieht sich rein auf die Gründungs-/Visaanforderungen in den USA.
Das dürfte meines Erachtens deutlich komplizierter sein.

Frage 5: Immobilienkauf USA. Ich habe gelesen, dass aus haftungstechnischen Gründen der Kauf einer
Immobilie meist über eine 'Corporation“ abgewickelt wird, um die Haftung (auf den Immobilienwert?) zu beschränken, um im Ernstfall nicht mit dem kompletten Vermögen zu haften? Ist das Gang und Gäbe? Hier muss ja jeder Hauseigentümer schon etwas davon gehört haben.
Als Privater? Wohl kaum. Als Firma, warum nicht. Vorteile sehe ich aber nicht.

Frage 6: Versicherungen generell, welche benötige ich? Haus, Auto … immer im Hinterkopf, dass das
nur ein Zweitwohnsitz werden soll bzw. ich in DE weiterhin alles benötigte habe. Wenn ich über 6 Monate im Jahr mich in den USA aufhalte, muss ich dann denn Hauptwohnsitz ändern bzw. wenn das immer so um die 5-7 Monate im Jahr schwankt, was tun?
Ich vermute, dass du deine Versicherungen in DE weiterhin behältst und die nötigen Schritte dazu machst (insbesondere wegen KK, etc.). Was du in den USA versicherst sei dir überlassen, Haus und Auto machen aber Sinn.

Frage 7: Versteuerung. Klar, direkte Einnahmen aus den USA (Immobilien evtl. Business etc. ) werde ich in
den USA versteuern und Einnahmen aus DE in DE. Was aber mit Konten und Geldanlagen. In Hinblick auf „dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung“ und evtl. bei doppelter Staatsbürgerschaft?)
7.1.: deutsche Konten
7.2: Konten im europ. Ausland
7.3: amerikanische Konten
Du bist mit einer dauerhaften Aufenthaltsberechtigung in den USA immer für dein gesamtes Welteinkommen und für dein Weltvermögen steuerpflichtig. Natürlich bleibst du auch in Deutschland für dein Einkommen und Vermögen steuerpflichtig. Durch Doppelbesteuerungsabkommen hebt sich dann die doppelte Belastung (teilweise) auf. Letztendlich werden sich aber die Steuerbehörden beider Länder darüber streiten in welchem Land sich dein Lebensmittelpunkt befindet, denn danach richtet sich die Steuer.

Frage 8: Empfehlung für Anwalt bzw. Steuerberater in Los Angeles und evtl. Süddeutschland. Wer kennt
jemand gutes für die Bereiche Auswanderung, Staatsbürgerschaft, Firmengründung?
Kann ich leider nicht weiterhelfen; unser Forensponsor TAD - The American Dream - kann dir da aber allenfalls weiterhelfen :)

Frage 9: Einreise nach DE bei dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung. Ich reiße mit neuem Laptop, Handy etc. in DE ein und muss zum Zoll. Da ich die Güter ja nicht einführe bzw. besser gesagt wieder mit in die USA nehme: Wie kann man es „zolltechnisch“ regeln, dass die das glauben?
Rechne mit Problemen. Allenfalls musst du eine Sicherheitsleistung hinterlegen den du dann bei Ausreise wieder erhälst, erkundige dich aber am Besten beim Zoll, die geben dir immerhin eine kompetente und kostenlose Antwort (vorzugsweise schriftlich, den Wisch nimmst du dann immer mit und hast etwas in den Händen wenn es zu Problemen kommt).


Cheers, :winke
der Admin


PS: Mit dem EB-5 würde ich mich beeilen, das Programm ist nur bis zum 30. September 2012 vorgesehen; ob es verlängert wird ist fraglich, es wurde im 2011 fleissig über das EB-6 beraten, dürfte aber nicht mehr ganz so einfach werden wie mit dem EB-5.
 

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Ich überlege seit längerem, mir in den USA einen (Zweit-)Wohnsitz zuzulegen.
das geht nicht..du haettest dann 2 Erstwohnsitze..;)

Frage 1: Benötige ich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, um in den USA eine Immobilie zu erwerben?
nein..
Ich möchte mir in den USA (Großraum Los Angeles) einen Zweitwohnsitz zulegen. Da ich noch nicht weiß,
wie lange ich mich pro Jahr hier aufhalten möchte (zwischen 1-10 Monate) bleibt mir nichts anderes übrig, als mir eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu besorgen.
da kommt man aber nicht so leicht dran..

In meinem Fall kommt hier das EB-5 Visa, also das Visa für Investoren in Frage (500.000 – 1.000.000
Dollar je nach Region und 10 Arbeitsplätze für mind. 2 Jahre). Hier gibt es grob gesagt drei Möglichkeiten: A) Investition in FDRC B) Investition in ein Unternehmen in den USA C) Eigenes Unternehmen gründen
EB 5 ist kein Visum das eine Greencard ueber Investition..das bekommst du nur wenn due min 500K in ein bestimmtes projekt steckst

Investition in FDRC (Federally Designated Regional Centers). Hat hier jemand schon
Erfahrungen gemacht. Ist das wirklich „so einfach“. Ich habe auf EB5 Green Card Visa | Immigrant Investor Visa EB5 Program Experts
gelesen, dass man in California in ein Projekt investieren kann (500.000 Dollar) und dadurch die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Ich bin mir noch nicht 100% sicher, ob das seriös ist. Sind das Projekte direkt vom Staat?
Ja das kann man so sagen...da machen sie dir Vorschriften in was du investieren kannst und dafuer kannst du dann eine GC bekommen..

Wenn Frage 2 positive beantwortet werden kann, dann: Wird die Investition in irgendeiner
Form rückvergütet, sprich monatliche Zinszahlung an mich bzw. kann ich nach zwei Jahren den Investitionsbetrag zurückfordern und die Aufenthaltsgenehmigung bleibt bestehen?
nein, die Kohle ist futsch..


Was passiert, wenn das Projekt aus irgendeinem Grund doch nicht wie gewünscht verläuft
und z.B. pleite geht. Meine Investition ist weg (die Investitionen müssen ja immer mit Risiko verbunden sein) aber was passiert mit meiner dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Ist die dann auch futsch, wenn der Zeitraum von zwei Jahren nicht erreicht wird?
das ist vollkommen wurscht weil du eine GC haettest..

Frage 3: Investition in ein amerikanisches Unternehmen. Muss dies eine Investition sein, oder
kann ich auch in fünf Firmen investieren, um mein Risiko kleiner zu halten?
Weiss ich nicht genau aber ich denke es geht nur in einer..um dadurch ein Visum zu bekommen musst du 50% der firma halten..

Frage 3.1: Was passiert, wenn hier die eine (oder eine von mehreren Investitionen) negativ verläuft, sprich pleite etc.? Kann ich den Investitionsbetrag über den notwendigen Zeitraum verlagern, sprich z.B. nach einen Jahr von Unternehmen A in Unternehmen B investieren, wenn ich merke dass Unternehmen A Probleme hat?
ich sage mal dann muesstet du einen neuen Antrag stellen..

Frage 4: Ein eigenes Unternehmen gründen. Ich investiere 1 Mio. Dollar in etwas Eigenes. Wann muss
die volle Investition getätigt sein bzw. wann müssten die 10 Arbeitsplätze geschaffen sein? Kann ich klein (mit 2-3 MA) anfangen und dann erst am Ende der Frist die 10 MA eingestellt haben?
das geht nicht..es muss ueber die Regional center gehen..wenn du was eigenes machen willst musst du ein E1 oder E2 beantragen..

Frage 4.1: Ist es evtl. einfacher, in DE ein Unternehmen zu gründen und dann in den USA eine Zweigstelle mit 2-5 MA aufzumachen? Ich weiß, die Frage ist nicht einfach zu beantworten, da in DE wieder einiges mehr an Bürokratie auf einen zukommt. Die Frage bezieht sich rein auf die Gründungs-/Visaanforderungen in den USA.
Kann man machen, nur dafuer gibt es kein Gc sondern nur ein Visum..

Frage 5: Immobilienkauf USA. Ich habe gelesen, dass aus haftungstechnischen Gründen der Kauf einer
Immobilie meist über eine 'Corporation“ abgewickelt wird, um die Haftung (auf den Immobilienwert?) zu beschränken, um im Ernstfall nicht mit dem kompletten Vermögen zu haften? Ist das Gang und Gäbe? Hier muss ja jeder Hauseigentümer schon etwas davon gehört haben.
Hoere ich zum erstenmal....

Frage 6: Versicherungen generell, welche benötige ich? Haus, Auto … immer im Hinterkopf, dass das
nur ein Zweitwohnsitz werden soll bzw. ich in DE weiterhin alles benötigte habe. Wenn ich über 6 Monate im Jahr mich in den USA aufhalte, muss ich dann denn Hauptwohnsitz ändern bzw. wenn das immer so um die 5-7 Monate im Jahr schwankt, was tun?
Wie gesagt du hast dann 2 Erstwohnsitze.....wenn du ueber EB 5 gehen willst musst du deinen lebensmittel punkt in USA haben..die GC ist nicht zum "teich-hoppsen" du musst umziehen....bei einem Visum koennte das gehen..


Versteuerung. Klar, direkte Einnahmen aus den USA (Immobilien evtl. Business etc. ) werde ich in
den USA versteuern und Einnahmen aus DE in DE. Was aber mit Konten und Geldanlagen. In Hinblick auf „dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung“ und evtl. bei doppelter Staatsbürgerschaft?)
7.1.: deutsche Konten
7.2: Konten im europ. Ausland
7.3: amerikanische Konten
Du musst dein Welteinkommen in USA versteuern...die haben aber mit D ein Abkommen man bezahlt nur einmal Steuern..wuerde dann fuer USa raten weil weniger..

Frage 8: Empfehlung für Anwalt bzw. Steuerberater in Los Angeles und evtl. Süddeutschland. Wer kennt
jemand gutes für die Bereiche Auswanderung, Staatsbürgerschaft, Firmengründung?
Um die SB zu bekommen musst du erstmal 5 jahre mit Gc in USA ge;ebt haben..

Frage 9: Einreise nach DE bei dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung. Ich reiße mit neuem Laptop, Handy etc. in DE ein und muss zum Zoll. Da ich die Güter ja nicht einführe bzw. besser gesagt wieder mit in die USA nehme: Wie kann man es „zolltechnisch“ regeln, dass die das glauben?
Ja das glauben die wenn du die Gc/Visum zeigst

Nur um das nochmal klarzustellen EB5 ist eine GC...die Fragen sind dadurch etwa schwer zu beantworten weil Investorenvisa mit Gc oder Investorenvisa ohne Gc sind 2 Paar schuhe
 
Zuletzt bearbeitet:

Admin

Administrator
Teammitglied
Administrator
Hallo Rabiene

Lies dir doch vor dem Posten erstmal die Antworten durch welche gegeben wurden bzw. befasse dich genau mit dem entsprechenden Visum. Folgende Punkte bzw. Aussagen von dir stimmen nicht und ich möchte diese korrigieren damit Leser keine falsches Bild von EB-5 erhalten:

EB 5 ist kein Visum das eine Greencard ueber Investition..das bekommst du nur wenn due min 500K in ein bestimmtes projekt steckst
Nein, stimmt so nicht. Du kannst auch in ein neues Business investieren bzw. dieses aufbauen. Du musst nicht in ein bestimmtes Projekt investieren. Lies dir mal die Bestimmungen zum EB-5 Visum durch.

Ja das kann man so sagen...da machen sie dir Vorschriften in was du investieren kannst und dafuer kannst du dann eine GC bekommen..
Wie geschrieben machen sie dir keine Vorschriften in was exakt du investieren musst. Die TEE z.B. sind definiert, logisch, aber sonst nicht.

nein, die Kohle ist futsch..
Die Kohle ist nur futsch wenn das Investment futsch geht, sonst im Normalfall nicht (ist kein one-off Investment!)

das geht nicht..es muss ueber die Regional center gehen..wenn du was eigenes machen willst musst du ein E1 oder E2 beantragen..
Es muss nicht über ein Regional Center gehen; Investitionen können auch direkt getätigt werden - z.B. in Unternehmen welche in finanzieller Not sind - oder über Regional Center, dazu besteht aber kein Zwang. Zudem verlangen Regional Center Gebühren (und das nicht zu knapp) welche zusätzlich geleistet werden müssen. EB-5 erlaubt es bei einer Investition von mindestens einer Million auch ein eigenes Business hochzuziehen (Alien Entrepreneur Investment!) solange die Anforderungen erfüllt sind. Es gibt einige Seiten im Internet welche behaupten, dass EB-5 nur über ein Regional Center geht, diese Aussage ist aber falsch.

Nur um das nochmal klarzustellen EB5 ist eine GC...
EB-5 ist ein Visum mit welchem man die Greencard beantragen kann, ist aber kein automatisierter Prozess.


Cheers, :winke
der Admin
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Hallo Rabiene

Lies dir doch vor dem Posten erstmal die Antworten durch welche gegeben wurden bzw. befasse dich genau mit dem entsprechenden Visum.
Findste nicht, dass das ein bisschen viel verlangt ist? Sich informieren, ehe man antwortet - das kann ja jeder. :ohshit
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Nein, stimmt so nicht. Du kannst auch in ein neues Business investieren bzw. dieses aufbauen. Du musst nicht in ein bestimmtes Projekt investieren. Lies dir mal die Bestimmungen zum EB-5 Visum durch.
da steht aber doch "at least 500K"und davon hat der OP doch auch gesprochen...

das Wort "must" hoert sich aber nicht nach man kann sich was aussuchen an..

t invest $1,000,000, or at least $500,000 in a targeted employment area (high unemployment or rural area). In return, USCIS may grant conditional permanent residence to the individual.

getätigt werden - z.B. in Unternehmen welche in finanzieller Not sind - oder über Regional Center, dazu besteht aber kein Zwang. Zudem verlangen Regional Center Gebühren (und das nicht zu knapp) welche zusätzlich geleistet werden müssen.
Ein Zwang nicht nur dann muss man mehr investieren als die 500..

nes Business hochzuziehen (Alien Entrepreneur Investment!) solange die Anforderungen erfüllt sind. Es gibt einige Seiten im Internet welche behaupten, dass EB-5 nur über ein Regional Center geht, diese Aussage ist aber falsch.
nein das weiss ich...aber wenn man nur 500 investieren will muss man ueber die Regional gehen...

Anyway ..ich habe die Antworten nur auf die 500 k bezogen und EB-5 ist die Greenard...weil
In return, USCIS may grant conditional permanent residence to the individual.

USCIS - Green Card Through Investment

3. Absatz..falls ich das aber falsch verstehe nehm ich das zurueck..


Sonst muss ich mir noch die Mühe machen und Beiträge verschieben, und das wollen wir - bzw. ich - doch nicht, gelle
Keine bange..ich kann die Posts der netten Dame nicht lesen...nur das scheint ihr nicht aufzufallen..:wohoo
 
Oben