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Wenn Du nur besuchsweise in Deutschland weilst und dann wieder in die USA zurückreist, ist es so, wie Ezri, Ulrich, und ItsJustMe sagen; da ist der Laptop einfach Teil Deines Reisegepäcks, wie auch Deine Klamotten etc. Damit kommst Du ja locker über 430 Euro, auch ohne Laptop.Hallo, ich weiß es ist ein alter thread, aber vielleicht liest hier ja noch jemand mit.
Bei der Wiedereinreise in die EU, macht es da einen Unterschied, ob man ein gültiges Visum für die USA hat oder nicht? Also ob man nach der Einreise auch bald wieder zurück in die USA ausreist? Ist die Freigrenze trotzdem 430€?
Ich konnte online keine andere Grenze als eben die 430€ finden, also nehme ich an, dass ich während der kompletten Gültigkeit des Visums genauso behandelt werde, als wäre ich mit ESTA eingereist und es der EU egal ist, dass ich die Waren wieder in die USA mit zurücknehme.
Ist alles nur hypothetisch, also sagen wir ich würde mir einen Laptop kaufen für $1K, dann müsste ich bei erster Mitnahme in die EU bezahlen und danach den Laptop immer vorm Check-in beim Zoll anmelden, dass ich bei der nächsten Wiedereinreise nicht wieder zahlen muss?
Für die Nämlichkeitsbescheinigung muss man den fraglichen Gegenstand übrigens beim Zoll dabeihaben und dem Zollbeamten vorführen.
Visum ist egal, Wohnsitz zaehlt. Wenn Du nur quasi temporaer einreist und Waren fuer den persoenlichen Gebrauch mitbringst (und wieder ausfuehrst) ist es egal, wie hoch der Betrag ist.
Nein, aber im Falle eines Falles sollte man nachweisen können, wo der gewöhnliche Wohnsitz ist.In diesem Fall müsste ich aber in Deutschland abgemeldet sein oder?
Genau, der Zoll stellt bei technischen Geräten die Seriennummer fest und notiert das dann entsprechend in der Nämlichkeitsbescheinigung. Deswegen muss man das fragliche Gerät auch dabei haben; nur ein Foto oder sonstiger Beleg reicht nicht. Die wollen den tatsächlichen ( = nämlichen) Gegenstand sehen. Aber wenn man die Originalrechnung mitführt, reicht das auch und man kann sich den Nämlichkeitsbescheinungskram sparen. Letzteres ist in erster Linie sinnvoll für Leute, die die Originalrechnung verlegt haben.Die stellen beim Zoll die Seriennummer fest - ich hatte das früher bei meinen Exporten nach Asien für welche wir ab und an das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material mit einer Zollvergünstigung eingeführt hatten. Da musste durch die Nämlichkeitssicherung nachgewiesen werden, dass dieses auch wieder ausgeführt wurde. Andernfalls hätte Einfuhrzoll nachentrichtet werden müssen.
Die stellen beim Zoll die Seriennummer fest - ich hatte das früher bei meinen Exporten nach Asien für welche wir ab und an das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material mit einer Zollvergünstigung eingeführt hatten. Da musste durch die Nämlichkeitssicherung nachgewiesen werden, dass dieses auch wieder ausgeführt wurde. Andernfalls hätte Einfuhrzoll nachentrichtet werden müssen.