Wie sind die rechtlichen Regeln für Remote-Freelancer (erstmal) ohne Einreise

Phrodo

New Member
Ich bin Programmierer/Softwareingenieur als Freelancer.

1.
Es gibt ja eine Reihe von Platformen, die im IT-Bereich Remote-Unterstützung über das Internet erlauben.

Ich hätte gerne gewusst, welche VISA-Regeln eingehalten werden müssen, wenn ich für eine US-Firma Dienstleistungen erbringe.

Mir kann ja ein Schreiben einer Rechnung an eine US-Firma nicht verboten werden.
Ich halte mich ja nicht in den USA auf, aber trotzdem kommt es mir vor, als ob einige US-Firmen verunsichert sind, einige setzen eine Greencard voraus, andere bleiben unklar. Was ist für US-Firmen erlaubt, was muss beachtet werden?

2.
Außerdem kann es ja sein, dass es doch einmal sinnvoll wäre, zu einer Besprechung für 1-2 Tage in die USA zu reisen. Welcher VISA-Typ bzw. welche Erlaubnis wäre da fällig ?

Vielen Dank im voraus.
 

Ace

Well-Known Member
Ohne Arbeitsvisum darfst du in den USA nicht arbeiten, meines Wissens auch nicht wenn du Freelancer bist. Eine Einreise zu einer dienstlichen Besprechung sollte auf Visa Waiver Program (also ohne Visum) gehen. Arbeiten vor Ort nicht.
Rechnungen an US-Firmen kannst du natürlich schreiben, wie du lustig bist, da hast du recht. Mir wäre nicht bekannt, dass die Firmen da bestimmte Vorgaben einhalten müssen, außer bei öffentlcihen Ausschreibungen, wo US-Firmen bevorzugt werden müssen. Aber vielleicht weiß da ja jemand anders mehr.
 

Wendy

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Natürlich darf man Business Trips auf Visa Waiver machen - so lange man seine Firma in Deutschland hat.

"Reisezweck: Sie möchten als Tourist oder Geschäftsreisender einreisen."

Eine geschäftliche Besprechung oder auch eine Dienstleistung eines deutschen Unternehmens für eine US Firma von Deutschland aus ist durchaus eine Geschäftsreise.

Freunde leisten für den US-Staat Programmierarbeiten und reisen ganz normal auf Esta ein (und ich bin überzeugt, daß die Regierung keine illegalen Einreisenden für sensible Daten erlauben würden).

Die programmieren hier für eine deutsche Firma, die Arbeiten werden hier in Deutschland erledigt und für die letztliche Installation reisen die deutschen Experten für eine gewisse Zeit (1 oder 2 Wochen) ein, installieren das, weisen die Mitarbeiter ein und reisen wieder ab.

Alle Bezahlung geht an die deutsche Firma (bzw. die amerikanische Niederlassung der Firma).

Das ist völlig legal.

Man darf nur IN den USA keine Arbeit annehmen.

Der Mitarbeiter hier hat aber nie seine deutsche Arbeitsstelle verlassen arbeitsrechtlich.

Das ist der Passus "ein Visum ist erforderlich, wenn "Sie vorhaben, in den Vereinigten Staaten eine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit auszuüben (gilt auch für Journalisten, Au-pairs und Praktikanten)"
Du nimmst die Arbeit nicht auf - denn Du bist in einem deutschen Arbeitsverhältnis und leistest die Arbeit für den deutschen Arbeitgeber.

Es reisen täglich tausende Geschäftsreisende in die USA ein um dort Geschäft abzuschließen, Geschäfte anzubahnen oder zu bestehenden Geschäften Leistungen zu erbringen.

Ein Visum ist für eine Entsendung erforderlich (also wenn ein Mitarbeiter für längere Zeit - in dem mir bekannten Fall war es 8 oder 12 Monate - in die USA geschickt wird, dort natürlich auch wohnt und dort eine Großmaschine einrichtet)

ESTA (und das B1/2 Visum - das für Aufenthalten von 90-180 Tagen gilt) erlauben:
B1 Geschäftsvisum
Einreisen für geschäftliche Zwecke:

  • Geschäfts- und Kundenkontakte knüpfen;
  • Konferenzen, Forschung (nur unabhängig und ohne Bezahlung)
  • Geschäftsgründung (Ankauf/Pacht eines Objektes)
  • Verträge schließen
  • Innerbetriebliche Ausbildung
  • Montagearbeiten

Die Angaben sind von der Webseite des Konsulates:
B1/B2 Geschäfts- und Touristen Visum | DIPLOMATISCHE VERTRETUNGEN DER USA DEUTSCHLAND

Visa | DIPLOMATISCHE VERTRETUNGEN DER USA DEUTSCHLAND

Viele Grüße

Wendy
 

Phrodo

New Member
Danke schön für die Antworten. Das klärt schon einmal Vieles.

Was in Wendys Beispiel anders ist, ist dass die erwähnten Programmierer bei einer deutschen Firma angestellt sind.
Was also noch etwas unklar ist, ist der Begriff "(deutsche) Firma". Nach deutschem Recht ist/hat jeder Selbstständige eine Firma.
Die Frage ist, ob dies aus amerikanischer Sicht anders gesehen wird, wenn ich als Selbstständiger über das Internet Dienstleistungen erbringe.
Bei kurzen Trips zur Inbetriebnahme oder Meetings scheint mir auch ESTA als ausreichend.
Dennoch: Zumindest die Möglichkeit einer "Entsendung" über eine Deutsche Firma fällt als Selbständiger weg, dazu müsste ich eine GmbH-artige Struktur gründen. Mir ist klar, dass dies über Visa-Fragen hinaus geht, aber vielleicht hat hier ja jemand noch etwas Wissen.
 

Wendy

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Hallo - nein - es sind ebenfalls Freelancer (resp. eine eigene kleine Programmierfirma), die wiederum für eine große Firma programmieren, die an die Regierung der USA Software verkauft.

Entsendung geht (ging) in diesem Fall nicht, weil das nur als Angestellter einer Firma ging.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Was Du sagst, ist richtig, Wendy. Das, was Du beschreibst (kurzzeitige Einreisen für Installation/Inbetriebnahme von Geräten/Programmen etc.), ist unter VWP oder B-1, wenn bestimmte Umstände zutreffen, in der Tat erlaubt.

Aber im vorliegenden Fall geht's ja darum, dass jemand seinen Aufenthaltsort dauerhaft in die USA verlegen will, und dann wendet sich das Blatt. Das ist eben nicht erlaubt. Dafür bedarf es - da kein Arbeitsvisum greifen würde - einer Greencard. Weiß ich deswegen, weil es mich als Freiberuflerin ebenfalls betrifft/betroffen hat und ich mich jahrelang mit der Problematik befasst habe.

Phrodo benötigt, wenn er seinen Wohnsitz in die USA verlegen möchte, eine Greencard. Eventuell könnte er auch eine Betriebsgründung erwägen und ein Investorenvisum beantragen. Aber VWP und B-1 kommen für ihn nicht in Frage.
 

Wendy

Super-Moderator
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Moderator
Hallo - ja - wenn er umziehen will - das geht nicht dauerhaft - da reden wir ja auch nicht mehr über "Nicht-Einwanderungs-Visa". So wie er schreibt, will er für US Firmen programmieren und ab und an für eine Geschäftsbesprechung einreisen. Einwandern kann er natürlich weder auf Visa Waiver noch auf B1/2.
 

Phrodo

New Member
Hallo!

Wendy hatte meine Frage schon richtig verstanden. Ich möchte nicht umziehen, sondern von Deutschland aus arbeiten. Ergänzend hatte mich nur eine kurzzeitige Einreise interessiert.

Danke für Eure Antworten.
 
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