Wie kann ich als Greencard holder jemanden in die USA holen

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Aber nicht, wenn sie geschieden wird....dann greift doch wieder die andere Regelung mit den 5 Jahren, oder?

das fragst DU uns?...du bist doch die verliebt-verlobt-verheiratet-expertin...;)

Solange sie nicht wieder auftaucht,nutzt alles spekulieren nix...
 

Muus

New Member
Aber nicht, wenn sie geschieden wird....dann greift doch wieder die andere Regelung mit den 5 Jahren, oder?


So viel ich weiss, spielt das keine Rolle, ich glaube, es geht darum, WIE man die GC erhalten hat.. sprich "durch Heirat".. aber ich kann mich da natuerlich taeuschen... war noch nicht in so einer Situation ;)
 

CWR

Well-Known Member
das fragst DU uns?...du bist doch die verliebt-verlobt-verheiratet-expertin...;)
Grins...ich wusste es schon, aber wollt halt hoeflich sein und hatte gestern auch nicht die Zeit, um Belege rauszusuchen, daher die weniger direkte Frageform ;)

Heute hab ich mir nun die Muehe mal gemacht, und es ist tatsaechlich so, dass sie zum Zeitpunkt des Antrags noch mit dem US citizen verheiratet sein muss, um in den Genuss der 3-Jahres Regelung zu kommen:

If you are at least 18 years old and:​
Are currently married to and living with a U.S. citizen;​
and​
Have been married to and living with that same U.S.
citizen for the past 3 years;​
and​
Your spouse has been a U.S. citizen for the past 3 years.

Gibt noch eine Sonderregelng fuer "Soldatenwitwen":

If you are at least 18 years old and:​
Were married to a U.S. citizen who died during a period of
honorable active duty service in the U.S. Armed Forces.​
NOTE:​
You must have been married to and living with

your U.S. citizen spouse at the time of his/her death

Aber das war's dann auch schon.

Quelle: http://www.uscis.gov/files/article/M-476.pdf
(Seite 18)

Also wuerde in diesem Fall die 5 Jahresfrist zutreffen.
 

Muus

New Member
Grins...ich wusste es schon, aber wollt halt hoeflich sein und hatte gestern auch nicht die Zeit, um Belege rauszusuchen, daher die weniger direkte Frageform ;)

Heute hab ich mir nun die Muehe mal gemacht, und es ist tatsaechlich so, dass sie zum Zeitpunkt des Antrags noch mit dem US citizen verheiratet sein muss, um in den Genuss der 3-Jahres Regelung zu kommen:

If you are at least 18 years old and:
Are currently married to and living with a U.S. citizen;
and
Have been married to and living with that same U.S.
citizen for the past 3 years;
and

Your spouse has been a U.S. citizen for the past 3 years.

Gibt noch eine Sonderregelng fuer "Soldatenwitwen":

If you are at least 18 years old and:
Were married to a U.S. citizen who died during a period of
honorable active duty service in the U.S. Armed Forces.


NOTE:
You must have been married to and living with

your U.S. citizen spouse at the time of his/her death

Aber das war's dann auch schon.

Quelle: http://www.uscis.gov/files/article/M-476.pdf
(Seite 18)

Also wuerde in diesem Fall die 5 Jahresfrist zutreffen.​


Ah vielen Dank... (ich bin im Buero und kann nur immer kurz reinschauen.. :kicher)

Aber ob das in "diesem Fall" zutrifft, wissen wir ja nicht, da wir gar nicht wissen, wielange sie die GC schon hat... ;)

Naja.. mal schauen, ob sie sich nochmals meldet.. :)

 

CWR

Well-Known Member
Aber ob das in "diesem Fall" zutrifft, wissen wir ja nicht, da wir gar nicht wissen, wielange sie die GC schon hat... ;)
Aber egal, wielange sie sie schon hat, die Anforderung fuer die naturalization waere 5 Jahre, da sie in Scheidung lebt...das meinte ich mit "zutreffen" ;)
 
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