Von E2 auf Greencard?

americardo

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Ich stelle meine Frage jetzt mal in einem alten Thread, hoffe jemand findet sie :winke

Ansonsten bitte ich die Admin meine Frage an den korrekten zu verschieben, thanks.

Ich möchte mit meiner Frau in Florida ein laufendes Geschäft übernehmen. Dafür werden wir E2 Visas beantragen und so Uncle Sam will, erhalten. Da wir jedoch (derzeit) sicher sind, für länger und ewig in den USA zu bleiben, stellt sich natürlich die Frage nach der GC.
Mein Wissensstand besagt: Man investiert entweder ca. eine Mio. $ und bekommt sodann die GC. Oder man macht bei der Lotterie mit. Glaub anders kommt man (ausser durch Heiraten) von E2 nicht auf eine GC. Oder kennt da jemand noch einen (besseren) weg?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ezri

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Administrator
Hallo americardo,

von E2 als Selbständiger kann man meines Wissenstandes nach nicht auf eine Greencard wechseln.
Als E2-Angestellter solls da wohl Möglichkeiten für den Arbeitgeber, eine Greencard für seinen Angestellten zu beantragen. Der Mann von Userin Rabiene hat das gemacht, aber leider ist Rabiene aus gesundheitlichen Gründen im Forum nicht mehr aktiv.

Mehr Infos zum E-Visum findest Du hier: https://https://www.usa-auswanderer...-vom-e2-angestellten-visum-zur-greencard.html
 

americardo

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Danke Ezri

Nun, m.W. gibt es keinen direkten weg von E2 (selbständig) auf GC. Aber der Lottery-Weg ist m.W. immer möglich. Wobei dann das E2, bzw. deren ständige Verlängerungen einfach hinfällig werden.
Ich meine, es gibt doch keine offizielle oder stillschweigende Regel, dass man nicht aus den USA heraus als aktiver E2, nicht bei der Lotterie mitmachen dürfte, bzw. im Ziehungsfalle aussortiert würde, weil man E2 hat oder schon in den USA lebt.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Nein, man kann immer an der Greencard Lottery teilnehmen. Völlig wurscht, was Du aktuell für ein Visum hast.
 

americardo

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Also wenn man immer mitmachen kann, dann ist mal das erste Rätsel gelöst. Danke Ezri.

Sodann ergibt sich daraus die nächste Frage: Ich habe keine ordentliche Berufsausbildung oder höheren Schulabschluss, meiner Frau gehts ähnlich.

Wir haben jedoch eine Geschäftsübernahme in Florida in Aussicht (Vorentscheidung in 4 Wochen nach Besichtigung, Übernahme per Ende 2013, Anfang 2014), wo wir ein E2 erhalten sollten. Da wir dauerhaft bleiben wollen und das E2 ja mindest. alle 5 Jahre verlängert werden muss, wäre eine GC hilfreich.
Meines Wissens muss man aber einen ordentlichen Beruf angeben, sonst kann mans vergessen. Nur in unserem Fall, wäre es ja dann so, dass wir bereits in den USA leben und unseren Lebensunterhalt erarbeiten. Kann man das so irgendwie auf dem Formular vermerken? Also keine ordentliche Ausbildung, aber z.B. 5 Jahre praktische Erfahrung, Anlehre, und daraus resultierendes Einkommen?
Danke für Tips, Tricks und Erfahrungsberichte.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Nein, egal wo man lebt, die Regeln der Greencard Lottery gelten überall. Entweder man regelt es über den Schulabschluss oder über den entsprechenden Beruf, der in der O-Net-Datenbank hoch genug klassifiziert ist.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ich möchte noch hinzufügen, dass ja einer von euch beiden oder gar beide in den USA sicherlich noch einen Highschool-Abschluss machen könnt. Da wird es sicherlich auch sowas wie Erwachsenenbildung geben. :)
 

americardo

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Hallo Ezri
Nun, es ist ja nicht so, dass ich dumm geboren wurde und nichts dazu gelern hätte. Ich habe in den CH die normale Schule (Sekundarschule) abgeschlossen. Meine Frau ebenso. Nur haben wir keine belegte Berufsausbildung.

Meines Wissens, gilt aber entweder eine belegbare Berufsausbildung oder eine belegbare mehrjährige Erfahrnung auf einem Beruf als GC tauglich. Oder irre ich mich da?
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Es geht nicht da drum, ob jemand dumm geboren und nichts dazu gelernt hat, es geht um das Reglement der Greencard Lottery. Und wenn man unbedingt an der Lottery teilnehmen will und im Gewinnfall die Greencard auch tatsächlich erhalten möchte, dann sollte man sich nicht dafür zu schade sein, ggf. nochmals die Schulbank zu drücken. :tippsel Wenn man sich über den Beruf qualifizieren will, dann muss das ein Beruf sein, der auch in den USA mit einer Ausbildung verbunden ist. Berufsausbildungen in den USA sind allerdings eher selten bzw. meistens akademischer Natur.

Hier der Link, wie man die O-Net-Datenbank nutzt, ich empfehle vor allem erstmal zu lesen, was da zitiert wurde und zwar aus amerikanischer Sicht zu lesen. https://https://www.usa-auswanderer...net-datenbank-zur-einstufung-des-berufes.html :)
 

domnk

Well-Known Member
Du kannst der intelligenteste und erfolgreichste Geschäftsmann unter der Sonne sein, formale Kriterien sind formale Kriterien. Die muss man erfüllen, ob es einem gefällt oder nicht. Wie immer in solchen Threads: nicht persönlich nehmen. Hier geht es eben nicht um persönliche Eignung (ich glaube ein erfolgreicher E Geschäftsmann überlebt eher in den USA als ein Abiturient ohne Berufserfahrung) sondern um Häckchen in Kästchen auf Basis von gesetzlichen Grundlagen.

Die Sekundarschule, soweit ich das nach einem ersten Überblick sagen kann, erfüllt diese nicht. Dafür braucht es zumindest 12 Schuljahre und den passenden Abschluss. Das ist in Deutschland das Abitur bzw. die Realschule und in Österreich die Matura. Die (oder das Schweizer Äquivalent) hast du nicht, oder? Qualifizierst du dich über die Bildungsschiene ist es unerheblich wann du diese abgeschlossen hast. Ein Schulzeugnis von vor 30 Jahren ist auf gleicher Stufe mit einem Schulzeugnis von gestern.

Kannst du dich nicht über den Bildungsabschluss qualifizieren bleibt dir die Möglichkeit über den Beruf. Hier ist der formale Abschluss wiederum unerheblich, da er in dieser Form in den USA wahrscheinlich sowieso nicht existiert. Hier zählen zwei Dinge: 1) Dein Beruf muss in der O*Net Datenbank, die Ezri bereits verlinkt hat, Job Zone 4 oder 5 und zumindest Werte ab 7 bei der Special Vocational Preparation (SVP) erreichen. Beide Bedingungen müssen kumulativ erfüllt werden. Job Zone 1 und SVP 8 (sofern es das gibt) qualifiziert nicht. 2) Du benötigst mindestens zwei Jahre belegbare Berufserfahrung im qualifizierenden Beruf und, im Gegensatz zur Bildung, musst du diese innerhalb der letzten 5 Jahre absolviert haben. 10 Jahre Arbeitserfahrung vor 10 Jahren qualifiziert also nicht.[1]

Viel Glück in der Lotterie und viel Erfolg im Geschäft. :)

[1]DV-2014 Anleitung
 
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