Visumspflicht fuer US-Buerger in der EU

domnk

Well-Known Member
Laut Aussagen der EU-Kommission sei sie verpflichtet die visumsfreie Einreise von US-Buergern in die EU (ich nehme an gemeint ist der Schengenraum) auszusetzen, sofern die USA nicht bis zum 12. April die visumsfreie Einreise aller EU-Buerger in die USA gewaehrleisten.

Die USA verlangen bei Einreisen von EU-Bürgern aus mehreren osteuropäischen Staaten noch Visa, während US-Bürger ohne Visum nach Europa reisen können. Die volle Gegenseitigkeit der Visumfreiheit sei eine Priorität der EU, sagte Kommissionssprecherin Mina Andreeva.

(...)

Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der Visumfreiheit könne nur in Kraft treten, wenn innerhalb von vier Monaten kein Einspruch des Europaparlaments oder des EU-Ministerrates erfolge, sagte die Sprecherin.

Quelle
 

Ezri

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Naja, wenn man es genau nimmt, reisen auch wir nicht visumsfrei ein. Bei ESTA werden mittlerweile Dinge abgefragt (Name der Eltern, Adresse des Arbeitgebers), wie man sie auch bei einem Visum angeben muss und dann muss man drauf hoffen, dass es einem erteilt wird. :hmm
 

ItsJustMe1977

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Citizen
Ich werde für meinen Vater in den nächsten Monaten das ESTA beantragen...was muss ich denn bei Eltern angeben??
Nur Name? Oder Geburtstag?
Die Eltern meines Vaters sind ja schon seit Jahrzenten tot....was wird denn noch gefragt???
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Die Namen seiner Eltern und seinen Arbeitgeber (gerne auch den letzten den er hatte mit Anschrift und Telefonnummer)
 

domnk

Well-Known Member
Naja, wenn man es genau nimmt, reisen auch wir nicht visumsfrei ein. Bei ESTA werden mittlerweile Dinge abgefragt (Name der Eltern, Adresse des Arbeitgebers), wie man sie auch bei einem Visum angeben muss und dann muss man drauf hoffen, dass es einem erteilt wird. :hmm

Ich meine dennoch, dass ein Unterschied besteht. Erstens ist ESTA, trotz der Angaben, kein Visum. ESTA ist die Voraussetzung fuer die Einreise im Rahmen des Visa-Waiver-Programs, aber das ist mal wieder der Erbsenzaehler in mir. EDIT: ESTA betrifft ausserdem nur Ankuenfte auf dem Luft- und Wasserweg, nicht aber die Einreise ueber Land.

Zweitens, der Aufwand ist meiner Meinung nach wirklich nicht zu vergleichen. ESTA kostet USD 15, ein B-1 USD 160. ESTA ist im besten Fall in ein paar Minuten erledigt, fuer das B braucht es einen Termin beim Konsulat, Unterlagen, Reiseplaene und was nicht alles. Ich seh's bei meiner Frau, die wirklich fuer fast jedes Land auf dieser Welt ein Visum benoetigt, dass meine eigenen Beschwerden ueber ESTA Jammern auf ganz hohem Niveau sind. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Ezri

Adminchen
Administrator
Naja, sie können ESTA verweigern und das ist nicht anders, wie ein verweigertes Visum. Man darf dann nicht einreisen und muss sich ggf. um ein "anderes" Visum bemühen. Weiß nur nicht, ob man bei abgelehntem ESTA dann ein anderes Visum erhalten würde.
War da nicht mal der Fall einer pensionierten deutschen Lehrerin? :gruebel
 

domnk

Well-Known Member
Hm, an den Fall kann ich mich jetzt nicht erinnern, kann aber durchaus sein.

Ich wuerde aus dem Bauch heraus aber meinen, ohne jetzt nachzuforschen, dass die Ablehnungsquoten bei ESTA deutlich geringer sind als beim Visum. Im Endeffekt wird ja auch nur der Name gegen alle moeglichen Datenbanken gegengecheckt. Irgendwelche Unterlagen, wie bei einem Visum, muss man ja nicht bringen.

Und sofern ich es richtig verstehe, hat man nach abgelehntem ESTA nach wie vor die Moeglichkeit ein Visum zu beantragen (wie wahrscheinlich es ist eines bewilligt zu bekommen haengt wohl vom Ausschlussgrund ab), bei einem abgelehnten Visum schaut's duester aus.
 

Emmaglamour

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Greencard
Der wesentliche Unterschied zwischen ESTA und B-Visum ist (mal abgesehen vom erheblich geringeren Aufwand - mal eben 2 Minuten am PC ein paar Fragen zu beantworten ist mit einem Konsulatstermin kaum vergleichbar), dass man bei ESTA alle Visumsrechte aufgibt und sich sozusagen dem IO in die Hand gibt. Wenn ein IO einem Visumsinhaber die Einreise verweigert, dann hat der Visumsinhaber die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und die Einreise ggfs. gerichtlich zu erzwingen. Das kann ein VWP-Reisender nicht.
 
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