hallo Ezri und hallo Anja. danke fuer das anfunken.
ich kann nur zur steuersache sprechen.....
wenn jemand ein, oder mehrere ferienhaeuser in den U.S. hat, ist die Miete U.S. source einkommen, und muss dort versteuert werden.
die 1040NR ist die hauptsteuererklaerung, und fuer die vermietung braucht man Schedule E. Schedule E ist vergleichbar mit der deutschen Anlange V. man gibt das einkommen, die kosten sowie die abschreibung(en) an.
wenn ein tourist U.S. einkommen hat, muss die person eine ITIN (indiviual tax id nummer) beantragen. das macht man mit form W-7, und es ist am besten wenn man diese mit einer steuererklaerung mitschickt.
auf der deutschen seite wird der gewinn auf der anlage AUS angeben. er wird nicht mehr versteuert, kommt aber in die progession rein.