Nebenjob in den USA

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Moin Moin

Gebe auch noch kurz meinen Senf dazu (und teilweise etwas Wiederholung von Wendy).

Greencard Besitzer (steuerlich dem Staatsbürger ja gleichgestellt) unterliegen der unbeschränkten amerikanischen Steuerpflicht ungeachtet ihres Wohnsitzes (= wohnsitzunabhängige Steuerpflicht für das Welteinkommen). Hat ein Greencard Besitzer Wohnsitz in Deutschland, ist er gleichzeitig in Deutschland und in den USA steuerpflichtig. Eine sich daraus ergebende Doppelbesteuerung kann durch die Geltendmachung des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) weitgehend vermieden werden. In allen DBA haben sich die USA das Recht vorbehalten, ihre Staatsangehörigen (und somit auch Greencard Besitzer) auch dann zu besteuern, wenn die Steuerhoheit dem jeweiligen Land, in deinem Fall Deutschland, zusteht. Daraus ergibt sich die Pflicht, eine amerikanische Steuererklärung einzureichen.

Die Doppelbesteuerung wird nach inneramerikanischem Recht vermieden, indem ein Teil seines ausserhalb der USA erzielten Einkommens in den USA nicht versteuern muss (foreign earned income exclusion) -- diese "Freigrenzen" sind auf der IRS Seite zu finden; Foreign Earned Income Exclusion -- ist das steuerbare Einkommen höher, wird weiter die auf dieses Mehreinkommen entfallende Deutsche Einkommenssteuer an die in den USA geschuldete Einkommenssteuer angerechnet (foreign tax credit). In vielen Fällen wird eine amerikanische Steuer aufgrund dieses Mechanismus vollumfänglich vermieden. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen eine US-Einkommenssteuer geschuldet ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der amerikanische Steuersatz höher ist als der deutsche, wenn Gewinne oder Einkommen erzielt werden, die in Deutschland steuerfrei bleiben, in den USA aber besteuert werden oder wenn in Deutschland Abzüge geltend gemacht werden können, in den USA jedoch nicht. Ausnahmen von der Deklarationspflicht in den USA bestehen, wenn das steuerbare Einkommen einen gewissen Mindestbetrag nicht erreicht. Dieser Mindestbetrag hängt von Alter und dem Deklarationsstatus (single, married filing jointly oder married filing separately) ab.

Ein Steuerberater macht bei dem von dir angegebenen Einkommen keinen Sinn da du unterhalb der entsprechenden Grenze liegst. Der einzige Knackpunkt ist nun, wie du an das Geld rankommst, das dir in den USA abgezogen wurde und da kommt wohl wieder ein Experte zum Zug.


Cheers :winke
der Admin
 

anjaxxo

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Gebe auch noch kurz meinen Senf dazu (und teilweise etwas Wiederholung von Wendy).

Greencard Besitzer (steuerlich dem Staatsbürger ja gleichgestellt) unterliegen der unbeschränkten amerikanischen Steuerpflicht ungeachtet ihres Wohnsitzes (= wohnsitzunabhängige Steuerpflicht für das Welteinkommen). Hat ein Greencard Besitzer Wohnsitz in Deutschland, ist er gleichzeitig in Deutschland und in den USA steuerpflichtig. Eine sich daraus ergebende Doppelbesteuerung kann durch die Geltendmachung des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) weitgehend vermieden werden. In allen DBA haben sich die USA das Recht vorbehalten, ihre Staatsangehörigen (und somit auch Greencard Besitzer) auch dann zu besteuern, wenn die Steuerhoheit dem jeweiligen Land, in deinem Fall Deutschland, zusteht. Daraus ergibt sich die Pflicht, eine amerikanische Steuererklärung einzureichen.

Die Doppelbesteuerung wird nach inneramerikanischem Recht vermieden, indem ein Teil seines ausserhalb der USA erzielten Einkommens in den USA nicht versteuern muss (foreign earned income exclusion) -- diese "Freigrenzen" sind auf der IRS Seite zu finden; Foreign Earned Income Exclusion -- ist das steuerbare Einkommen höher, wird weiter die auf dieses Mehreinkommen entfallende Deutsche Einkommenssteuer an die in den USA geschuldete Einkommenssteuer angerechnet (foreign tax credit). In vielen Fällen wird eine amerikanische Steuer aufgrund dieses Mechanismus vollumfänglich vermieden. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen eine US-Einkommenssteuer geschuldet ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der amerikanische Steuersatz höher ist als der deutsche, wenn Gewinne oder Einkommen erzielt werden, die in Deutschland steuerfrei bleiben, in den USA aber besteuert werden oder wenn in Deutschland Abzüge geltend gemacht werden können, in den USA jedoch nicht. Ausnahmen von der Deklarationspflicht in den USA bestehen, wenn das steuerbare Einkommen einen gewissen Mindestbetrag nicht erreicht. Dieser Mindestbetrag hängt von Alter und dem Deklarationsstatus (single, married filing jointly oder married filing separately) ab.

Ein Steuerberater macht bei dem von dir angegebenen Einkommen keinen Sinn da du unterhalb der entsprechenden Grenze liegst. Der einzige Knackpunkt ist nun, wie du an das Geld rankommst, das dir in den USA abgezogen wurde und da kommt wohl wieder ein Experte zum Zug.


Cheers :winke
der Admin

Also, ich hab mir das jetzt zweimal durchgelesen und so wie ich das verstanden habe, geht es hier um die amerikanische Steuererklaerung. Ich will aber wissen, ob ich das amerikanische Einkommen in Deutschland versteuern muss, und nicht ob ich das deutsche Einkommen in Amerika versteuern muss und falls ja, wie: Als Progression auf mein deutsches Einkommen, oder wird es extra gerechnet...

Ich werde am Montag mal beim hiesigen Steuerberater anrufen, der soll sich mal fuer ich schlau machen und dann poste ich die Antwort hier.

Danke an alle.
 

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Moin Moin

Aus meiner Sicht ja, du bist in Deutschland uneingeschränkt für dein Welteinkommen steuerpflichtig. Die Frage die sich stellt ist, wo die Arbeit ausgeübt wird; du arbeitest ja von Deutschland aus und beziehst lediglich den Lohn dafür aus den USA. Wird aus meiner Sicht schwierig zu argumentieren, dass die Leistungserbringung in den USA erfolgt (und wurde schon öfters an Gerichten diskutiert). Wie dem auch sei, schlägt sich meines Wissens nach leider fast alles auf die Progression nieder. Bin gespannt was dein Steuerberater sagt :)


Cheers, :winke
der Admin
 

Ulrich

Well-Known Member
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Ok, also der erste Artikel bezieht sich auf den Fall, dass ich in in den USA lebe, aber deutsches Einkommen habe und der zweite Absatz bezieht sich auf meine Situation.
Da ich nicht 183 Tage in den USA bin, bin ich dort auch nicht steuerpflichtig und muss die Steuern hier in Deutschland bezahlen? So verstehe ich das.

Das heisst, ich koennte mir die gesamte amerikanische Steuer bei der Steuererklaerung wiederholen, muss aber hier in Deutschland Steuern dafuer zahlen was ja leider mehr ist.
Dafuer zahle ich aber keine Sozialabgaben, da ich die ja in den USA schon zahle oder gibt es da auch irgendwas, was ich beachten muss? Ich glaub, ich lass mich mal besser von einem Steuerberater beraten.

Du versteuerst das Geld in Deutschland. Ich nehme mal an, Du wirst eh unter der Steuerfreigrenze fuer Amis im Ausland liegen, so dass sich das Thema fuer Dich gar nicht weiter stellt wenn Du Dein 1040 erstellst (musst Du naemlich auch machen). Wenn nicht, dann wirst Du die in Deutschland gezahlten Steuern als Credit von der Amerikanischen Steuerschuld abziehen.
 
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