Moin Moin
Gebe auch noch kurz meinen Senf dazu (und teilweise etwas Wiederholung von Wendy).
Greencard Besitzer (steuerlich dem Staatsbürger ja gleichgestellt) unterliegen der unbeschränkten amerikanischen Steuerpflicht ungeachtet ihres Wohnsitzes (= wohnsitzunabhängige Steuerpflicht für das Welteinkommen). Hat ein Greencard Besitzer Wohnsitz in Deutschland, ist er gleichzeitig in Deutschland und in den USA steuerpflichtig. Eine sich daraus ergebende Doppelbesteuerung kann durch die Geltendmachung des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) weitgehend vermieden werden. In allen DBA haben sich die USA das Recht vorbehalten, ihre Staatsangehörigen (und somit auch Greencard Besitzer) auch dann zu besteuern, wenn die Steuerhoheit dem jeweiligen Land, in deinem Fall Deutschland, zusteht. Daraus ergibt sich die Pflicht, eine amerikanische Steuererklärung einzureichen.
Die Doppelbesteuerung wird nach inneramerikanischem Recht vermieden, indem ein Teil seines ausserhalb der USA erzielten Einkommens in den USA nicht versteuern muss (foreign earned income exclusion) -- diese "Freigrenzen" sind auf der IRS Seite zu finden; Foreign Earned Income Exclusion -- ist das steuerbare Einkommen höher, wird weiter die auf dieses Mehreinkommen entfallende Deutsche Einkommenssteuer an die in den USA geschuldete Einkommenssteuer angerechnet (foreign tax credit). In vielen Fällen wird eine amerikanische Steuer aufgrund dieses Mechanismus vollumfänglich vermieden. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen eine US-Einkommenssteuer geschuldet ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der amerikanische Steuersatz höher ist als der deutsche, wenn Gewinne oder Einkommen erzielt werden, die in Deutschland steuerfrei bleiben, in den USA aber besteuert werden oder wenn in Deutschland Abzüge geltend gemacht werden können, in den USA jedoch nicht. Ausnahmen von der Deklarationspflicht in den USA bestehen, wenn das steuerbare Einkommen einen gewissen Mindestbetrag nicht erreicht. Dieser Mindestbetrag hängt von Alter und dem Deklarationsstatus (single, married filing jointly oder married filing separately) ab.
Ein Steuerberater macht bei dem von dir angegebenen Einkommen keinen Sinn da du unterhalb der entsprechenden Grenze liegst. Der einzige Knackpunkt ist nun, wie du an das Geld rankommst, das dir in den USA abgezogen wurde und da kommt wohl wieder ein Experte zum Zug.
Cheers
der Admin
Gebe auch noch kurz meinen Senf dazu (und teilweise etwas Wiederholung von Wendy).
Greencard Besitzer (steuerlich dem Staatsbürger ja gleichgestellt) unterliegen der unbeschränkten amerikanischen Steuerpflicht ungeachtet ihres Wohnsitzes (= wohnsitzunabhängige Steuerpflicht für das Welteinkommen). Hat ein Greencard Besitzer Wohnsitz in Deutschland, ist er gleichzeitig in Deutschland und in den USA steuerpflichtig. Eine sich daraus ergebende Doppelbesteuerung kann durch die Geltendmachung des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) weitgehend vermieden werden. In allen DBA haben sich die USA das Recht vorbehalten, ihre Staatsangehörigen (und somit auch Greencard Besitzer) auch dann zu besteuern, wenn die Steuerhoheit dem jeweiligen Land, in deinem Fall Deutschland, zusteht. Daraus ergibt sich die Pflicht, eine amerikanische Steuererklärung einzureichen.
Die Doppelbesteuerung wird nach inneramerikanischem Recht vermieden, indem ein Teil seines ausserhalb der USA erzielten Einkommens in den USA nicht versteuern muss (foreign earned income exclusion) -- diese "Freigrenzen" sind auf der IRS Seite zu finden; Foreign Earned Income Exclusion -- ist das steuerbare Einkommen höher, wird weiter die auf dieses Mehreinkommen entfallende Deutsche Einkommenssteuer an die in den USA geschuldete Einkommenssteuer angerechnet (foreign tax credit). In vielen Fällen wird eine amerikanische Steuer aufgrund dieses Mechanismus vollumfänglich vermieden. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen eine US-Einkommenssteuer geschuldet ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der amerikanische Steuersatz höher ist als der deutsche, wenn Gewinne oder Einkommen erzielt werden, die in Deutschland steuerfrei bleiben, in den USA aber besteuert werden oder wenn in Deutschland Abzüge geltend gemacht werden können, in den USA jedoch nicht. Ausnahmen von der Deklarationspflicht in den USA bestehen, wenn das steuerbare Einkommen einen gewissen Mindestbetrag nicht erreicht. Dieser Mindestbetrag hängt von Alter und dem Deklarationsstatus (single, married filing jointly oder married filing separately) ab.
Ein Steuerberater macht bei dem von dir angegebenen Einkommen keinen Sinn da du unterhalb der entsprechenden Grenze liegst. Der einzige Knackpunkt ist nun, wie du an das Geld rankommst, das dir in den USA abgezogen wurde und da kommt wohl wieder ein Experte zum Zug.
Cheers

der Admin