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ich gehöre in die Kategorie Trainee.
studienabschluss oder mind.5 Jahre Berufserfahrung
ich gehöre in die Kategorie Trainee.
und da ist nichts illegal dran.
da vertraue ich meinem Anwalt schon
Du kannst nicht probe arbeiten das verboten..Zeitplan ist auch so eine Sache.wenn ich jetzt weiss,dass es mit dem Visum funktioniert,werde ich erstmal wieder für kurze zeit rüberfliegen,um in dem labor,wo ich mich schon vorgestellt habe,probe zu arbeiten.und wenn die mich dann noch immer wollen.
Nein du machst ein Praktikum o.ae. richtig arbeiten darfst du mit einem J nicht.nicht studieren.ich arbeite dann dort.
und werde dann auch mit meinem freund zusammen wohnen
Ja aber als trainee und nicht als normaler Angestellter.. das ein riesen Unterschied..doch das geht.
das hat der Anwalt mir ja gesagt und auch der Chef von dem labor wo ich mich vorgestellt habe.der hat schon viele deutsche mit diesem Visum bei sich arbeiten lassen.
Ja ein Trainee..passt denn das trainee programm zu deiner Ausbildung?ich gehöre in die Kategorie Trainee.
und da ist nichts illegal dran.
da vertraue ich meinem Anwalt schon
Wo liegt denn Deiner Hausfrauenmeinung nach der Unterschied zwischen einem "Praktikum" und "richtig arbeiten"? Hast Du schon mal ein Praktikum gemacht? Oder "richtig" gearbeitet? "Meine" Praktikanten (von Schülerpraktikanten mal abgesehen) haben jedenfalls immer "richtig" gearbeitet, und ich habe als Praktikantin auch immer "richtig" gearbeitet.Nein du machst ein Praktikum o.ae. richtig arbeiten darfst du mit einem J nicht.
Inwiefern? Ein Praktikum bzw. eine Hospitanz auf J-1-Basis muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, aber das ändert nichts an der Produktivität. Und Trainees zahlen Steuern und Sozialabgaben wie "normale" Angestellte auch.Ja aber als trainee und nicht als normaler Angestellter.. das ein riesen Unterschied..
Und das bestimmst Du? Kerstin21 wäre bei weitem nicht die Erste, die im Anschluss an einen Aufenthalt mit J-1 vom Arbeitgeber eine reguläre Arbeitsstelle angeboten bekäme. Und da der Freund in den USA lebt (ich nehme an, er hat die US-Staatsbürgerschaft, habe das jetzt aber nicht noch mal nachgelesen) ließe sich "notfalls" sicher noch 'was mit Heirat und AOS machen, wenn die beiden nach 12 bis 18 Monaten beschließen, dass das nun "für immer" sein soll.Anyway nach max 18 Monaten ist Schluss..