Theoretisch ist das möglich aber

Wir haben uns bei verschiedenen Anwälten beraten lassen. In DE haben wir eine GmbH die seit 4 Jahren besteht.
Dann währen die Voraussetzungen für ein 1LA:
-Mindestens 1-2 Angestellte in Deutschland .
-Gute Umsätze in der Deutschen Niederlassung.
-Gründung einer Tochtergesellschaft in den USA
-Invest. ca. 25-35 Teuro in den USA
-Stimmiger Businessplan
Darauf würden wir mit hoher Wahrscheinlichkeit ein L1A für ein Jahr genehmigt bekommen! Das Problem ist aber die Verlängerung. Für die Verlängerung brächten wir dann folgende zusätzliche Voraussetzungen.
-Mindesten 5 Angestellte in der US Niederlassung und eine guten Umsatz und Gewinn. Die Deutsche Firma muss weiterhin bestehen
Für die Greencard wären die Voraussetzungen dann nach zwei Jahren:
-Mindestens 5 Angestellte in Deutschland (Fima muss weiterhin bestehen!)
-Mindesten 15 Angestellte in der US Niederlassung
-Und den Gewinn nicht vergessen.
Also alles in allem keine so gute Lösung. Uns wurde gesagt, das bei kleine Unternehmen das L1A nur für ein antesten des amerikanischen Marktes gut wäre. Nach dem Jahr L1A kann man dann auf E2 Wechseln. Investment von ca. 100Teuro vorausgesetzt. Man kann halt so nur seien Verlust begrenzen, wen es nicht klappt.
Gruß
Lutti