L1A für Selbständigen?

StPete

New Member
Hi!


Ist für einen Freiberufler bzw Selbständigen ein L1A-Visum eine Option?
- man riet mir dazu (es sei besser als E2, da dual intend), aber ich bin mir nicht so recht sicher, ob das überhaupt paßt, denn eine Firma (GmbH etc..) die einen entsenden könnte, hat man als Freiberufler ja nicht!
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Freiberufler ist keine Firma.
Möglicherweise müsstest Du eine Firma gründen. Die muss dann aber mindestens ein Jahr schon bestanden haben und damit Du mindestens ein Jahr in deiner Firma gearbeitet hast.
Mal gucken, was andere noch dazu schreiben werden. :)
 

VanillaTwilight

Well-Known Member
Das ist die Sache bei meiner Schwester und mir. Wir führen unser Unternehmen zu zweit seit bald 10 Jahren.
Wenn meine Schwester mich sozusagen 'entsendet', um in den USA eine Tochterfirma zu gründen, wäre doch das L-1A Visum das Beste, weil man irgendwann die GC beantragen kann, oder nicht?
 

lutti

New Member
Theoretisch ist das möglich aber :) Wir haben uns bei verschiedenen Anwälten beraten lassen. In DE haben wir eine GmbH die seit 4 Jahren besteht.

Dann währen die Voraussetzungen für ein 1LA:
-Mindestens 1-2 Angestellte in Deutschland .
-Gute Umsätze in der Deutschen Niederlassung.
-Gründung einer Tochtergesellschaft in den USA
-Invest. ca. 25-35 Teuro in den USA
-Stimmiger Businessplan

Darauf würden wir mit hoher Wahrscheinlichkeit ein L1A für ein Jahr genehmigt bekommen! Das Problem ist aber die Verlängerung. Für die Verlängerung brächten wir dann folgende zusätzliche Voraussetzungen.
-Mindesten 5 Angestellte in der US Niederlassung und eine guten Umsatz und Gewinn. Die Deutsche Firma muss weiterhin bestehen

Für die Greencard wären die Voraussetzungen dann nach zwei Jahren:
-Mindestens 5 Angestellte in Deutschland (Fima muss weiterhin bestehen!)
-Mindesten 15 Angestellte in der US Niederlassung
-Und den Gewinn nicht vergessen.

Also alles in allem keine so gute Lösung. Uns wurde gesagt, das bei kleine Unternehmen das L1A nur für ein antesten des amerikanischen Marktes gut wäre. Nach dem Jahr L1A kann man dann auf E2 Wechseln. Investment von ca. 100Teuro vorausgesetzt. Man kann halt so nur seien Verlust begrenzen, wen es nicht klappt.

Gruß
Lutti
 
Zuletzt bearbeitet:

VanillaTwilight

Well-Known Member
Oha, das klingt echt happig. O_o
Bei einem Kleinstbetrieb können die nicht erwarten, dass ich 5 Angestellte habe.
Vielleicht gibt es bei Betrieben wie meinem andere Regelungen?
 

lutti

New Member
Da bleibt wohl nur das E2 Investorenvisum. Ich habe gehört dass es auch schon mit kleineren Investitionssummen ab 50T Euro geklappt hat. Hängt ja wohl vom Konsul ab. Unsere Anwälte haben uns alle zu mindestens 120T Euro geraten. Ich denke aber auch, sie wollen nicht dass es eventuell abgelehnt wird und Sie einen schlechten Nahmen bekommen.
 

VanillaTwilight

Well-Known Member
Oder so. xD
Muss man da beim Konsulat direkt nachhaken? Oder wo bekommt man da Hilfestellung, wenn man zu solchen Regelungen Fragen hat?
 
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