Kindergeldnachzahlung

HPODNA09

New Member
Hallo,
kennst sich hier jemand mit der Rechtslage fuer den bezug auf Kindergeld aus?

Hier die Situation:

faelschlicherweise wurde mir mittgeteilt das ich keinen Anspruch auf Kindergeld habe, da ich mit einem US Amerikaner verheiratet bin.
naja wurde des besseren belehrt und haben nun Antrag auf Rueckzahlung gestellt... das war anfang diesen jahres....nun sind wir der orders wegen in die USA und mein Kindergeldantrag wurde nach 8!!!! Monaten bearbeitungszeit abgelehnt.... :hammer ich weiss es gibt mehrere Gesetze, leider kann ich diese online nicht finden....
Nun meine Frage... kennt sich hier wer mit dieser speziellen Rechtslage aus?
 
Hallo,
kennst sich hier jemand mit der Rechtslage fuer den bezug auf Kindergeld aus?

Hier die Situation:

faelschlicherweise wurde mir mittgeteilt das ich keinen Anspruch auf Kindergeld habe, da ich mit einem US Amerikaner verheiratet bin.
naja wurde des besseren belehrt und haben nun Antrag auf Rueckzahlung gestellt... das war anfang diesen jahres....nun sind wir der orders wegen in die USA und mein Kindergeldantrag wurde nach 8!!!! Monaten bearbeitungszeit abgelehnt.... :hammer ich weiss es gibt mehrere Gesetze, leider kann ich diese online nicht finden....
Nun meine Frage... kennt sich hier wer mit dieser speziellen Rechtslage aus?

Dazu muesstest du uns schon mehr zu eurer Situation erzaehlen.

Kindergeld wird für Kinder unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit gezahlt. Die Kinder müssen in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Wie hat es denn bei euch ausgesehen? Wo habt ihr denn gelebt?
Mit welchen Grund ist denn der Antrag abgelehnt worden, das muss doch darin stehen. :winke
 
Eigentlich bekommt man das Kindergeld auch wenn man mit einem US Soldaten verheiratet ist. Wir bekommen es auch, aber das Kind muss normalerweise in Deutschland wohnhaft sein!
Ich versuch mal was zur Gesetzeslage zu finden.........
 
Ich denke auch, Du solltest noch ein bisschen mit Infos füttern. Wann habt ihr wo gelebt, für welchen Zeitraum wollt ihr Kindergeld nachträglich haben, warum wurde der Antrag abgelehnt etc.
 
Guck mal hier:

Kindergeldanspruch - Kindergeld Anspruch

also wir bekommen für beide Kiddies Kindergeld. Eine Freundin von mir bekommt auch Kindergeld, geht aber nicht arbeiten (ich arbeite und zahle daher auch in den "Pott" ein).

Bei Liam (1. Kind) hatte ich ohne weiteres Kindergeld bekommen, bei der Sprotte (2. Kind) wurde nachgefragt, wie lange mein Mann in D schon stationiert ist und wann wir wohl voraussichtlich "versetzt" werden. Warum die das gefragt haben, weiss ich bis heute nicht. Ich hatte ihnen dann mitgeteilt, dass mein Mann Zivilist ist und wir nicht vorhaben, demnächst in die Staaten zurückzukehren. Danach wurde dem Antrag stattgegeben.
In dem ablehnenden Bescheid muss doch eine Begründung drin stehen (gem. § soundso, sind sie nicht berechtigt). Das muss man dann halt widerlegen und vor allem gegen den Bescheid Widerspruch einlegen (da läuft wahrscheinlich ne Frist die irgendwo auf dem Bescheid draufsteht).
LG Nicole
 
Hast du denen denn mitgeteilt das ihr zurueck nach USA geht?Koennte das der Ablehnungsgrund gewesen sein, weil das Kind muss ja in D wohnhaft sein...
 
Solange ihr in D-Land lebt ist es egal ob dein Mann Ameriknaer ist.
Wir haben es auch bekommen.
Wenn ihr, wie sagtest, jetzt aber in den USA lebt dann bekommt ihr es nicht mehr bzw. muesst dem Amt melden das ihr in die USA zieht.
Wenn ihr es nicht meldet, weiter Kindergeld bekommt und es rauskommt, dann wuerd das gesamte Kindergeld, das man bezogen hat seit man in den USA lebt in einer Summe zurueck verlangt.
 
Warst Du denn waerend der Zeit in D gemeldet? Habt ihr on base oder off base gewohnt? Sind die Geburten Deiner Kinder in D gemeldet?
 
Eigentlich ist es doch egal wo man wohnt( on Post oder off Post). Dachte die einzige Bedingung sei der deutsche Geburtsnachweis vom Krankenhaus.
Du musst für den Erhalt des Kindergeldes nur nachweisbar in Deutschland leben. Da zählt auch die Base dazu, da Du auch dort deutsche Post ganz normal bekommst und dies als nachweisebare Adresse zählt.

Oder irre ich mich da jetzt total??
 
Eigentlich ist es doch egal wo man wohnt( on Post oder off Post). Dachte die einzige Bedingung sei der deutsche Geburtsnachweis vom Krankenhaus.
Du musst für den Erhalt des Kindergeldes nur nachweisbar in Deutschland leben. Da zählt auch die Base dazu, da Du auch dort deutsche Post ganz normal bekommst und dies als nachweisebare Adresse zählt.

Oder irre ich mich da jetzt total??
Sehe ich auch so, allerdings kann das Kind meines Wissens auch im Ausland geboren sein (wie z.B. bei uns).

Wenn man in D wohnhaft ist, bekommt man dann auch Kindergeld. Allerdings ist die OP schon wieder in den USA.
 
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