Das ist doch eine sinnvolle Einschränkung.Kinder muessen nicht immer Unterhalt fuer ihre Eltern zahlen. Sie koennen gerichtlich davon entbunden werden, wenn ein Elternteil "unwuerdig" ist - jedenfalls in Deutschland.
Ein Beispiel fuer Unwuerdigkeit ist, wenn ein Elternteil niemals Unterhalt fuer das Kind gezahlt hat. Weitere Beispiele sind Straftaten die am Kind begangen wurden.
Na hurra! Hoffentlich wurde das üppige Erbe nicht auf einmal verjubelt.Das betreffende Kind im mir persoenlich bekannten Fall hat aber geerbt als der Vater starb. Ganze 500 DM. Das war vielleicht ein Jubel.![]()
