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...sichergestellt ist, dann sollte es durchaus vertretbar sein, dass die Kinder zur Kasse gebeten werden. Schließlich betonen ja (wie wir gerade im anderen Fred sehen) manche Eltern doch immer wieder, dass man Kinder habe(n sollte), damit die sich um ihre Eltern kümmern können. Wenn dem so ist, dann sollten die Kinder das wohl auch tun, sofern es finanziell zumutbar ist.Allerdings hat der BGH diese Zahlungspflichten in früheren Urteilen vielfach eingeschränkt: Der Familiensenat ersparte den Betroffenen [...] einschneidende Eingriffe in ihren Lebensstandard, so dass sie keine spürbare und dauerhafte Senkung ihres finanziellen Niveaus hinnehmen müssen. Außerdem muss der sogenannten Sandwich-Generation - die zwischen den Ansprüchen ihrer Eltern und denen der eigenen Kinder eingezwängt ist - genügend Geld bleiben, um die eigene Altersversorgung sicherzustellen. Das hatte vor fünf Jahren das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil klargestellt.
as Karlsruher Gericht stellte klar, dass die Unterhaltspflicht der Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern zur innerfamiliären Solidarität gehört - und zwar auch dann, wenn die Kinder wegen einer "schicksalsbedingten" Krankheit wenig von den Eltern hatten.
das seh ich auch so...meine Eltern haben Nachbarn und die Frau soll jetzt fuer ihren Vater zahlen und das ist einer der seine Kinder belaestigt hat...sie hat schon seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr ...sie war dann beim Anwalt und egal was der Vater gemacht hat,sie muss zahlen..ich finde dasIch muß ehrlich sagen, ich finde es nur bedingt fair. Fair ists vielleicht dann, wenn es gute Eltern waren, die ihre Kinder gut versorgt und einen guten Start ins Leben ermöglicht haben.
Unfair ists, wenn Eltern ihre Kinder ggf. mißhandel und/oder mißbraucht haben und nach außen immer den Schein der heilen Familienwelt aufrecht erhalten konnten. Aus Sicht solcher Kinder ists doch dann Hohn ohne gleichen, wenn sie ihre bösartigen Eltern am Ende auch noch für ihre Taten belohnen sollen...![]()
Richtig und es liegt zum größten Teil in der Hand der Eltern, ob ihr Nachwuchs gelingt oder auch nicht.Aber Eltern sind doch auch für ihre Kinder verantwortlich, auch wenn der Nachwuchs nicht wohlgeraten zu kleinen Engelchen heranwächst.
Wie gesagt, es liegt in der Hand der Eltern, wie die Kinder werden, aber es liegt nicht in der Hand der Kinder, wie die Eltern sind.Dann müsste man im Umkehrschluss ja auch sagen dürfen, dass man die Kinder vor die Tür setzen kann, weil sie "undankbar" sind.
Kannst Du, im weiteren Sinne. Das ganze nennt sich dann "Enterbung".Dann müsste man im Umkehrschluss ja auch sagen dürfen, dass man die Kinder vor die Tür setzen kann, weil sie "undankbar" sind.
Ein Beispiel fuer Unwuerdigkeit ist, wenn ein Elternteil niemals Unterhalt fuer das Kind gezahlt hat. Weitere Beispiele sind Straftaten die am Kind begangen wurden.