Inzestprozess Oesterreich - die naechste Runde

infineon

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Ehe-GC
Ich stimme Euch zu: Die Familie hat genug durchgemacht, die sollten aus der Öffentlichkeit herausgehalten werden, sofern sie sich nicht aus eigenem Antrieb an diese wenden möchten. So ein Schicksal und so ein Leid, wie es diese Tochter erlebt hat, kann man sich sicher nicht einmal im Entferntesten vorstellen.


Ach wo. Bloß keine Einzelhaft! - Schön in den Männerknast mit dem. Sittlichkeitsverbrecher haben da nichts zu lachen. Der soll mal schön bis ans Ende seiner kümmerlichen Tage die Privathure seiner Mitgefangenen werden.

richtig so! :dafuer
 

andakawa

New Member
Ach wo. Bloß keine Einzelhaft! - Schön in den Männerknast mit dem. Sittlichkeitsverbrecher haben da nichts zu lachen. Der soll mal schön bis ans Ende seiner kümmerlichen Tage die Privathure seiner Mitgefangenen werden.


ich weiss nich,ob das die richtige strafe is....womöglich macht ihm das noch spass......:kotz:kotz:kotz


ich würde ihm soooo ganz langsam sein "ding" abschneiden....mit irgendwas ganz stumpfen....und immer warten,falls er mal bewusstlos wird.....!!!!!!!
 

Ezri

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Kastration und Entmannen sind zwar verständliche Strafen für Außenstehende, aber das was der Typ getan hat, hatte nichts mit Sexualtrieb zu tun, sondern mit Macht. Das ist ein Mensch, der über andere Macht ausüben will. Das wollen auch Vergewaltiger. Denen geht es dabei nicht um Lust, sondern um die Macht, die sie in dem Moment über ihr Opfer ausüben.
Solche Leute gehören versklavt und zwar lebenslang und gut sichtbar...
 

garfieldshome

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Ehe-GC
Josef Fritzl: Kerkermeister muss lebenslang hinter Gitter - Josef Fritzl - FOCUS Online

Josef Fritzl
Kerkermeister muss lebenslang hinter Gitter



Josef Fritzl ist verurteilt – zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Denn während des Prozesses machte er eine Wandlung durch. Fragen bleiben jedoch auch nach dem Urteil offen.
Von FOCUS-Online-Redakteurin Nina Baumann, St. Pölten

Achtmal verlas die Sprecherin der Geschworenen am Donnerstag im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts St. Pölten die zwei Worte „Acht Ja“. „Acht Ja“ heißt, alle acht Geschworenen, also die Laienrichter, die über die Schuld von Josef Fritzl befanden, hatten einstimmig die acht von den Berufsrichtern vorgelegten Fragen bejaht. Hinter den langen, umständlich formulierten Fragen verbirgt sich die Übertragung des Straftatbestandes auf Fritzls Handeln. Stark vereinfacht lautete die wichtigste Frage so: „Hat Josef Fritzl im Frühjahr 1996 erkannt, dass der Säugling Michael in Lebensgefahr schwebte, hat ihm Hilfe verweigert und dessen Tod bewusst in Kauf genommen?“

Es war die erste der acht Fragen, und mit ihrem Ja entschieden die Geschworenen, dass Josef Fritzl des Mordes durch Unterlassen schuldig ist. Dies war die Grundlage dafür, dass Fritzl nun lebenslang ins Gefängnis muss. Alle anderen Vorwürfe hätten nicht die lebenslange Strafe zur Folge gehabt. Fritzls eingekerkerte Tochter Elisabeth hatte am 28. April 1996 Zwillinge geboren, von denen einer nur zweieinhalb Tage lebte. 66 Stunden Todeskampf hatte der Gutachter festgestellt, für jeden Laien erkennbar. In früheren Aussagen hatte Fritzl bestritten, überhaupt im Keller gewesen zu sein. Nachdem er am Dienstag mit Elisabeths Video-Aussagen und ihr selbst im Gerichtssaal konfrontiert gewesen war, hatte er sich am Mittwoch schuldig bekannt. Er habe jedoch gehofft, dass das Kind überlebe, sagte er.

Fritzl hört das Urteil ruhig an

Das nahm das Gericht ihm nicht ab. Und es verurteilte ihn auch wegen Sklaverei, weil er Elisabeth in eine sklavereiähnliche Lage gebracht habe. Dass das Gericht zudem alle Vorwürfe der Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, Nötigung und Blutschande bejahte, war von Anfang an zu erwarten gewesen. Zu klar und unumstritten war die Sachlage: 24 Jahre Gefangenschaft von Elisabeth, dreitausendfache Vergewaltigung, Gefangenschaft auch für drei von sechs bei den Vergewaltigungen gezeugte Kinder.

Fritzl saß während der Verlesung ruhig auf seinem Stuhl in der Mitte des Verhandlungsraums und mit dem Rücken zum Publikum. Wenn er sich überhaupt regte, so schien er ein klein wenig tiefer in seinen Stuhl zu rutschen. Nach der Verlesung des Schuldspruchs der Geschworenen verkündete Richterin Andrea Humer das Strafmaß: Lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. „Haben Sie das Urteil verstanden?“, fragte sie Fritzl „Ja“, sagte dieser und fügte noch etwas kaum Verständliches an. „Sie nehmen das Urteil an?“, übersetzte die Richterin. Fritzl bestätigte.



Verzicht auf Rechtsmittel

Humer wies Fritzl darauf hin, dass er drei Tage Zeit habe, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Durch Kopfschütteln machte Fritzl deutlich, dass er dies nicht wolle. „Ich würde Ihnen empfehlen, sich Zeit zu nehmen und sich noch einmal mit Ihrem Anwalt zu beraten“, insistierte Humer. Fritzl blickte kurz zu seinem Anwalt Rudolf Mayer, dann signalisierte er erneut: Nein, er wolle das Urteil annehmen. „Das Urteil ist hiermit rechtskräftig“, verkündete Humer. Fritzl nickte Mayer noch einmal zu und wurde dann aus dem Saal geführt. Sein Gesicht war ruhig und gefasst, es war keine Regung zu erkennen, und doch wirkte er nicht teilnahmslos.

Was ahnte Fritzls Frau?

„Offenbar empfindet er selbst diese Strafe als gerecht“, sagte Mayer nach dem Urteil. Schon mit dem Geständnis habe sein Mandant gezeigt, dass er die Dimension seiner Taten eingesehen habe. Dieses Geständnis war am Schlusstag des Prozesses sehr umstritten. Staatsanwältin Christiane Burkheiser und Opferanwältin Eva Plaz hielten Fritzl vor, sein Bekenntnis sei nicht glaubwürdig und nur von Kalkül geprägt. Und doch ist es eindeutig, dass dieser Prozess den Angeklagten Josef Fritzl verändert hat. So entschlossen, wie er am ersten Prozesstag mit dem blauen Aktenordner vor den Journalisten verschanzte, so stur legte er nach der eindringlichen Anklage der Staatsanwältin nur ein mickriges Teilgeständnis ab.

Erklärbar, aber nicht entschuldbar

Eine erste Gefühlsregung zeigte er bei der Vernehmung zu seiner Person, als er bei der Antwort auf die Frage, warum er keine Freunde gehabt habe, mit den Tränen kämpfte. Auch am zweiten Prozesstag versteckte er sich hinter dem Aktenordner. Doch hinter den verschlossenen Türen konnte er sich dann nicht mehr verstecken: Vor den Aussagen Elisabeths auf insgesamt elf Stunden Videomaterial nicht, nicht vor seiner Tochter selbst, die überraschend in den Gerichtssaal kam, und nicht vor seiner Schuld. Anwalt Mayer berichtete, Fritzl sei an jenem Tag erschüttert gewesen, und fest steht: Fritzl ließ sich von dem Psychiater betreuen, den das Gefängnis zur Verfügung stellt.

Am Mittwoch bekannte Fritzl sich dann „der angelasteten Straftaten im Sinne der Anklage“ schuldig. Anschließend erklärte die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner die Person Fritzl: ein gequälter Mensch, der sich Genugtuung verschafft, indem er selbst quält – erklärbar, und zugleich mit nichts entschuldbar. „Er hat eine unglaubliche Fähigkeit, die Welt nach seinen Wunschvorstellung zu sehen“, sagte Kastner. Davon hat ihm der Prozess offenbar etwas genommen. Fritzl räumte ein, dass seine Tochter es „so erlebt hat wie auf dem Video geschildert“.

Fritzl wehrte sich nun nicht gegen die lebenslange Strafe. Sein Lügengebäude ist mit dem Prozess endgültig zusammengebrochen. „Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nimmermehr gut machen“, sagte Fritzl zum Abschluss des Prozesses. Gutachterin Kastner sieht Fritzl sogar in Selbstmordgefahr. Auch nach dem Urteil wurde Fritzl wieder vom Anstaltspsychiater betreut – ein Teil der Selbstmordprävention, wie der stellvertretende Gefängnisleiter Erich Huber-Günsthofer sagte.

Offene Fragen nach dem Urteil

Der Kerkermeister ist damit verurteilt. Die Tatsache, dass seine Taten, vor allem das 24 Jahre währende Martyrium seiner Tochter, mit lebenslanger Haft gesühnt werden, dürfte dem Rechtsempfinden vieler Bürger entsprechen. Dass der Fall jedoch nur den Einzeltäter Fritzl zum Gegenstand hatte und keinerlei Hintergründe beleuchtete, hinterlässt ein unzufriedenstellendes Gefühl.

Nie ging es um die Frage, was Fritzls Frau hätte ahnen können, obwohl sich das Verbrechen buchstäblich unter ihren Füßen abspielte. Wie konnte eine Mutter das Verschwinden einer Tochter und das Auftauchen von drei Enkelkindern einfach hinnehmen? Wie konnten die Behörden das Verschwinden einer jungen Frau zu einer Sekte unaufgeklärt lassen? Warum wurde nicht gründlich nach dieser angeblichen Sekte gesucht, spätestens als auch noch Findelkinder von der Sektentochter auftauchten? „Es handelt sich um einen Einzeltäter“, hatte Richterin Humer gleich zu Beginn des Prozesses erklärt. Und ein Einzeltäter soll offenbar kein Umfeld haben.
 

judlane03

Well-Known Member
Ehe-GC
Kastration und Entmannen sind zwar verständliche Strafen für Außenstehende, aber das was der Typ getan hat, hatte nichts mit Sexualtrieb zu tun, sondern mit Macht. Das ist ein Mensch, der über andere Macht ausüben will. Das wollen auch Vergewaltiger. Denen geht es dabei nicht um Lust, sondern um die Macht, die sie in dem Moment über ihr Opfer ausüben.
Solche Leute gehören versklavt und zwar lebenslang und gut sichtbar...


aus der Sicht habe ich es noch gar nicht gesehen, aber das ist wohl richtig. Man muss sich das mal vorstellen 24 Jahre, die Frau wird ja nie auch nur anaehernd ein einigermassen normales leben fuehren koennen, das will man sich gar nicht vorstellen, da dreht sich einem der Magen um 180 Grad und wenn man dann noch die Fratze dieses Monsters sieht und man sich vorstellt das der das einzigste war was sie gesehen hat ... boah nein muss aufhoeren, sonst muss ich mich noch uebergeben. Fuer den muesste man sich wirklich eine ganz besondere Strafe ausdenken.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Fritzels Schwägerin hatte gestern noch was Interessantes gesagt: "Als Fritzel sich schuldig bekannte, hat er sich selber gerichtet und zwar nur deswegen, damit es kein anderer tun kann." Somit hat er auch in dieser Situation mal wieder allen gezeigt, daß andere keine Macht über ihn ausüben können (in seiner Gedankenwelt).
 

stürmchen

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Schön, jetzt ist er verurteilt und wird in eine geschlossene Anstalt gesteckt. Für mich absolut nicht die Strafe, weshalb kein normales Gefängnis?! In dieser psychiatrischen Anstalt, das ist doch ein "Fast-Senioren-Heim", da hat er seine medizinische Betreuung, seinen "Auslauf" und schön Fernsehen......und alles auf Allgemeinkosten. Er hätte in eine ganz normale Vollzugsstation kommen müssen, um wenigstens noch ein bißchen Strafe zu bekommen. :senf
 

10nessee

Member
Schön, jetzt ist er verurteilt und wird in eine geschlossene Anstalt gesteckt. Für mich absolut nicht die Strafe, weshalb kein normales Gefängnis?! In dieser psychiatrischen Anstalt, das ist doch ein "Fast-Senioren-Heim", da hat er seine medizinische Betreuung, seinen "Auslauf" und schön Fernsehen......und alles auf Allgemeinkosten. Er hätte in eine ganz normale Vollzugsstation kommen müssen, um wenigstens noch ein bißchen Strafe zu bekommen. :senf

das seh ich genauso *grmpf
 
D

dago

Guest
Es ist immer wieder interessant, zu welchen Ergebnissen es kommt, wenn ueber die ( gerechte!) Bestrafung von Verbrechen diskutiert wird.
Die Justiz in diesem Fall hat beschlossen, dass der Taeter geisteskrank ist.
Hier im Forum sind ja die meisten auch dieser Auffassung, mal weniger mal mehr.

Und jetzt scheiden sich die Geister: Soll man Kranke, (Geisteskranke!) haerter oder anders (Auge um Auge....) bestrafen?
Oder wie "normale" Verbrecher?

Ich bin ja der Meinung, dass jede Art von Verbrechen aus einer Abnormitaet entspringt, und dass es bisher nicht gelungen ist, die Bestrafung und/oder Resozialisierung "gerecht" zu gestalten.
Im Tierreich gibt es ja fast nur die Todesstrafe, wer aus der Gesellschaft und ihren Normen austritt, wird mit Ausschluss bestraft, was ja meist Todesstrafe bedeutet, da der Schutz des Rudels fehlt.

Die Menschheit bemueht sich schon ewig, mit verschiedenen Justizmodellen dauerhaften Erfolg zu erreichen.
Hier werden noch Leute von Staats wegen umgebracht, in Deutschland ist ein Moerder nach 15 Jahren frei, unter Umstaenden.

Nur mal so meine Gedanken hierzu, und ja, natuerlich gehoert der Fritzl in eine Psychologiezentrum. In diesem Fall muss doch jeder einsehen, dass diese Geisteskrankheit schwer und eindeutig ist.

Gruss DagO
 
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