GC und Schwangerschaft - optimales Vorgehen

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alpenyuppie

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Hallo liebe Forum-Gemeinde,
nachdem ich inzwischen sehr viel zum Thema Auswandern, USA etc. gelesen habe treiben mich ein paar Fragen um, wo ich nach etwas "Inspiration" suche.

Wie läuft es eigentlich, wenn wir im Laufe des GC Procedere schwanger werden, der Geburtstermin aber nach dem Interview in der Botschaft liegen würde? Welchen Status hätte dann eigentlich das Kind und was müsste für eine entsprechende Greencard erfolgen müssen?

Gehen wir mal davon aus, dass der Fall so eintreten würde: in D haben wir den Vorteil dass wir Kindergeld erhalten und bestens krankenversichert sind. Solange ein Kind recht klein ist und einige Arzttermine anstehen, wäre es ja ratsam, so viel wie möglich davon noch in D zu absolvieren. Wenn wir aber im Zeitraum der nächsten 12 Monate die GC aktivieren (ich rechne mit dem Interview im Dez/Jan, Aktivierung dann so im Mai/Jun), bleibt uns ja genau ein Jahr um überzusiedeln - was wir eigentlich ja auch möchten.
Kann man denn theoretisch für eine Übergangszeit trotzdem in D gemeldet bleiben (und somit krankenversichert)?
Eine Möglichkeit wäre es doch,dass meine Frau die Elternzeit dann z.B. auf 2 Jahre nimmt und diese dann teilweise schon in USA verlebt. Oder gibt das Probleme in D?

Sorry wenn das alles etwas unstrukturiert wirkt, aber ich will mal solche Szenarien durchdacht haben - für den Fall der Fälle. Nachwuchs hätten wir nämlich schon gerne (und nein wir sind aktuell nicht schwanger ;) )

Jemand Ideen, Praxisbeispiele, Infos, etc.?

Danke und liebe Grüße
Simon / Alpenyuppie
 
Wie läuft es eigentlich, wenn wir im Laufe des GC Procedere schwanger werden, der Geburtstermin aber nach dem Interview in der Botschaft liegen würde? Welchen Status hätte dann eigentlich das Kind und was müsste für eine entsprechende Greencard erfolgen müssen?
da man ja nicht aus heiterm Himmel schwanger wird, wuerde ich warten bis ihr in USA seit..dann braucht ihr kein Theater mit dem Nachantrag zu machen..

Kann man denn theoretisch für eine Übergangszeit trotzdem in D gemeldet bleiben (und somit krankenversichert)?
Das musst du deine KV fragen..du weisst aber schon das es in USA auch KV gibt...und was ist wenn 's mal was mehr mit dem Kind ist ..schnell mal nach D fliegen ist ja nicht..
Eine Möglichkeit wäre es doch,dass meine Frau die Elternzeit dann z.B. auf 2 Jahre nimmt und diese dann teilweise schon in USA verlebt. Oder gibt das Probleme in D?
Koennte ich mir vorstellen weil Elternzeit da bekommt sie ja Geld ,richtig..wenn sie aber in USA ist steht ihr das ja nicht zu..

Wartet bis ihr umgezogen seit, dann habt ihr einen kleinen Ami-Deutschen und gut ist....ihr wollt euch nicht wirklich den Stress mit einem Baby auszuwandern machen..ihr habt so viel um die Ohren....und babies muessen auch Flug zahlen oder x Std auf deinem Schoss verbringen..

Und die baby/kindervorsorge ist hier auch sehr gut..

Sollte Ihr aber schwanger sein dann fragt beim Interview was ihr machen sollt...da gibt es sicher was, gibt's ja fuer Ehepartner auch..
 
Wie läuft es eigentlich, wenn wir im Laufe des GC Procedere schwanger werden, der Geburtstermin aber nach dem Interview in der Botschaft liegen würde? Welchen Status hätte dann eigentlich das Kind und was müsste für eine entsprechende Greencard erfolgen müssen?
Das wäre keine gute Idee. Wenn Ihr das Interview schon hinter Euch habt, ehe das Kind auf der Welt ist, hängt das Kind zwischen Baum und Borke. Ihr könntet dann m.W.n. erst nach der Aktivierung eine Greencard für das Kind beantragen. Das Kind wäre dann Präferenz 2A, heißt also, dass die Bearbeitungszeit (nach heutigem Stand) für den Antrag ca. zweieinhalb Jahre dauern würde. In der Zeit dürfte das Kind nicht bei Euch leben. Ihr könntet aber in der Zeit nicht außerhalb der USA leben, weil Ihr damit Euren eigenen Status verlieren würdet.

Stellt sicher, dass Ihr entweder zumindest die Entbindung in die USA verlegt oder aber erst dann schwanger werdet, wenn Ihr bereits in den USA lebt bzw. wisst, dass Ihr vor der Entbindung eingewandert seid. So ganz persönlich würde ich mit der Kinderkriegerei warten, bis Ihr Euch in den USA eingelebt habt und eine gute KV habt. Die Umsiedlung in ein fremdes Land ist auch ohne Neugeborenes aufregend und anstrengend genug.
Gehen wir mal davon aus, dass der Fall so eintreten würde: in D haben wir den Vorteil dass wir Kindergeld erhalten und bestens krankenversichert sind. Solange ein Kind recht klein ist und einige Arzttermine anstehen, wäre es ja ratsam, so viel wie möglich davon noch in D zu absolvieren.
Mit Kindern hat man immer Arzttermine. Kinder neigen dazu, vom Fahrrad zu fallen, am Zaun hängenzubleiben, sich mit Rollschuhen auf die Nase zu legen, Viren und Bakterien im Kindergarten bzw. der Schule einzusammeln etc. Wenn Ihr also so richtig auf Nummer sicher gehen wollt, dann bleibt am besten in Deutschland, bis das Kind volljährig ist...
Kann man denn theoretisch für eine Übergangszeit trotzdem in D gemeldet bleiben (und somit krankenversichert)?
Eine Möglichkeit wäre es doch,dass meine Frau die Elternzeit dann z.B. auf 2 Jahre nimmt und diese dann teilweise schon in USA verlebt. Oder gibt das Probleme in D?
Ich finde solche Mauscheleien und getarnten Versichungsbeschiss ebenso wie schamloses Ausnutzen des deutschen Steuerzahlers immer derart abstoßend, dass ich mir darüber keine weiteren Gedanken machen möchte, ob das grundsätzlich legal wäre. Meiner Meinung nach sollte man sowas direkt mit Versicherung und den zuständigen Behörden klären. Wobei man auch bedenken sollte, dass jemand, der in Schland gemeldet ist und staatliche Bezüge einkassiert, wohl kaum die Greencard-Aufenthaltsvoraussetzungen in den USA erfüllt. Entweder man lebt in den USA oder nicht. Wenn man in den USA lebt, dann hat man in Deutschland keine Ansprüche auf Staatshilfen.
 
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Das wäre keine gute Idee. Wenn Ihr das Interview schon hinter Euch habt, ehe das Kind auf der Welt ist, hängt das Kind zwischen Baum und Borke. Ihr könntet dann m.W.n. erst nach der Aktivierung eine Greencard für das Kind beantragen. Das Kind wäre dann Präferenz 2A, heißt also, dass die Bearbeitungszeit (nach heutigem Stand) für den Antrag ca. zweieinhalb Jahre dauern würde. In der Zeit dürfte das Kind nicht bei Euch leben. Ihr könntet aber in der Zeit nicht außerhalb der USA leben, weil Ihr damit Euren eigenen Status verlieren würdet.

Stellt sicher, dass Ihr entweder zumindest die Entbindung in die USA verlegt oder aber erst dann schwanger werdet, wenn Ihr bereits in den USA lebt bzw. wisst, dass Ihr vor der Entbindung eingewandert seid. So ganz persönlich würde ich mit der Kinderkriegerei warten, bis Ihr Euch in den USA eingelebt habt und eine gute KV habt. Die Umsiedlung in ein fremdes Land ist auch ohne Neugeborenes aufregend und anstrengend genug.

Mit Kindern hat man immer Arzttermine. Kinder neigen dazu, vom Fahrrad zu fallen, am Zaun hängenzubleiben, sich mit Rollschuhen auf die Nase zu legen, Viren und Bakterien im Kindergarten bzw. der Schule einzusammeln etc. Wenn Ihr also so richtig auf Nummer sicher gehen wollt, dann bleibt am besten in Deutschland, bis das Kind volljährig ist...

Ich finde solche Mauscheleien und getarnten Versichungsbeschiss ebenso wie schamloses Ausnutzen des deutschen Steuerzahlers immer derart abstoßend, dass ich mir darüber keine weiteren Gedanken machen möchte, ob das grundsätzlich legal wäre. Meiner Meinung nach sollte man sowas direkt mit Versicherung und den zuständigen Behörden klären. Wobei man auch bedenken sollte, dass jemand, der in Schland gemeldet ist und staatliche Bezüge einkassiert, wohl kaum die Greencard-Aufenthaltsvoraussetzungen in den USA erfüllt. Entweder man lebt in den USA oder nicht. Wenn man in den USA lebt, dann hat man in Deutschland keine Ansprüche auf Staatshilfen.

Danke für die Antwort.
Wow bin etwas platt (und enttäuscht) was hier für schwere Geschütze aufgefahren werden - es war eine nett gemeinte vorsorgliche Frage und ich sprach nicht davon, irgendwelche Sozialsysteme auszunutzen oder zu schmarozen - sondern für eine Übergangszeit sicherzustellen, dass ein neugeborenes Kind gut versorgt ist. Da ich verantwortungsbewußt bin mache ich mir Gedanken und stelle Fragen. Und eine davon ist es eben, ob soetwas "Beschiß" ist, oder ob man das machen kann. Unstrittig war dabei übrigens auch, dass wir in USA leben wollen...

Haken dran, könnt den Threat schliessen.

@rabiene - thx für die Info
 
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