Hab dazu noch 2 Punkte gefunden:
Die Kreiswehrersatzämter bekommen "nur" quartalsweise von den Einwohnermeldeämter die Infos, wer wehrpflichtig ist (Wohnort und Alter)
Wenn man sich abmeldet, oder nicht korrekt ummeldet, "kennen" die einen nicht.
Das nicht ummelden ist eine Ordnungswiedrigkeit (Lachhaft)
Wenn man aber schon gemustert wurde und einen Termin zur Einberufung hat, und dann
abhaut ohne sich beim zuständigen Wehrerfassungsamt die Genehmigung zu holen, kann mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden.
Einzige Chance, in USA zum Militär, dann ist man seinen dt. Pass auch gleich los.