Hallo
,
ich hab mal eine Frage
und zwar lebe ich bald vier Jahre in den USA, habe wegen meiner Heirat mit einen Amerikaner die GreenCard gekriegt (zuerst die zweijaehrige, dann die zehnjaehrige) und leben jetzt in Trennung bzw. die Scheidung ist eingreicht, leben jetzt beide in verschiedenen Staaten (er is Texas, ich in Maryland, davor ein Jahr in der Naehe von Hotlanta, GA & die ersten beiden Jahre noch in seinen Heimatstaat in der Pampa von Oregon) und mein damaliges Visum war das K1-Verlobtenvisum. Aber jetzt mal zur eigentlichen Frage: ab wann darf ich Staatsbuergerschaf beantragen also US?? Wenn man verheiratet ist, waren es drei Jahre und jetzt "so" fuenf Jahre. Frech gefragt, duerfte ich die ruhig beantragen? Die besseren bezahlten Jobs sind "only for US Citizen" & da ich ja nur "LPR" bin, hab ich da natuerlich null Chancen.
Wuerde mich einfach mal interssieren, auf das eine Jahr kommt es eig. auch nicht mehr an & dann haette ich ja auch noch genug Zeit fuer BBG.
Also laaanger Text, einfach Sinn und kurze Frage:
Wenn man in Scheidung lebt, darf man US Citizenship nach drei oder fuenf Jahren beantragen?
Liebe Gruesse aus MD, Karla

ich hab mal eine Frage


Also laaanger Text, einfach Sinn und kurze Frage:
Wenn man in Scheidung lebt, darf man US Citizenship nach drei oder fuenf Jahren beantragen?
Liebe Gruesse aus MD, Karla