E2 Visum und Investitionssumme

SMueller

New Member
Hallo,
ich habe nun oefter gelesen, dass die Investitionssumme deutlich mit dem Anwalt schwanken kann.

Waere es ggf. moeglich Kontakte von Anwaelten zu erhalten, die es moeglich gemacht haben mit einer Investitionssumme von bis zu $40k ein E2 Visum zu erhalten?

Ihr koennt mir private Nachrichten schreiben:)

Vielen vielen lieben Dank.

LG aus Kalifornien

Silke
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo SMueller

zum Thema Private Nachrichten https://https://www.usa-auswanderer...support/4457-private-nachrichten-kurz-pn.html

Ich weiß nicht, ob Du das hier zum Thema E2-Visum schon gelesen hast: https://https://www.usa-auswanderer...-vom-e2-angestellten-visum-zur-greencard.html :hmm
Mit welcher Summe man dieses Visum erhalten kann, liegt wohl vor allem am künftigen Arbeitgeber, in dessen Betrieb man sich einkauft, ich wüßte jedenfalls nicht, dass es da irgendwelche Vorschriften gäbe, wie hoch die Summe zu sein hat.

:)
 

VanillaTwilight

Well-Known Member
Ich als Kleinstbetrieb habe nachgehakt bei
MEMBER GERMAN-AMERICAN CHAMBER OF COMMERCE NEW YORK & SAN FRANCISCO.

Hier ihre Antwort (per E-Mail):

ZITAT:
"Nadine, Regelungen gibt es wohl.

OK, das minimum an nachweisliche Investment fuer das E-2 Investroen Visum
und das US Geschaeft ist $120,000.
Ein privathaus gilt nicht als Investment weil das eine private Sache ist.
Notfalls ging es sollte der Hauskaufpreis geneugend sein und der groesse
glaubwurdig sein, dass man genuegend Leute betreuen koennte um einen
erfolgreiche Geschaeft zu haben-mit 4 Zimmer wird es leider nicht gehen.

Sie muessten ausserdem in dem Staat wo Sie taetig werden einen Examen machen
damit Sie ein lizense haben diese Taetigkeit ausueben zu koennen.

Man bekommt den Visum erst dann nachdem Sie lizenziert sind oder jemand der
Sie evtl. einstellen muesste zugelassen sein, mindestens einen US
Staatsbuerger eingestellt ist und die Firma schon laeuft und Einkommen hat.
Um dieser Visum genehmigt zu bekommen muss man ausserdem einen Business Plan
vorlegen der zeigt wo Sie Ihre Kundschaft bekommen werden-es reicht nicht
einfach zu sagen-die bekommen wir schon sobald wir dort sind-Sie muessten
schon die Firma am laufen haben und anhand von Ihre Bankkontoauszuege in der
Lage sein zeigen zu koennen, dass Sie geschaefts Einkommen und Kunden schon
haben.

Alle Vorbereitungen usw fuer das Geschaeft kann man als Tourist
machen-hoechstens das Sie einen 6 Monatsvisum benoetigen um alles hinzu
bekommen weil der 90 taegige ESTA nicht reicht-dann koennten wir Vorweg fuer
Sie diesen 6 Monatsvisum besorgen. Anschliessend sobald das Geschaeft lauft
muessten Sie Ihr Antrag in Frankfurt beim US Konsulat stellen.

Unser Kanzlei kann Ihr Fall fuer Sie vorbereiten wenn es soweit ist damit
Ihr Antrag auch tatsachlich genehmigt wird. Sobald Sie damit anfangen
moechten waere es gut erstmal mit unser Buero am Telefon zu sprechen damit
wir abklaeren koennen was Ihre Chancen sind genehmigt zu werden. Man will
keine Ablehnung riskieren denn dann koennten Sie sogar mit dem ESTA nicht
mehr einreisen fuer mindestens 10 Jahre.

US Immigrationsrecht ist eine ernsthafte Sache - ss muss alles Hand und Fuss
haben. Wir nehmen nur Faelle zur Bearbeitung an die 100% genehmigt werden in
Frankfurt.

Ich hoffe diese Info koennte Sie mit Ihr Vorhaben etwas weiterhelfen.
Fuer weitere Fragen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns nochmal an."

---------------

Wie ihr seht, ist es auch für eine Selbständige wie mich sehr schwer, über haupt für das Investorenvisum in Frage zu kommen.
 

americardo

Active Member
Ich bin selber grad beim E2 Thema. Meine Gespräche mit Anwälten und Betroffenen besagen, dass 100'000 $ das absolute Limit sind. Besser sind 120k $ oder gar 150k $.

Wogleich ich gerade eine andere Frage in den Raum stellen möchte:
Ich bin verheiratet und und leider durch Blauäugigkeit und Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einer Mandatsübernahme bei zwei Firmen eines "netten" Bekannten in die Mühlen der Justiz geraten. Zur Strafe, dass der ganze Rechtsweg über 15 Jahre (leider kein Witz) mich mehr oder wenig ständig begleitete, wurde ich strafrechtlich verurteilt. Und da alle guten Dinge bekanntlich deren drei sind, hält mir bis 2016 auf der Eintrag im Strafregister meine Sünden in Erinnerung. Bekanntlich und soweit auch verständlicherweise, ist man in kaum einem Land willkommen, wenn man schon im in der "alten" Heimat nicht "koscher" war.

Da wir (meine Frau und ich) derzeit gerade ein Geschäft in den USA übernehmen könnten und ich kein Einreiseverbot riskieren will, da ich derzeit mit dem ESTA problemlos einreisen kann (ohne falsche Angaben zu machen!), stellt sich die Frage, ob meine Frau nur für sich ein E2 beantragen kann.
Ich würde dann sobald mein Strafregisterauszug sauber ist, als Ehepartner meiner nachziehen.

Kurz gefasst:
1. Kann meine Frau nur für sich ein E2 Visum beantragen ohne dass ich als Ehepartner einbezogen werde?
2. Kann ich als Ehepartner drei Jahre später, ein "Ehepartner-Visum" auf Basis des E2 meiner Frau beantragen?

Besten Dank im Voraus für Tipps, Tricks und Alternativen :tee
 

VanillaTwilight

Well-Known Member
Ich habe hier eine Seite gefunden, die recht gut erklärt, wie ein Businessplan aufgebaut sein sollte etc.
Hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich den Link hier poste als Hilfestellung für alle, die sowas noch nie gemacht haben.

Der Businessplan - www.arbeitsagentur.de

Mit dieser Beschreibung kam ich recht gut zurande, Plan ist in Arbeit. :]
 
N

Nusskiller

Guest
Die Investitionssumme ist nicht der "Kaufpreis" eines Visums - das solltet ihr prinzipiell verstehen! Es kommt nicht auf die Höhe der Investion an, sondern darauf was euer Geschäft an Investitionen erfordert - die Zahlen welche so im Internet und den Gerüchteküchen umherschwirren ergeben sich immer aus dem Tatsächlichen Investitionsbedarf in konktreten Fällen, allerdings ist das bei jedem Business individuell.
Für alle die es immernoch nicht verstanden haben: das Visum ist nur Nebensache, euer Geschäft muss laufen und Gewinnbringend sein - das will auch das Konsulat sehen. Wenn alles schlüssig ist, steht dem Visum nichts im Wege!
 

VanillaTwilight

Well-Known Member
Genau so habe ich das auch verstanden.
Es kommt auf die Einzelfälle an.
 

aramis

Member
Hi Americardo,

kannst Du denn Anwälte empfehlen?


Gruß




Ich bin selber grad beim E2 Thema. Meine Gespräche mit Anwälten und Betroffenen besagen, dass 100'000 $ das absolute Limit sind. Besser sind 120k $ oder gar 150k $.

Wogleich ich gerade eine andere Frage in den Raum stellen möchte:
Ich bin verheiratet und und leider durch Blauäugigkeit und Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einer Mandatsübernahme bei zwei Firmen eines "netten" Bekannten in die Mühlen der Justiz geraten. Zur Strafe, dass der ganze Rechtsweg über 15 Jahre (leider kein Witz) mich mehr oder wenig ständig begleitete, wurde ich strafrechtlich verurteilt. Und da alle guten Dinge bekanntlich deren drei sind, hält mir bis 2016 auf der Eintrag im Strafregister meine Sünden in Erinnerung. Bekanntlich und soweit auch verständlicherweise, ist man in kaum einem Land willkommen, wenn man schon im in der "alten" Heimat nicht "koscher" war.

Da wir (meine Frau und ich) derzeit gerade ein Geschäft in den USA übernehmen könnten und ich kein Einreiseverbot riskieren will, da ich derzeit mit dem ESTA problemlos einreisen kann (ohne falsche Angaben zu machen!), stellt sich die Frage, ob meine Frau nur für sich ein E2 beantragen kann.
Ich würde dann sobald mein Strafregisterauszug sauber ist, als Ehepartner meiner nachziehen.

Kurz gefasst:
1. Kann meine Frau nur für sich ein E2 Visum beantragen ohne dass ich als Ehepartner einbezogen werde?
2. Kann ich als Ehepartner drei Jahre später, ein "Ehepartner-Visum" auf Basis des E2 meiner Frau beantragen?

Besten Dank im Voraus für Tipps, Tricks und Alternativen :tee
 
N

Nusskiller

Guest
Nur als Info: Weder die Informationen von AD in Berlin, noch von der GA Chamber of Commerce in NY sind korrekt! Generell hängt die Summe auch nicht vom Anwalt ab - das ist totaler Blödsinn. Das Beste ist es die Anträge selber ohne Anwalt auszufüllen - das wird vom Konsulat viel höher angesehen als irgendein Antrag der vom Anwalt kommt!
 
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