E2 für Ehegatten - Arbeitserlaubnis

Dini

New Member
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe auf Informationen bzgl. Arbeitserlaubnis für Ehegatten. Ich denke, mein Fall ist nicht soooo ungewöhnlich und hoffentlich findet sich jemand, der Erfahrung hat.
Wir sind im Sommer 2014 in die USA gekommen. Die Firma meines Mannes hat uns ein E2 Visum ausgestellt. Jetzt möchte ich anfangen zu arbeiten, allerdings nicht bei der Firma, die das E2 beantragt hat.
Bewerbungen habe ich bereits geschrieben und war nicht ohne Erfolg. Eine Firma wollte mich direkt einstellen, hat aber dann festgestellt, dass ich keine Arbeitserlaubnis besitze (diese Firma arbeitet mit U-verify).
Eine 2. Firma hat mich eingestellt (ohne Probleme) und ich habe dort auch für kurze Zeit gearbeitet, musste allerdings aus privaten Gründen (Schichtarbeit, schwer mit 2 Kindern und Mann, der häufig reist) kündigen. Jetzt habe ich mir überlegt, ein EAD zu beantragen. Kann ich ein EAD beantragen, ohne schon einen Arbeitgeber zu haben? Eine allgemein gültige EAD sozusagen? Ich vermute, wenn ich einen AG finde, der mich einstellen möchte, wird er nicht bereit sein, 60 bis 90 Tage auf das EAD zu warten. Ich hätte das gern schon vorher in der Tasche. Ich wäre auch bereit, es selbst zu zahlen.
Erfahrungen irgendjemand?
Danke.
Liebe Grüße,m
Dini
 

Ezri

Adminchen
Administrator
EAD muss man ohenhin selber beantragen, leider weiß ich nicht in wie weit Ehegatten von E2-Visumsinhabern überhaupt arbeiten dürfen. :hmm
Mal schauen, was andere dazu schreiben :)
 

JohnP

Member
Die EAD fuer den Ehegatten ist Arbeitgeberunabhaengig und muss im eigenen Namen beantragt werden. Bei uns war anfangs die Ueberlegung, ob meine Frau eine EAD auf meinem E-1 beantragt. Es waere auch da, deutscher Grosskonzern, der Fall gewesen, dass die Immigration Anwaelte die EAD, in ihrem Namen beantragt haetten. Sie haette dann allerdings so lange, auch fuer ihren alten Arbeitgeber, nicht arbeiten koennen, bis die EAD im Briefkasten gelegen waere. Das war ihrem Arbeitgeber zu unsicher und lange und hat dann fuer sie ein eigenes E-1 beantragt.
Jetzt gerade streiten sich allerdings die Anwaelter unserer beider AG darueber ob waehrend der EB-1 petition durch meinen Arbeitgeber ihr eigenes E-1 gueltig ist und ggf eine EAD benoetigt und ob sie bis zur Genehmigung ueberhaupt arbeiten darf.

Hatte der AG damals eine EAD fuer dich beantragt, bzw hast du das I-765 ausgefuellt, existiert diese noch irgednwo und ist auch noch gueltig, oder aber er hat sich einfach, entgegen der Pflichten, nicht dafuer interessiert und hat dich schwarz beschaeftigt, gar nicht so unueblich.

In deinem Fall aber
https://www.uscis.gov/i-765 ausfuellen, Scheck anheften, einsenden und warten.

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:

Blauregen

Well-Known Member
Meine Erfahrung: es dauert wirklich die angekuendigten 90 Tage. Die schoepfen sie voll aus. Ich hatte das einmal ganz neu beantragt und einmal die Verlaengerung beantragt (auf das Ablaufdatum achten und rechtzeitig vorher beantragen!) und beide Male haben die sich soviel Zeit gelassen.
 
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