Dual Citizenship vs. alte Staatsbuergerschaft vs. Canadian

kraut

Member
Sehr guter Link Murphy ! Ich war immer der Meinung, dass DE
absolut gegen mehrfache Staatsbuergerschaft ist.
Ich habe mich schon innerlich gequaelt was ich in ca. 1 Jahr machen soll.
Die Frage ist nun, wie gut die Gruende sein muessen um die DE Sataatsbuergerschaft zu behalten.
Stellt sich eigentlich die Schweiz auch so an ??
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Sehr guter Link Murphy ! Ich war immer der Meinung, dass DE
absolut gegen mehrfache Staatsbuergerschaft ist.
Ich habe mich schon innerlich gequaelt was ich in ca. 1 Jahr machen soll.
Die Frage ist nun, wie gut die Gruende sein muessen um die DE Sataatsbuergerschaft zu behalten.
Das ist im zweiten Link geklärt.
3. Angaben zu den fortbestehenden Bindungen an Deutschland

auf gesondertem Blatt über

  • Ihre deutschen Sprachkenntnisse
  • Ihre Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland (Name und Anschrift der Verwandten, Art und Umfang der Kontakte)
  • berufliche, geschäftliche und sonstige Beziehungen zu Deutschland (gegebenenfalls Unterlagen beifügen, z.B.bzw. -anwartschaften: Kopie des letzten Rentenbescheids bzw. einer Bescheinigung über die bisherigen Beitragszeiten) bei Immobilienbesitz: Kopie des Grundbuchauszugs oder des letzten Grundsteuerbescheids, bei Rentenbezug
4. Angaben zu den Gründen für den angestrebten Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit

auf gesondertem Blatt

zum Beispiel über konkrete Erleichterungen / Vergünstigungen oder Vermeidung / Beseitigung konkreter Nachteile

  • im Erbrecht
  • bei der Gewährung von Sozialleistungen
  • in der Ausbildung oder bei der Berufsausübung
  • bei der Vergabe von Stipendien oder sonstigen Fördergeldern
  • bei geschäftlichen Beziehungen (z.B. bei Aufträgen der öffentlichen Hand)
  • bei Erwerb / Verkauf von Immobilien
  • und anderes


Stellt sich eigentlich die Schweiz auch so an ??
Gute Frage, damit haben wir uns noch nicht beschäftigt. :hmm

Wenn ich Genaueres weiß, werd ichs hier posten :)
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Sooo.. hab mal google bemüht und herausgefunden, daß Schweizer eine Entlassung aus dem schweizer Bürgerrecht extra beantragen müssen. Im Umkehrschluß heißt das also, daß Schweizer immer Schweizer bleiben, egal wieviel andere Staatsangehörigkeiten sie so im Laufe ihres Lebens erlangen können: Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht

Und weil das so ist, habe ich seit heute auch die Schweizer Stabue und damit einen Anker nach Europa :D
Hat ca. 20 Monate gedauert und abschließend 765,-sfr
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Naja, ich hab mir halt gedacht: Schaden kanns nicht, aber nützen tuts schon :D
 

Ezri

Adminchen
Administrator
So, heute ist dann auch endlich die CH-ID angekommen nun kann ja nix mehr schief gehen :D
 
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