So, nun kommt die liebe anjaxxo mal wieder mit einer Frage rueber.
Ist zwar noch alles Zukunftsmusik, aber kann ja nicht schaden, sich schon mal zu informieren.
Ich weiss, dass ich als Verheiratete nach 2 Jahren die US-Staatsbuergerschaft beantragen koennte, aber wie waere das denn mit meiner Tochter?
Gilt bei ihr die 5-Jahres-Regel wie fuer normale Greencard-Holder?
Ich frage deshalb, weil fuer meine Tochter ja im Raum steht, nach der Highschool eventuell nach Deutschland zurueckzugehen, um hier zu studieren.
Waere natuerlich schoen, wenn sie dann trotzdem die Moeglichkeit haette, wieder zu mir zurueck zu kommen, denn wenn sie laenger ausser Landes ist, ist die Greencard ja irgendwann futsch.
Anstreben wuerde ich die doppelte Staatsbuergerschaft, mag meine deutsche nicht aufgeben.
Wuerde eigentlich mein Sonderurlaub als Beibehaltungsgrund reichen? (ich kann bei meiner Arbeitsstelle in Deutschland bis zu 6 Jahren unbezahlten Urlaub nehmen).
Ich glaube, es ist schwerer einen Grund zu finden, die deutsche beizubehalten, als einen Grund die amerikanische zu brauchen oder? Reicht doch eigentlich ein Arbeitgeber, der einem bescheinigt, dass er dich nur als Citizen einstellt. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
Wer hat schon Erfahrungen damit gemacht, oder hat vielleicht beide?
Ist zwar noch alles Zukunftsmusik, aber kann ja nicht schaden, sich schon mal zu informieren.
Ich weiss, dass ich als Verheiratete nach 2 Jahren die US-Staatsbuergerschaft beantragen koennte, aber wie waere das denn mit meiner Tochter?
Gilt bei ihr die 5-Jahres-Regel wie fuer normale Greencard-Holder?
Ich frage deshalb, weil fuer meine Tochter ja im Raum steht, nach der Highschool eventuell nach Deutschland zurueckzugehen, um hier zu studieren.
Waere natuerlich schoen, wenn sie dann trotzdem die Moeglichkeit haette, wieder zu mir zurueck zu kommen, denn wenn sie laenger ausser Landes ist, ist die Greencard ja irgendwann futsch.
Anstreben wuerde ich die doppelte Staatsbuergerschaft, mag meine deutsche nicht aufgeben.
Wuerde eigentlich mein Sonderurlaub als Beibehaltungsgrund reichen? (ich kann bei meiner Arbeitsstelle in Deutschland bis zu 6 Jahren unbezahlten Urlaub nehmen).
Ich glaube, es ist schwerer einen Grund zu finden, die deutsche beizubehalten, als einen Grund die amerikanische zu brauchen oder? Reicht doch eigentlich ein Arbeitgeber, der einem bescheinigt, dass er dich nur als Citizen einstellt. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
Wer hat schon Erfahrungen damit gemacht, oder hat vielleicht beide?