Auslandsaufenthalte im Formular für's Visum

ForeverNewbie

Well-Known Member
Ich hab mich vergangene Nacht mal etwas näher mit den Formularen beschäftigt und dabei kommt die fast schon übliche Frage auf, ob man in den letzten 5 Jahren für einen Zeitraum von >6 Monaten in einem anderen Land gelebt hat. Falls ja, so ist natürlich ein Führungszeugnis von der Polizei des entsprechenden Landes hinzuzufügen.

So, bei mir wäre das 1 Jahr Erasmus. Knifflig ist das insofern, als dass man sich bei Teilnahme an dem Programm nicht bei der Polizei melden muss und insofern natürlich kein Führungszeugnis erstellt werden kann.

"nein" anzukreuzen, wäre jedoch einfach eine glatte Lüge.

Was gilt in solchen Fällen?
 

Ezri

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Administrator
Hmm.. warst Du dabei weiterhin in Deutschland angemeldet?
 

ForeverNewbie

Well-Known Member
Ja klar, Hauptwohnsitz lag nach wie vor bei meinen Eltern (so als braver aber armer Student ;) ) Ich glaube, ich würde da dem Konsulat lieber eine E-Mail schicken und nachfragen, weil sich wegen sowas Komplikationen aufzuhalsen ist wirklich vollkommen unnötig. Net, dass einem dann noch was Schlechtes unterstellt wird :theatralisch
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ja klar, Hauptwohnsitz lag nach wie vor bei meinen Eltern (so als braver aber armer Student ;) ) Ich glaube, ich würde da dem Konsulat lieber eine E-Mail schicken und nachfragen, weil sich wegen sowas Komplikationen aufzuhalsen ist wirklich vollkommen unnötig. Net, dass einem dann noch was Schlechtes unterstellt wird :theatralisch

Nagut, dann frage ich andersherum. Warst Du während des Programmes in einem anderen Land richtig angemeldet, also so bei den Behörden usw.? Wenn nein, dann brauchste nur das deutsche Führungszeugnis.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ja dann ist die Sache klar, Du brauchst nur das Deutsche Polizieliche Führungszeugnis :)
 
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