ja, weil sich dein status aendert und du nicht mehr k1 bist. ead beatragen zusammen mit gc und advance parole. sobald du die ead hast kannst du arbeiten. zwecks ssn, das problem das du da haben wirst ist dein neuer name. sobald du denen erzaehlst, dass du verheiratet willst und den vermerk aendern willst, wollen sie (in 99% aller faelle) die gc als bestaetigung fuer eine namenaenderung. mancheiner hatte glueck und es wurde ohne gc gemacht, aber das ist wirklich die ausnahme. daher bezeifle ich, dass sie die ssn mit ead aendern. manchmal stellen die sich da einfach an. wie du es also machst, ead muss her.Ok - tut mir Leid dass ich jetzt noch mal fragen muss. Sobald ich heirate muss die EAD her - auch wenn die 90 Tage noch nicht vorbei sind?
Das heißt - ich darf arbeiten von der Einreise bis zum Tag der Hochzeit, und dann solange nicht, bis ich die EAD habe, aber dann wieder. Richtig?