Vorübergehende Beschäftigte (H, L, O, P, Q)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ezri

Adminchen
Administrator
Grundsätzlich ist eine Arbeitsaufnahme in den USA - und sei der Zeitraum noch so kurz - nur mit einem Arbeitsvisum möglich.

Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie bereits einen Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten gefunden haben. Ihr Arbeitgeber muss in den USA eine Petition auf eine Arbeitsgenehmigung für Sie einreichen. Sobald Sie die Bestätigung dieser Genehmigung erhalten, können Sie Ihren Visumantrag stellen.

Die konsularischen Vertretungen der USA in Deutschland vermitteln KEINE Arbeitsstellen. Auch eine Tätigkeit als Praktikant, Au-Pair oder im Rahmen eines Ferienjobs ist nur mit einem Visum möglich.

Hinweis: Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum. Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahme.
Visa-Kategorien für vorübergehend Beschäftigte

Jede Person, die für einen befristeten Zeitraum in den USA arbeiten möchte, benötigt ein entsprechendes Visum. Das Gesetz über Einwanderung und Staatsbürgerschaft sieht die folgenden Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für vorübergehend Beschäftigte vor. Einige Klassifikationen sind pro Jahr zahlenmäßig beschränkt.
Die Klassifikation:

H-1B ist vorgesehen für einen Fachberuf, der die theoretische und praktische Anwendung hochspezialisierter Kenntnisse beinhaltet und den Abschluss einer spezifischen Hochschulausbildung voraussetzt. Für diese Klassifikation ist eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums erforderlich. Dieser Visatyp schließt auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf Regierungsebene sowie kooperative Projekte unter der Leitung des Verteidigungsministeriums ein.

H-2A ist vorgesehen für die zeitlich befristete oder saisonale Arbeit im landwirtschaftlichen Bereich.

H-2B ist vorgesehen für zeitlich befristete oder saisonal Beschäftigte ausserhalb des Landwirtschaftsbereichs. Diese Klassifikation verlangt eine befristete Arbeitserlaubnis, ausgestellt vom Arbeitsministerium. Dieses Visum ist nur für bestimmte Nationen vorgesehen, Deutschland, Österreich und Schweiz fallen leider nicht da drunter. Hier die Liste der Länder, deren Bürger für dieses Visum zugelassen sind:

Effective Jan. 18, 2011, nationals from the following countries are eligible to participate in the H-2A and H-2B programs: Argentina, Australia, Barbados, Belize, Brazil, Bulgaria, Canada, Chile, Costa Rica, Croatia, Dominican Republic, Ecuador, El Salvador, Estonia, Ethiopia, Fiji, Guatemala, Honduras, Hungary, Ireland, Israel, Jamaica, Japan, Kiribati, Latvia, Lithuania, Macedonia, Mexico, Moldova, Nauru, The Netherlands, Nicaragua, New Zealand, Norway, Papua New Guinea, Peru, Philippines, Poland, Romania, Samoa, Serbia, Slovakia, Slovenia, Solomon Islands, South Africa, South Korea, Tonga, Turkey, Tuvalu, Ukraine, United Kingdom, Uruguay, and Vanuatu. Of these countries, the following were designated for the first time this year: Barbados, Estonia, Fiji, Hungary, Kiribati, Latvia, Macedonia, Nauru, Papua New Guinea, Samoa, Slovenia, Solomon Islands, Tonga, Tuvalu, and Vanuatu.

H-3 ist vorgesehen für Auszubildende im nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich. Diese Klassifikation trifft auch für ein Praktikum im Rahmen der Erziehung behinderter Kinder zu.

L-1 ist vorgesehen für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft, die innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein muss, und die bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des selben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig wird.
Hinweis: Für L-1 Visa wird eine Gebühr in Höhe von 500 Dollar erhoben für die Verhinderung und Aufdeckung von Fälschungen seitens Personen, die L-1-Visa mithilfe von "Rahmen"-Vorschriften im Ausland beantragen.

O-1 ist vorgesehen für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf den Gebieten Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Geschäftswesen oder Sport, oder für Personen mit überragenden Leistungen in der Filmindustrie.

O-2 ist vorgesehen für Personen, die den Inhaber eines O-1 Visums begleiten, um ihm bei einer künstlerischen oder sportlichen Darbietung anlässlich einer speziellen Veranstaltung oder Vorführung zu assistieren.

P-1 ist vorgesehen für einen einzelnen Athleten, ein Team von Athleten, oder Mitgliedern einer Gruppe von Unterhaltungskünstlern, die internationale Anerkennung genießen.

P-2 ist vorgesehen für Künstler und Personen aus der Unterhaltungsbranche, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschprogramms an einer Aufführung mitwirken.

P-3 ist vorgesehen für Künstler oder Entertainer, die ein Programm darbieten, das als kulturell einmalig einzustufen ist.

Q-1 ist vorgesehen für Teilnehmer an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm, das eine praktische Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme ermöglicht. Ziel ist, dass die Teilnehmer Informationen über Geschichte, Kultur und Traditionen ihrer Heimatländer vermitteln.

PETITIONEN
Um als Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum unter den oben beschriebenen Klassifikationen Berücksichtigung zu finden, muss dem Konsularbeamten das genehmigte Formblatt I-129, "Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus", von der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder das Formblatt I-797 ("Notice of Action/Approval") vorliegen. Eine solche Petition muss von dem zukünftigen Arbeitgeber oder Agenten des Antragstellers in den USA eingereicht werden. Das genehmigte Formblatt I-797 bekommt der Antragsteller von seinem Arbeitgeber dann aus den USA zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer solchen Petition an sich keine Garantie für die Ausstellung eines Visums darstellt, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller gewisse Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft nicht erfüllt.

Familienangehörige
Mit Ausnahme der Teilnehmer an internationalen kulturellen Austauschprogrammen (Q-1) können Ehepartner und Kinder den Hauptantragsteller begleiten oder ihm in die USA folgen. Einer Person, die ein Visum als Ehepartner oder Kind eines vorübergehend Beschäftigten erhalten hat, ist die Arbeitsaufnahme in den Vereinigten Staaten nicht gestattet, Ausnahme Ehepartner von L-Visainhabern (firmeninterne Versetzung). Der Hauptantragsteller muss nachweisen können, dass er in der Lage ist, für den Unterhalt seiner Familie aufzukommen.

Zeitliche Begrenzungen
Für alle oben aufgeführten Klassifikationen werden zeitliche Beschränkungen festgesetzt, innerhalb der die ausländische Arbeitskraft in den Vereinigten Staaten tätig sein darf. In einigen Fällen können diese Fristen von der U.S. Einwanderungsbehörde verlängert werden, damit die Tätigkeit zum Abschluss gebracht werden kann. Danach muss die ausländische Arbeitskraft eine bestimmte festgelegte Zeit im Ausland verbringen, bevor sie als Arbeitnehmer erneut eine befristete Tätigkeit unter einer der aufgeführten Klassifikationen aufnehmen darf. Die US-Einwanderungsbehörde wird den Arbeitgeber, der die Petition einreicht, auf Formblatt I-797 benachrichtigen, wenn eine Petition, die Verlängerung einer Petition oder die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung unter einer der obigen Klassifikationen genehmigt wurde. Der ausländische Arbeitnehmer sollte das Formblatt I-797 (Original) zur Beantragung eines neuen Visums oder zur Verlängerung eines Visums während der Gültigkeitsdauer der Petition vorlegen. Die Genehmigung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis oder ein beantragtes Einwanderungsvisum für eine Vorzugskategorie darf nicht Grundlage für die Ablehnung eines Nichteinwanderungsvisums für einen Antragsteller der H-1 oder L Klassifikation sein.



Quelle: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/temp_arbeiter/
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben