Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter zulässig
Hausbesitzer, die sich durch unangemeldete Besuche von Mitarbeitern der GEZ belästigt fühlen, können sich dagegen mit einem Hausverbot wehren, hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
GEZ-Werbung Um möglichst viele Schwarzseher und -hörer aufzuspüren, sind die Beauftragten der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) tagtäglich unterwegs. Auf die oft überraschenden Besuche der im Amtsdeutsch Rundfunkgebührenbeauftragte genannten und im Volksmund als GEZ-Kontrolleure bezeichneten Mitarbeiter reagieren die Kontrollierten mitunter wütend.
Quelle und der Rest vom Text: Urteil: Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter zulässig - Golem.de
