schwierige Situation, Ehegatten-Visum mit Vorstrafen...

GermanWife

Member
Ich denke auch, dass ein Anruf da zu nichts führt. Allerdings könnte evtl. Ein Anruf beim Anwalt helfen.
Ich weiß, du hast d gesagt das du über das warum nicht reden möchtest aber es ist für mich irgendwie schwer da eine Auskunft zu geben wenn man die Gegebenheiten nicht kennt.
 

domnk

Well-Known Member
Wann bist Du denn straffällig geworden und was für eine Strafe hast Du bekommen? Ist das alles noch sehr frisch, oder wird die Vorstrafe in absehbarer Zeit aus dem Führungszeugnis gelöscht? "Moral turpitude" ist meiner Auffassung nach erst bei der Einbürgerung in die USA relevant, nicht aber beim Visumsantrag. Ich könnte Dir beispielsweise auf Anhieb den Fall eines in Deutschland verurteilten Betrügers nennen, der ohne Probleme ein Besuchervisum bekommen hat (und dann in den USA unbehelligt seine Betrügereien fortgesetzt hat, ehe er endlich abgeschoben wurde, weil er es auch mit der Steuer nicht so genau nahm...).

Ich muss gestehen Anfangs nicht so genau gelesen zu haben. Moral turpitude ist sehr wohl bei der Visumserteilung relevant. Da wir keine Details wissen und Deliah uns keine nennen will (was sie auch nicht muss, nur um das klarzustellen), können wir hier wirklich nur raten. Hier ist das offizielle Handbuch das State Departments zur Feststellung ob moral turpitude vorliegt (hier die Zusammenfassung der Wiki), damit kann Deliah eventuell selbst feststellen ob sie inadmissible ist.

Ich denke auch, dass ein Anruf da zu nichts führt. Allerdings könnte evtl. Ein Anruf beim Anwalt helfen.
Ich weiß, du hast d gesagt das du über das warum nicht reden möchtest aber es ist für mich irgendwie schwer da eine Auskunft zu geben wenn man die Gegebenheiten nicht kennt.

Da stimme ich vollkommen zu. Wie auch Emma schon geschrieben hat, dürfen und können die Call Center Mitarbeiter zu konkreten Fällen keine Auskunft geben. Die beste Chance ein realistisches Assessment zu bekommen ist mit Sicherheit ein seriöser und versierter Anwalt in den Staaten. Der hat eventuell auch einen besseren Überblick wie streng die Kriterien angelegt werden.

Wird es bei diesen Fall berücksichtigt, dass mein Ehemann nicht in mein Land einreisen darf und ich evtl doch ein Visum ausgestellt bekomme oder müsste ich dann nach eventueller Ablehnung den waiver of inadmissibility ausfüllen falls ich dafür in frage kommen? Bin am verzweifeln....


Solltest du aber tatsächlich inadmissible sein wird es schwierig. Ich formuliere es bewusst hart: Dein Mann bekam sicher nicht ohne guten Grund eine unbefristete Einreisesperre. Ich denke nicht, dass die USA diesen Grund als mildernden Umstand für ihre eigenen Immigrationsgesetze (sofern es diese im immigration law gibt), bei denen auch du an der Kippe stehst, werten werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

domnk

Well-Known Member
Darf ich außerdem fragen ob das Einreiseverbot tatsächlich unbefristet ist? Denn laut Art. 11(2) der europäischen Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG darf ein Einreiseverbot 5 Jahre nicht überschreiten. "Sie kann jedoch fünf Jahre überschreiten, wenn der Drittstaatsangehörige eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellt" (ebd).

Damit würde es aber wohl noch schwieriger in den USA auf wohlgesonnene Ohren zu stoßen - nehme ich zumindest an.
 

Deliah

Member
Also meine Vorstrafen fallen unter moral turpitude.Unter anderem DUI. Ich möchte nicht ins Detail gehen. Es hat aber nichts mit Drogen zutun. Ich dachte wenn man was im FZ hat muss man auch die Gerichtsurteile mit schicken? Da würde ja alles drin stehen. Ja sein Einreiseverbot ist unbefristet. Können wir aber auf Antrag und gegen Zahlung der Abschiekosten aufheben. Mein Mann möchte aber nicht in D bleiben und mich mit in die USA nehmen... es ist total deprimierend
 

anjaxxo

Super-Moderator
Teammitglied
Moderator
Citizen
Also meine Vorstrafen fallen unter moral turpitude.Unter anderem DUI. Ich möchte nicht ins Detail gehen. Es hat aber nichts mit Drogen zutun. Ich dachte wenn man was im FZ hat muss man auch die Gerichtsurteile mit schicken? Da würde ja alles drin stehen. Ja sein Einreiseverbot ist unbefristet. Können wir aber auf Antrag und gegen Zahlung der Abschiekosten aufheben. Mein Mann möchte aber nicht in D bleiben und mich mit in die USA nehmen... es ist total deprimierend

Wenn ihr es euch leisten koennt, wuerde ich es aber trotzdem machen. Das erleichtert vieles in der Zukunft, und wenn man eine deutsche Frau hat, kann man auch nicht einfach sagen, nach Deutschland will ich nicht mehr.
Vielleicht wollt ihr ja mal deine Verwandten und Freunde besuchen und dann steht die bloede Einreisesperre im Weg.

Ich kann mir auch vorstellen, wie doof das alles ist. Da macht man mal einen Fehler im Leben und schon sind alle Wege blockiert. Und man weiss ja selbst, dass man selber Schuld hat, aber das aendert auch nichts und macht es auch nicht wieder gut.
Mein Mann hatte auch sowas doofes gemacht und am Ende aber nur ein misdemeanor wegen falscher Angaben auf einem Formular uebrig behalten, was wirklich nicht das schlimmste ist, was man auf seinem background check haben kann, aber es hat ihm die Jobsuche sehr erschwert. Bei Lowes zum Beispiel hatte man ihm den Job schon so gut wie zugesagt, und gesagt, wir machen nur noch den background check und dann hoeren sie von uns, tja, und dann hat er eine Absage bekommen.

Superdoof, vor allem, wenn es das erste Mal war, dass man Mist gebaut hat und es auch bereut und nie wieder machen wuerde.

Dennoch ist es immer gut, soviel wie moeglich der Steine aus dem Weg zu raeumen und dazu gehoert zum Beispiel fuer deinen Freund die Einreisesperre.

Ich druecke euch die Daumen, dass ihr alles hinkriegt. :glueck

Und zu der anderen Frage: Ja, ich glaube, die Gerichtsurteile muessen mit und auch uebersetzt sein.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Wenn ihr es euch leisten koennt, wuerde ich es aber trotzdem machen. Das erleichtert vieles in der Zukunft, und wenn man eine deutsche Frau hat, kann man auch nicht einfach sagen, nach Deutschland will ich nicht mehr.
Vielleicht wollt ihr ja mal deine Verwandten und Freunde besuchen und dann steht die bloede Einreisesperre im Weg.
Das sollte aus jeden Fall aus dem Weg geräumt werden, wenn es durch eine einfache Geldzahlung aus dem Weg zu räumen ist, denn mit der Einreisesperre für Deutschland kann er sich ja quasi im gesamten Schengenraum nicht mehr sehen lassen. Und falls Deliahs Vorstrafe doch den Weg zu einem Einwanderungsvisum in die USA versperrt (was letztlich nur das Konsulat entscheiden kann), dann bleiben ja nur zwei Möglichkeiten: Sie beenden die Ehe, oder er lässt sich doch im Schengenraum nieder. Ob das nun Deutschland sein muss, sei dahingestellt. Beide könnten ja beispielsweise auch anderswo innerhalb der EU leben. Eventuell im englischen Sprachraum.
 

domnk

Well-Known Member
Ich stimme Emma da vollinhaltlich zu, mit einer Ausnahme. Der englischsprachige Raum der EU ist, mit Ausnahme Maltas, nicht Teil des Schengenraums. ;) Eine Einreise in das Vereinigte Königreich oder nach Irland müsste damit von einer Einreisesperre nach Deutschland zunächst unabhängig sein.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Das sollte aus jeden Fall aus dem Weg geräumt werden, wenn es durch eine einfache Geldzahlung aus dem Weg zu räumen ist, denn mit der Einreisesperre für Deutschland kann er sich ja quasi im gesamten Schengenraum nicht mehr sehen lassen. Und falls Deliahs Vorstrafe doch den Weg zu einem Einwanderungsvisum in die USA versperrt (was letztlich nur das Konsulat entscheiden kann), dann bleiben ja nur zwei Möglichkeiten: Sie beenden die Ehe, oder er lässt sich doch im Schengenraum nieder. Ob das nun Deutschland sein muss, sei dahingestellt. Beide könnten ja beispielsweise auch anderswo innerhalb der EU leben. Eventuell im englischen Sprachraum.
Erbsenzähler much? ;) Irland und GB wenden die Vereinbarungen der Schengener Abkommen (nur) teilweise an, richtig. Irland und GB führen Grenzkontrollen für Reisende aus dem Schengenraum durch; ich meine aber (kann mich irren, Du wirst mich dann aber todsicher berichtigen), dass sie Einreisesperren durch andere Schengenstaaten durchaus berücksichtigen. Wie dem auch sei, sowohl Irland als auch GB gehören zur EU, folglich kann der abgeschobene Gatte im Prinzip durch seine deutsche Gattin eine Arbeitserlaubnis auch für Irland/GB bekommen - und nicht nur für Malta, wo die Arbeitsmarktsituation doch etwas stärker eingeschränkt sein dürfte. Und darum ging's.
 
Oben