LA-Träumerin
New Member
Hi zusammen,
L-1 ist vorgesehen für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft, die innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein muss, und die bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des selben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig wird.
Wenn ich intern in die USA versetzt werde nach meiner Ausbildung, bin ich dann schon eine spezialisierte Fachkraft? Ich meine, was genau fällt denn unter den Begriff einer spezialisierten Fachkraft?
Nach meiner Ausbildung bin ich Groß- und Außenhandelskauffrau, Medizinprodukteberaterin und Dentalfachberaterin.
Reicht das um als spezialisierte Fachkraft zu gelten? Kennt sich da jemand aus?
Danke vorab!
L-1 ist vorgesehen für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft, die innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein muss, und die bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des selben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig wird.
Hinweis: Für L-1 Visa wird eine Gebühr in Höhe von 500 Dollar erhoben für die Verhinderung und Aufdeckung von Fälschungen seitens Personen, die L-1-Visa mithilfe von "Rahmen"-Vorschriften im Ausland beantragen.
Wenn ich intern in die USA versetzt werde nach meiner Ausbildung, bin ich dann schon eine spezialisierte Fachkraft? Ich meine, was genau fällt denn unter den Begriff einer spezialisierten Fachkraft?
Nach meiner Ausbildung bin ich Groß- und Außenhandelskauffrau, Medizinprodukteberaterin und Dentalfachberaterin.
Reicht das um als spezialisierte Fachkraft zu gelten? Kennt sich da jemand aus?
Danke vorab!
