Kleines Hallo

MonikaM

New Member
Hallo zusammen,

Danke für die schnelle Aufnahme.

Mein Name ist Monika, bin 39 und komme aus der Nähe von Aachen. Ich bin wie ich jetzt vor kurzem erfahren habe "accidental american". Mein Vater war Bundeswehrsoldat der 2 Jahre in den USA stationiert war. Bin mit 9 Monaten nach Deutschland gekommen. Ich wusste zwar, dass ich einen US-Pass und eine SSN habe, habe das im Alltag aber komplett verdrängt und auch seit über 15 Jahre keine Passverlängerung mehr gemacht.

Das Thema amerikanische Staatsangehörigkeit kam jetzt durch meine bevorstehende Scheidung (und Klärung der Finanzen) und den Umzug einer Freundin in die USA wieder bei mir auf.

Uns was soll ich sagen, der Schock war groß.

Passverlängerung, Namensänderung, Steuererklärung (wie erklärt ich es meinem Noch-Mann das wir jetzt auch für die USA eine Steuererklärung machen müssen...), wie sind die Modalitäten, wenn ich mit meiner Tochter (auch doppelte Staatsangehörigkeit?) meine Freundin in den USA besuchen möchte?

Ich hoffe, dass das Schwarmwissen hier im Forum mir bei vielen Dingen weiterhelfen kann.

LG,

Monika
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo Monika und herzlich :willkommen

Schau dich erstmal in Ruhe um und wenn du spezielle Fragen hast, stell sie einfach im passenden Bereich :)
 

Admin

Administrator
Teammitglied
Administrator
Moin und :willkommen

Die Modalitäten sind relativ simpel, du und deine Tochter brauchen einen gültigen Pass, dann kannst du einreisen. Deinem Text entnehme ich, dass du bei der Geburt ein Consular Report of Birth Abroad (CRBA) gemacht bzw. ein Pass für sie beantragt hast? Falls nein, musst du das nachholen bevor sie 18 Jahre alt ist.

Das Problem aktuell ist, dass du allenfalls aber keinen neuen Pass beantragen kannst bzw. dass der Antrag abgelehnt wird, wenn du keine Steuern bezahlt hast. Hier zwei Links dazu --


 
Zuletzt bearbeitet:

Lileigh

Well-Known Member
Citizen
Willkommen!

Bzgl. US-Staatsbuergerschaft deiner Tochter...ich hab's jetzt nicht genau im Hinterkopf, aber wenn ein US-Elternteil im Ausland lebt, wird zusaetzlich auch noch die physical presence geprueft...mal schauen, ob ich es finde...


"If you and your child reside outside the United States, your child may apply for a certificate of citizenship through U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) under Section 322 of INA 322 and take an oath of naturalization to complete the child's citizenship acquisition. This includes children of U.S. government employees and members of the armed forces who live abroad with parents stationed outside of the United States. To acquire U.S. citizenship under INA 322, you must demonstrate to USCIS your child meets certain requirements before age 18 which include:
  • Have at least one U.S. citizen parent by birth or naturalization
  • Have a U.S. citizen parent who has been physically present in the United States for a total of at least five years, at least two of which are after age 14. If the child's U.S. citizen parent cannot meet the physical presence requirement, one of the child's U.S. citizen grandparents must meet it.
  • The child lives abroad in the legal and physical custody of the U.S. citizen parent and is temporarily present in the U.S. pursuant to a lawful admission and is maintaining that lawful status."
 

MonikaM

New Member
So, habe jetzt mal das WE damit verbracht und versucht einen Plan zu erstellen.

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, muss ich:

erstens meine Steuern bezahlen/ nachzahlen
- (ergo Steuerberater finden)
Zweitens meinen Pass beantragen
(inkl. Namensänderung)
drittens meine Tochter anmelden
(wobei, wenn ich es richtig verstanden habe, sie nicht die US Staatsangehörigkeit bekommt, da ich ja nie in den USA gelebt habe und auch keine Verbindungen dahin habe.)

Für mich stellt sich jetzt nur noch die Frage, ob ich danach die US Staatsangehörigkeit aufgeben.
Weiß einer wie es sich danach mit einem Besuchervisum verhält?
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Die Staatsbürgerschaft abgeben ist recht teuer, das lassen sich die USA gut bezahlen.
Generell und ohne all den Kladderradadsch kannst du auch wie jeder anderer Tourist via ESTA einreisen.
Ist vermutlich die einfachste Lösung, wenn du da eh nur Urlaub machen möchtest.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ja, Du hast recht, man sollte mit dem jeweils zum Land passenden Pass einreisen. Dann wirst du wohl durch das ganze Prozedere durch müssen.
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
So, habe jetzt mal das WE damit verbracht und versucht einen Plan zu erstellen.

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, muss ich:

erstens meine Steuern bezahlen/ nachzahlen
- (ergo Steuerberater finden)
Zweitens meinen Pass beantragen
(inkl. Namensänderung)
drittens meine Tochter anmelden
(wobei, wenn ich es richtig verstanden habe, sie nicht die US Staatsangehörigkeit bekommt, da ich ja nie in den USA gelebt habe und auch keine Verbindungen dahin habe.)

Für mich stellt sich jetzt nur noch die Frage, ob ich danach die US Staatsangehörigkeit aufgeben.
Weiß einer wie es sich danach mit einem Besuchervisum verhält?
Zwei Kleinigkeiten:

1. Mache Dich nicht verrueckt wegen den Steuern. Ich weiss nicht, wie Deine finanzielle Seite aussieht, aber es gibt fuer Auslandseinkommen, wenn man im Ausland lebt, relativ hohe Freibetraege. Das rettet Dich nicht davor, eine Steuererklaerung abgeben zu muessen, aber es kann durchaus sein, dass dann eine Null (oder zumindest eine relativ kleine Zahl) am Ende steht.

2. Habe ich irgendwo ueberlesen, wie alt Deine Tochter ist? Falls Du Ihr die US Stabue besorgen willst, dann kannst Du, nachdem Du Deinen Krams erledigt hast, fuer sie eine Greencard beantragen. Das sollte als USC fuer eine minderjaehrige Verwandte ersten Grades relativ schnell gehen (ggf. musst Du Dir eine Adresse in USA besorgen -- sollte mit Deiner Freundin ja kein Problem sein -- und zumindest auf dem Papier uebersiedeln; per Steuererklaerung solltest Du dann auch das Minimumeinkommen nachweisen, damit Du im Auge des Staates fuer sie sorgen kannst). Wenn sie dann unter 18 (21?) ist und mit der Greencard in die USA einreist, ist sie qua Child Citizenship Act von 2000 automatisch US Staatsbuerger.
 
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