K1 Fragen wegen Sorgerecht

Lily A.

New Member
hallo alle zusammen,

leider konnte ich keinen passenden thread finden, um mein problem zu schildern. ich bin neu hier und weiß noch nicht wie ich einen neuen thread eröffne :-(
ich entschuldige mich, wenn meine frage schon einmal gestellt wurde.

kurze schilderung meines "problemes" :
mein freund ist amerikaner und wir haben im februar diesen jahres das k1 visa beantragt.
ich habe einen 13 jährigen sohn für den ich auch das alleinige sorgerecht habe. kontakt zum vater besteht seit mehr als 10 jahren nicht mehr!
meine frage nun: muss der "erzeuger" meines sohnes trotzdem in den umzug einwilligen, obwohl seit über 10 jahren kein kontakt mehr besteht, und mein sohn auch keinerlei interesse hat mit diesem in kontakt zu treten?
diese sache beschäftigt mich schon eine ganze weile, und im internet konnte ich diesbezüglich auch nichts passendes finden.

vielen dank für eine antwort im voraus :-*

grüsse lily
 

Ezri

Adminchen
Administrator
hallo alle zusammen,

leider konnte ich keinen passenden thread finden, um mein problem zu schildern. ich bin neu hier und weiß noch nicht wie ich einen neuen thread eröffne :-(
Steht hier beschrieben: https://https://www.usa-auswanderer...t/3934-thema-erstellen-beitrag-schreiben.html
ich entschuldige mich, wenn meine frage schon einmal gestellt wurde.

kurze schilderung meines "problemes" :
mein freund ist amerikaner und wir haben im februar diesen jahres das k1 visa beantragt.
ich habe einen 13 jährigen sohn für den ich auch das alleinige sorgerecht habe. kontakt zum vater besteht seit mehr als 10 jahren nicht mehr!
meine frage nun: muss der "erzeuger" meines sohnes trotzdem in den umzug einwilligen, obwohl seit über 10 jahren kein kontakt mehr besteht, und mein sohn auch keinerlei interesse hat mit diesem in kontakt zu treten?
diese sache beschäftigt mich schon eine ganze weile, und im internet konnte ich diesbezüglich auch nichts passendes finden.

vielen dank für eine antwort im voraus :-*

grüsse lily

Thema habe ich an einen passerenden Ort :verschoben
Ich denke in kürze wird es hier einige Antworten auf Deine eigentliche Frage geben :)
 

anjaxxo

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Also, meine Tochter war 16 als wir ausgewandert sind, 15 als wir CR-1 beantragt haben.
Alles, was ich brauchte, war eine Sorgerechtserklaerung des Jugendamtes, die ich beim Konsulat vorlegen musste.

Wenn du alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann erhaeltst du eine Erklaerung dazu vom Jugendamt.

In meinem Fall hatte ich eine Negativbescheinigung, dass heisst, dass niemals eine Sorgerechtserklaerung abgegeben wurde (ich war nicht mit dem Vater meines Kindes verheiratet). In dem Fall hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das Gesetz dazu hatte ich auch kopiert und mitgenommen, wollte aber keiner sehen.

Vom Vater wollte niemand was sehen, aber vielleicht war das auch, weil meine Tochter schon 16 war, keine Ahnung. Ich hatte vorsichtshalber meinen Ex gebeten, mir eine Erklaerung zu unterschreiben, dass er einverstanden ist, dass wir nach Amerika gehen, wollte aber auch keiner sehen.
 

Lily A.

New Member
wie gesagt, kontakt zum kindsvater besteht nicht! ich habe auch ehrlich gesagt, keinerlei interesse diesen nach all den jahren um erlaubnis zu fragen.... hoffe das alleinige sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht reichen aus :-(
 

anjaxxo

Super-Moderator
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Citizen
wie gesagt, kontakt zum kindsvater besteht nicht! ich habe auch ehrlich gesagt, keinerlei interesse diesen nach all den jahren um erlaubnis zu fragen.... hoffe das alleinige sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht reichen aus :-(

Sollte eigentlich.
 
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