H1B und H4 gleichzeitig machen ?

Glassplitter

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Hallo,
leider hat uns die Anwältin, die bisher unsere Visa/Greencardangelegenheiten betreut hat, ins offene Messer rennen lassen (lange Geschichte). Inzwischen wurde die Anwaltskanzlei gewechselt, was aber natürlich erstmal nichts dran ändert, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist. Sprich: Der H1B-Verlängerungsantrag musste zurückgezogen werden und der EB3-Antrag für die Greencard wird nach Ablauf der RFE-Frist zurückgezogen.
Aktueller Stand: es wurde letzte Woche ein neuer H1B-Verlängerungsantrag inkl. PP gestellt,d.h. in den nächsten 7 Tagen sollte da eine Entscheidung fallen oder ein RFE kommen.
Aktuell befindet sich meine Frau noch in der Grace Period von H1B bzw Greencard, hat also quasi so eine Art Duldungsstatus. Da das alte H1B schon abgelaufen ist, ist die Verlängerung nur über das Consular Processing möglich,d.h. sie muss ihr erneutes Interview in Frankfurt machen.

Meine Frage: Ich lebe zwar noch in D, hatte aber bislang ein H4, welches natürlich auch abgelaufen ist, aber ebenso verlängert werden soll. Für das DS160 brauche ich die Confirmation Number der I129-Approval Notice. Ich geh mal davon aus, dass das I129 auch approved wird, also könnte ich demnächst das DS160 beantragen.
Meine Frage: Kann ich überhaupt ein H4 beantragen/verlängern, wenn das zugehörige H1B noch nicht vollständig genehmigt wurde, sondern das Interview noch offen ist ? Und wenn ja, gibt es evtl die Möglichkeit, beide Interviews am selben Tag zu machen ?
 

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Das H4 ist an das H1B gebunden; entsprechend kannst du es meines Erachtens zwar beantragen aber es wird wohl nicht verlängert werden, wenn das H1B noch nicht durch ist (=> es scheint zwar Fälle zu geben, bei denen die H4 Verlängerung vor dem H1B durch ist aber das würde ich nicht als Standard nehmen, zumal es sich dort um eine reguläre Verlängerung handelte)
 

Glassplitter

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Danke für deine Antwort. Der Hintergrund für meine Frage ist übrigens relativ simpler Natur:
a) Bei meinen bisherigen Einreisen hatte ich natürlich schon mein H4 und konnte wahrheitsgemäß angeben, meine Frau zu besuchen. Nun weiß ich nicht, inwiefern die Jungs und Mädels bei der Immigration sowas vermerken, was man bei den letzten Einreisen als Einreisegrund angegeben hat. Da ich noch dieses Jahr besuchsweise in die USA reisen will, könnte ich da zwar notfalls mit ESTA einreisen, so ganz geheuer ist mir das aber nicht. Wäre schon irgendwie auffällig, wenn ich 4x mit einem H4 eingereist bin und jedesmal gesagt habe, dass ich meine Frau besuchen will und beim 5.Mal komm ich plötzlich als Tourist daher.
b) Wenn das I129 meiner Frau genehmigt wird, soll sie -so das die freien Interview-Termine hergeben- noch im November nach D zum Interview kommen. Und da wäre es ganz nett, wenn ich da quasi gleich mit könnte, um mein H4 auch erneuern zu lassen. Quasi als eine Art "Familientermin" (keine Ahnung,ob es sowas gibt).
 

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Sorry, eigentlich müsste man ja alles lesen (und verstehen) und nicht nur die Hälfte.

Wenn deine Frau dich als Dependent im Antrag aufgeführt hat, wovon ich ausgehe, dann wird sie bzw. du für euch jeweils ein DS-160 ausfüllen und einen Interview Slot (für euch Beide) holen, also genau das, was du als "Familientermin" bezeichnest. Das Visum kann also zum gleichen Zeitpunkt abgeholt werden, das H4 kann aber nicht gesondert bzw. bevor das entsprechende H1B deiner Frau genehmigt wurde, verlängert werden.

Reisen dürfte etwas knifflig sein; bin nicht der Experte darin aber ohne dass das H1B genehmigt wurde, kannst du mit deinem H4 m.E. ohne I94 nicht einreisen. Wenn du aber in D lebst und das Interview in D stattfindet und das H1B/H4 beim Interview genehmigt wird, dann stellt sich das Problem bei der anschliessenden Einreise in die USA ja nicht. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
 

Glassplitter

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Sorry, eigentlich müsste man ja alles lesen (und verstehen) und nicht nur die Hälfte.

Ich versuch mal etwas ausführlicher darzulegen, was bisher los war. Meine Frau hatte seit 2015 ein H1B und lebt seitdem auch in den USA. Ich selbst habe mir 2016 ein H4 machen lassen, auch wenn ich das als in D lebende Person eigentlich nicht unbedingt bräuchte. Es ist mir aber lieber,wenn ich bei der Einreise den wirklichen Grund dafür nennen kann, statt auf Tourist zu machen. Zumal ich ja eine Privatadresse ans "Verbleib" angebe und kein Hotel,wie es bei Touristen der Fall wäre.

Anfang 2017 hat ihr Chef dann die ersten Schritte Richtung Greencard angeleiert, doch war die Anwältin, die das betreut hat, eine echte Katastrophe.
Die Kommunikation mit dieser Dame ließ sehr zu wünschen übrig, sie machte mehr oder weniger, was sie wollte und nicht, wozu sie beauftragt wurde. Auch Fristen ließ sie ganz gern mal verstreichen. Den GC-Antrag hat sie dann auf unseren Druck hin Anfang April 2018 eingereicht. Den Antrag dafür und fürs PERM hatte sie sich im Vorfeld blanko unterschreiben lassen und entgegen unserer Aufforderung auch nicht nochmal eine Kopie an uns geschickt...da kamen immer nur Ausreden, damit sie uns bloß keine Kopie aushändigen müsse. Stattdessen versuchte sie fröhlich, die Abgabe des Antrags bis Juni 2018 hinauszuziehen weil doch "das PERM noch bis Juni gültig sei". Sie versuchte also offensichtlich, PERM verfallen zu lassen.

Auch in Sachen H1B-Verlängerung machte sie keine Anstalten,irgendwas zu unternehmen, sondern meinte, dass das 2 Wochen vor Ablauf des alten Visa noch ausreiche. Schon irgendwie sehr mutig. Das sorgte dafür, dass der Chef meiner Frau dann 4 Wochen vor Ablauf des 1.H1B die Verlängerung selbst eingereicht hat...er hatte ja noch die Kopie vom 1.Antrag damals, hat also quasi 1:1 abgeschrieben. Ansich auch kein Problem. Was er nicht wusste: er hätte die Labor Certification auch erneuern müssen, hat aber einfach die damals noch gültige alte LC mit eingereicht. Wenn man eine Verlängerung fürs H1B einreicht, kriegt man eine 240 Tage dauernde Grace Period eingeräumt, deswegen ist meine Frau noch im Land.

Weil sich weder beim H1B- noch beim GC-Antrag etwas tat, hat der Chef dann Anfang August 2018 das Premium Processing für die GC nachgereicht. In den nächsten 2-3 Wochen kamen dann gleich 2 RFE: einer fürs H1B (man wollte eine aktuelle Labor Certification haben) und ein RFE für die GC. Bei letzterem stellte sich dann heraus, warum die Anwältin mit allen Mitteln versuchte, uns Antragskopien vorzuenthalten. Dann wäre nämlich aufgefallen, dass sie den Antrag wider besseren Wissens in der falschen Kategorie eingereicht hatte (professional worker statt skilled worker). Für die Kategorie "professional worker" muss man aber zwingend einen Bachelor-Titel haben...und einen Nachweis dafür forderte die USCIS nun.

Das war der Punkt, an dem der Chef der Firma merkte, dass es vielleicht doch keine so gute Idee war, die Anwältin einfach "machen zu lassen, was sie für richtig hielt". Also wechselte er den Anwalt,auch wieder eine Dame. Die neue Anwältin forderte erstmal Kopien der eingereichten Unterlagen von der alten Anwältin an und war darüber (gelinde gesagt) entsetzt. Sie bezeichnete das, was die alte Anwältin da fabriziert hatte, als diletantisch. Sie sagte sinngemäß, dass sowas nur jemand abliefern könne, der absolut keinen Plan von der Materie hat oder der absichtlich den Mandanten ins offene Messer rennen lassen will.

Der aktuelle Stand: Nun, die Labor Certification zu erneuern geht relativ schnell, das wurde Ende September/Anfang Oktober 2018 gemacht. Allerdings muss die schon zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Insofern konnte nicht einfach die neue LC als Reaktion auf das RFE für das H1B eingereicht werden, sondern der Antrag musste zurückgezogen und ein neues H1B beantragt werden (Eingang des Antrages inkl PP: 22.Oktober 2018). Gleichzeitig wurde der alte Antrag zurückgezogen.
Wenn dann das H1B genehmigt ist, soll auch gleich ein neuer GC-Antrag gestellt werden, momentan hat aber erstmal Priorität, dass meine Frau nicht aus dem Land fliegt, was jetzt in der Hauptsaison eine Katastrophe wäre.

Ob die neue Anwältin auch gleich das DS160 für mich mit eingereicht hat, entzieht sich momentan leider meiner Kenntnis, ich gehe bislang nicht davon aus. Sie weiß aber auf jeden Fall. dass auch mein H4 verlängert werden soll. Bezüglich der Interviews meinte sie, dass sie dafür sorgen wird, dass wir die am selben Tag machen können,um nicht 2x nach Frankfurt kutschieren zu müssen.



Das Visum kann also zum gleichen Zeitpunkt abgeholt werden, das H4 kann aber nicht gesondert bzw. bevor das entsprechende H1B deiner Frau genehmigt wurde, verlängert werden.

Das ist mir schon klar. Mir gings in meiner ursprünglichen Fragestellung auch in erster Linie darum,ob mein H4-Antrag/DS160 überhaupt bearbeitet wird, wenn das H1B, auf dem es basiert, zu diesem Zeitpunkt nur "teilweise" genehmigt ist (d.h. I129 approved, aber noch kein Interview gemacht). Dass mein H4 abgelehnt wird, wenn das H1B abgelehnt wird, ist mir bewusst.
 

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Autsch, der Satz bezog sich auf mich (hatte dein erstes Post nicht vollständig gelesen) und nicht auf dich... hatte keinen guten Tag beim Formulieren...
Sorry, eigentlich müsste man ja alles lesen (und verstehen) und nicht nur die Hälfte.

Aber gut, nun mehr Insights bzw. die Story zu haben. Ja, was die erste Anwältin verbrochen hat, war echt grosser Mist! Hoffe, ihr gebt ihr noch eins auf den Deckel.

Klär doch mit der Anwältin ab, ob sie dich als Dependent aufgeführt hat bzw DS-160 eingereicht hat. Interview am gleichen Tag ist ein Anfang aber das wird sie kaum garantieren können, sie ist auf den Goodwill des Konsulats angewiesen (und eben, müssten gar nicht erst zwei sein; vielleicht hat das Konsulat Einsicht und bucht alles auf einen Termin wenn man das nun noch versucht).
 

Glassplitter

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Sorry für die verspätete Antwort.
Gegen die alte Anwältin ist eine Klage auf Schadensersatz in Vorbereitung. Immerhin sind durch ihre "Arbeit" ja genügend Kosten entstanden, die unnötig waren, was sie auch nachweislich wusste.

Das I129 wurde gestern approved. Da die Hochsaison vor der Tür steht, möchte der Chef meiner Frau sie natürlich schnellstmöglich wieder "drüben" haben, daher wurde mit der (neuen) Anwältin vereinbart, dass die Firma das DS160 selbst beantragt und nach Terminvergabe auch gleich einen Flug bucht. Im DS160 stehe ich dann als Dependant mit drin und kriege automatisch ein H4, wenn das H1B genehmigt wird. Vorher beantragen geht wohl auch gar nicht, da man dafür die Confirmation Number aus der Approval Notice des I129 braucht. Meine Frau hat sich gestern die Seite auch gleich angekuckt,wie das mit Terminen ist...offiziell schreibt zumindest das Frankfurter Konsulat, dass Gruppentermine wohl eigentlich nur für Gruppen ab 10 Leuten sind, die alle zum selben Zweck einreisen. Es gibt allerdings auch Familientermine, von deren Existenz erfährt man aber nur was auf der "Buchungsseite" des Konsulates.

Es wird also in den nächsten Tagen ganz schön stressig bei uns: Sobald die Approval Notice da ist, wird das DS160 eingereicht. Wenn das genehmigt wurde (dürfte dank bereits erfolgtem Background-Check nicht allzu lange dauern) und ein Termin fürs Interview feststeht, wird ein kurzfristiger Flug gebucht und meine bessere Hälfte kommt nach D. Nun müssen wir ihrem Cheffe (er bezahlt das Flugticket) begreiflich machen, dass er keinesfalls zeitlich zu eng planen soll, sondern ruhig mit 10 Tagen rechnen muss, bis der Pass wieder da ist. Dann steigt meine Frau wieder in den Flieger und am 6.Dezember fliege ich dann auch nach.
 
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