Greencard und Stiefkinder

ohlala29

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Ich bin heute Nacht aufgewacht und seitdem geht mir diese frage nicht mehr aus dem Kopf , wir hatten gestern Besuch von Bekannten und die haben mich total verunsichert!

- wir spielen schon seit Jahren bei der GC Lottery mit , bevor wir uns das erste mal angemeldet haben , habe ich nachgefragt wie das mit meinem Sohn ist - den habe ich mit in die Ehe gebracht. Damals hatte man mir versichert dass falls mein Mann gewinnt es kein Problem sei ,den Junior mit in die USA zu nehmen ( blöd formuliert :stirnklatsch)

.. nun meinte die Bekannte gestern das sich das alles geändert hat und unser Junior nicht mit darf und wenn, dann nur bis er 18 ist und wenn es der leibliche Vater erlaubt und mir das alleinige Sorgerecht "überschreibt".

Stimmt das? *seufz* Ich hab schon Google gequält aber noch nichts richtiges gefunden - oder wohl die falschen Suchbegriffe eingegeben!

Lg

Ohlala:truebsal
 

Ezri

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.. nun meinte die Bekannte gestern das sich das alles geändert hat und unser Junior nicht mit darf und wenn, dann nur bis er 18 ist und wenn es der leibliche Vater erlaubt und mir das alleinige Sorgerecht "überschreibt".

Soweit ich weiß, stimmt das und das ist nicht mal eine neue Regelung. Lies hier im Forum einfach mal die sticke Beiträge zum Thema Greencard durch. Irgendwo sind die Teilnahmeregeln inkl. Kinder aufgeschrieben. :)
 

anjaxxo

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Also, ich weiss das jetzt nicht so genau, ich werde mich da heute mal durchs Internet durchlesen, aber ich meine, dass leibliche, Adoptivkinder und Stiefkinder unter 21 mitgenommen werden koennen.
Wenn sie dann aber einmal in Amerika sind mit Greencard, dann koennen sie auch dableiben. Ich glaube, da gibt es sogar eine Regelung, wenn das Kind beim Interview 20 war und dann bei der Einreise 21 ist, dann wird es immer noch wie ein Kind unter 21 behandelt.
Aber das ist alles nur aus meiner Erinnerung und kann falsch sein, ich such nochmal auf den offiziellen Seiten.

Kann aber was dauern, ich muss jetzt zur Arbeit... :kotz
 

Anja1402

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Hallo,

ein Stiefkind unter 21 duerfte meines Wissens mit im Hinblick auf die GC Lottery. Der Knackpunkt ist jedoch das Sorge-und Besuchsrecht des leiblichen Vaters. Er muesste einer Auswanderung des Sohnes ins Ausland (egal wohin) auf jeden Fall zustimmen. Als Vater hat er ja gewisse Rechte, deshalb muss das am besten vorab mit ihm geklaert werden.

Viele Gruesse,
Anja :winke
 

anjaxxo

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Also, wenn die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann hat der Vater eigentlich kaum eine Chance nein zu sagen, denn das Besuchsrecht kann man regeln.
Man koennte zum Beispiel sagen, das Kind verbringt die Haelfte der Ferien mit dem Vater.

Aber wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dann muss der Vater zustimmen.

Bei meiner Tochter war es so, dass ich das alleinige Sorgerecht und auch Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Ich brauchte nur eine Negativerklaerung vom Jugendamt vorlegen (bei unehelichen Kindern bekommt die Mutter automatisch beides, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, kann aber sein, dass sich dieses Gesetz bald aendert). Negativerklaerung heisst: Es gibt keine Vereinbarung bezueglich des Sorgerechts und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Meine persoenliche Meinung:
Ich faende es nicht ok, ohne die Zustimmung des Vaters das Land zu verlassen, auch wenn man das alleinige Sorgerecht hat. Bei meiner Tochter war es etwas anders, die war ja schon 16 und konnte daher mitreden.
 

anjaxxo

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http://travel.state.gov/pdf/DV_2014_Instructions.pdf

Ich wuerde mir mal diese pdf Datei genau durchlesen, vor allem Punkt 14 und Frequently asked question No. 10.

Man muss alle Kinder unter 21 listen, leibliche, Adoptivkinder und Stiefkinder, auch wenn sie nicht mit nach Amerika wollen, ebenso Ehepartner, falls man noch nicht geschieden ist, auch wenn man getrennt ist.
So, wie ich verstanden habe, duerfen die im Gewinnfall mit, muessen aber nicht.

Dort steht auch noch einmal erklaert, dass ein Kind auch mit 21 Jahren noch mitkann, wenn der Antrag gestellt wurde, als das Kind noch unter 21 war.

however, U.S. law protects children from “aging out” in certain circumstances. If your DV entry is made before your unmarried child turns 21, and the child turns 21 before visa issuance, he/she may be protected from aging out by the Child Status Protection Act and be treated as though he/she were under 21 for visa-processing purposes.

Nirgendwo steht, dass die Kinder beim Erreichen des 21. Lebensjahres das Land verlassen muessen. Ich glaube, du hast das mit einem E-Visum verwechselt, da ist das, glaube ich so. (Jedenfalls eines von den Arbeitsvisa, so genau weiss ich das nicht, denn ich habe mich damit nicht befasst.)
 

ohlala29

Active Member
Guten morgen und vielen vielen dank für eure Antworten !

Ich hab gestern einfach mal den leibl. Vater vom Junior angerufen und so richtig Interesse hat er nicht gezeigt .Seine Worte : "Wenn ihr gewinnt unterschreibe ich den wisch , aber zahlen beim Gericht für die Änderung musst du ! "
Er sieht den kleinen jetzt ja schon kaum - gezwungenermaßen 1 Woche in den großen Ferien, das wars - Traurig aber war!

Ich lese mir das alles durch und nochmal vielen vielen dank! Heute Nacht kann ich dann bestimmt wieder normal schlafen und muss mir darüber nicht mehr so sehr den Kopf zerbrechen! Ihr seid SPITZE !!
:winke
 
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