
SITUATION: Mein Schatz ist Amerikaner und ich Deutsche, wir sind seit 2 Jahren zusammen und haben hier in Deutschland zusammen gewohnt, ca. 1 Jahr...., er ist kein US Soldat, sondern war hier in DE verheiratet und hat gearbeitet, geschieden, und war in DE ca. 20 Jahre mit unbefr. AUFENTHALTSGENEHMIGUNG.
Vorigen Sommer waren wir drüben in seiner Heimat bei seiner Mama und am letzten Ferientag hat er mir einen Heiratsantrag gemacht und ob ich mir vorstellen koennte, mit ihm fuer immer in seiner Heimat zu leben.....klingt natürlich erstmal wie im 7. HIMMEL, Antrag habe ich angenommen, aber da drueben leben fuer immer, es ist schwierig von jetzt auf jetzt alles in DE hinter sich zu lassen, Familie, Eltern etc.....dann die soziale Absicherung, dann spreche ich noch kein Englisch, habe es leider nie in Schule lernen koennen, aber das schwierigste ist, ich habe 4 Kinder, 2 grosse ueber 18, die wollen nicht mit in die USA und 2 Mädchen 9 und 11 Jahre, die meinen Lebensgefährten sehr lieb gewonnen haben und er natürlich auch. Aus privaten Gruenden musste mein Schatz im Mai rueber und kommt nicht wieder. Da wir beide sehr sehr Sehnsucht zu einander haben, habe ich mich entschieden, bei und mit meinem Lebensgefäehrten zu leben, auch wenn die Umstellung schwer wird, drüben mal Urlaub machen alles ganz doll und schoen, aber eben dort leben.....naja wird schon... positiv denken....der Liebe wegen und die Sehnsucht im Herzen hat gesiegt.... Nun da es nicht seine Kinder sind, was brauche ich alles vom Kindesvater der beiden Kleinen, wir haben das gemeinsame Sorgerecht, für Unterlagen, damit ich sie mit rüber nehmen kann, was geht am schnellsten oder was waere die billigste Variante von den vielen Arten von Visas.....ich moechte so schnell wie möglich zu meinem Schatz, aber es sollte schon LEGAL sein, allein der Kinder wegen....... Und noch ne Frage, es besteht zum Kindesvater kein Kontakt, er nimmt nicht mal das Umgangsrecht war, hatte nur die ersten 3 Lebensjahre mit Ihm zusammengewohnt, aber war nicht mit ihm verheiratet, was ist, wenn er seine Zustimmung mit Einverständnis, das ich die Kinder mitnehme um meinen Lebensgefährten zu heiraten, nicht gibt, kann ich im Eilverfahren das alleinige Sorgerecht beantragen, zumindest die Aufenthaltsbestimmung.....sorry für das viele geschriebene, muss jetzt auch aufhören, mir dreht sich schon wieder alles im Kopf, aber ich hoffe auf viele Tips und Ratschläge, Lösungen, um wieder meinen Schatz in die Arme schliessen zu können und wir wieder eine kleine glückliche Familie sind, wie wir es in Deutschland waren......, war bis dahin alles so einfach......