Mal eine Frage an die Fachleute -- wenn ein/e Deutsche/r in Deutschland stirbt und seinen/ihren Nachlass an eine in Amerika lebende Nichte mit US Pass vererbt, wo wird das Erbe dann versteuert?
Nach meiner laienhaften Ansicht werden Erbschaften in Deutschland vom Empfaenger versteuert; in USA werden sie vom Erblasser bzw. seinem Estate versteuert. Wenn man in den USA und nicht in Deutschland steuerpflichtig ist braucht man in Deutschland keine Steuererklaerung abgeben, und hier in USA braucht man die Erbschaft, meine ich, auch nicht in seiner Steuererklaerung angeben, da es nicht als zu versteuerndes "Einkommen" gilt. Ist Brutto also wirklich gleich Netto?
Um mal eben bei Wikipedia fuer Amerika nachzugucken:
The federal estate tax is imposed "on the transfer of the taxable estate of every decedent who is a citizen or resident of the United States."
Wenn die Tante nicht Amerikanerin ist/war und nicht in USA lebte bekommt Uncle Sam also keinen Cent von ihr/Dir.
Ebenfalls bei Wikipedia fuer Deutschland:
"Die Steuer ist als Erbanfallsteuer ausgestaltet, sie knüpft also an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an. Ihr Anknüpfungspunkt ist nicht - wie beim System der Nachlasssteuer, das in anderen Staaten gilt - das vom Erblasser hinterlassene Vermögen als Ganzes."
und
"Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen."
Da das zustaendige Finanzamt die IRS in Amerika ist, und die das meiner Meinung nach erst mal gar nicht interessiert (weil: siehe oben)...?
Weiss jemand da etwas genaueres?
Nach meiner laienhaften Ansicht werden Erbschaften in Deutschland vom Empfaenger versteuert; in USA werden sie vom Erblasser bzw. seinem Estate versteuert. Wenn man in den USA und nicht in Deutschland steuerpflichtig ist braucht man in Deutschland keine Steuererklaerung abgeben, und hier in USA braucht man die Erbschaft, meine ich, auch nicht in seiner Steuererklaerung angeben, da es nicht als zu versteuerndes "Einkommen" gilt. Ist Brutto also wirklich gleich Netto?

Um mal eben bei Wikipedia fuer Amerika nachzugucken:
The federal estate tax is imposed "on the transfer of the taxable estate of every decedent who is a citizen or resident of the United States."
Wenn die Tante nicht Amerikanerin ist/war und nicht in USA lebte bekommt Uncle Sam also keinen Cent von ihr/Dir.
Ebenfalls bei Wikipedia fuer Deutschland:
"Die Steuer ist als Erbanfallsteuer ausgestaltet, sie knüpft also an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an. Ihr Anknüpfungspunkt ist nicht - wie beim System der Nachlasssteuer, das in anderen Staaten gilt - das vom Erblasser hinterlassene Vermögen als Ganzes."
und
"Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen."
Da das zustaendige Finanzamt die IRS in Amerika ist, und die das meiner Meinung nach erst mal gar nicht interessiert (weil: siehe oben)...?
Weiss jemand da etwas genaueres?