Zurück

ItsJustMe1977

Well-Known Member
Citizen
Hllölle...ich hatte ja oben schon geschrieben, das mein Mann sich auf eine Stelle in D bewerben möchte.....ist alles noch Zukunftsmusik, aber nachfragen wollt ich doch mal, vielleicht hilfts ja....
Mein Mann möchte eine Stelle annehmen die unter das SOFA agreement fallen würde...also Amerikanische Steuern, usw...aber so wie ich es verstanden haben ist es nicht direkt beim. militaer...fürs Militaer ja, aber nicht beim Militaer.
Er darf ja in D arbeiten und wohnen, da er ja mit mir verheiratet ist....
Jetzt weiss ich nicht ob diese Firma meinem Mann ein Visum ausstellen müsste damit er in D arbeiten zu duerfte....
Wenn er ein Visum braeuchte, dann koennten die ja im Grunde Geld sparen, da er ja durch mich, da sowieso wohnen und leben dúrfte.
Das Problem koennte sein, das er zuerst ohne uns rüberziehen muesste....Muss ich mit Ihm nach D einwandern damit er dort legal arbeiten und leben darf oder geht das auch ohne mich? Ich koennte ihn anmelden usw, aber wuerd dann erstmal wieder in die USA zurück um meinen Beibehaltungsantrag abzuschicken....
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Also nur weil man verheiratet ist, darf man noch lange nicht nach Deutschland einwandern. Daran sind auch Bedinungen geknüpft, wie z.B. Nachweis von Deutschkenntnissen.

Lies dich mal hier durch http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/Familiennachzug/familiennachzug-node.html

Nachtrag: Wenn ich das richtig lese, musst Du auch in Deutschland leben, damit er da leben und arbeiten darf. Aber mal ehrlich, ich würd an Deiner Stelle auf den US-Pass verzichten in dem Falle, denn der hat ja nicht nur Vorteile sondern auch Nachteile, die wir im Forum ja schon oft genug aufgezählt haben :hmm
 
Zuletzt bearbeitet:

anjaxxo

Super-Moderator
Teammitglied
Moderator
Citizen
Was sagen denn die Kids dazu?
 

ItsJustMe1977

Well-Known Member
Citizen
Ja, aber. Falls wir nach D ziehen sollten, dann verfällt ja meine Greencard... :( Und wir wollen ja nicht fuer ewig in D bleiben....
Die Kinder wollen absolut nicht zurück und wenn ich an den ganzen Umzugstress denke, ich auch nicht.

Deutschkenntnisse sind bei meinem Mann vorhanden...nur mit der Grammatik haperts etwas, ansonsten kann er sich zu 70% gut verständigen....er macht solche Fehler wie. "Ich wúnsche einen guten Nacht"
 
Zuletzt bearbeitet:

Ezri

Adminchen
Administrator
Entweder Du musst dann nochmal durch den Greencard-Prozess oder ihr behaltet den Wohnort in USA und Du hast dann zwei Adressen. Bist also in Deutschland gemeldet und solltest dann auch im Jahr einige Zeit da leben. Ich mein mindestens drei Monate.
 

Ace

Well-Known Member
Du kannst ja auch erstmal ein Re-Entry Permit beantragen, womit du dann 2 Jahre außer Landes sein kannst. Das lässt sich, meines Wissens nach, auch noch mal um 2 Jahre verlängern. Je nachdem, wie ihr "nicht ewig" interpretiert, könnte das ja reichen. :)
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Und wer weiß, vielleicht will er ja gar nicht zurück in die USA. Er wäre nicht der erste Amerikaner, der lieber in Deutschland bleibt ;) :brd
 

anjaxxo

Super-Moderator
Teammitglied
Moderator
Citizen
Aber wenn sie re-entry permit macht, gibt sie ja ihren Wohnsitz offiziell auf und dann fangen die 3 Jahre wieder von vorne an zu zaehlen fuer die Staatsbuergerschaft.
Vielleicht kriegst du es ja vorher durch. Wie ist das eigentlich mit den kids? muessen die 5 Jahre warten oder in dem Fall auch 3?
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Das Problem koennte sein, das er zuerst ohne uns rüberziehen muesste....Muss ich mit Ihm nach D einwandern damit er dort legal arbeiten und leben darf oder geht das auch ohne mich? Ich koennte ihn anmelden usw, aber wuerd dann erstmal wieder in die USA zurück um meinen Beibehaltungsantrag abzuschicken....

Gehe mit ihm rueber, melde Dich/Euch in Deutschland an, erledige die notwendigen Behoerdengaenge mit/fuer ihn, und dann gehst Du wieder nach USA zurueck, bis Du selber umziehen willst/kannst. Nur weil Du Dich in Deutschland angemeldet hast heisst das ja nicht, dass Du automatisch deinen Wohnsitz in USA aufgibst, was das N-400 angeht.

ABER -- wenn Du in Deutschland angemeldet bist kannst Du nicht mehr die BBG ueber Dein Konsulat einreichen sondern musst das ueber das zustaendige Amt in Deutschland machen. Erfolgsaussichten dort tendieren eher gegen Null, von daher wuerde ich auf jeden Fall den BBG Antrag vier bis sechs Wochen vor Umzug/Anmeldung in Deutschland einreichen (das sollte auch genug Zeit geben, falls sie im Konsulat Rueckfragen haben bzw. mal anrufen, um Dein Deutsch zu testen). Da die BBG erst mal zwei Jahre gueltig ist macht es nichts, wenn Du den Antrag ein bisschen frueher einreichst, als es der normale N-400 Prozess vielleicht erfordern wuerde...
 
Oben