Zurück nach Deutschland mit US Bürger

ItsJustMe1977

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Ich hab da mal ne Frage. Mein Mann will definitiv seinen Job wechseln und möchte sich in den nächsten Monaten überall bewerben wo etwas für ihn wäre und was uns von der Gegend her zusagen wûrde...Montana, Washington, Oregon Nord Idaho....und halt auch in Deutschland.
wir sind jetzt knapp 2 1/2 Jahre verheiratet und wir haben auch in Deutschland geheiratet. Was müssen wir machen, damit er in D leben und arbeiten dürfte.
 

Ulrich

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Ausländer benötigen zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Für mit Deutschen verheiratete Ausländer gelten aufenthaltsrechtliche Sonderregeln, die dem Grundrechtsschutz von Ehe und Familie bei tatsächlich bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaften Rechnung tragen.

Durch die Eheschließung entsteht regelmäßig ein Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Ob die Heirat im Inland stattgefunden hat, ist dabei unwichtig, in jedem Fall müssen beide Partner jedoch die eheliche Lebensgemeinschaft im Inland führen wollen. Ausländer, die sich im Zeitpunkt der Eheschließung rechtmäßig (z. B. als Besucher mit Touristenstatus, als Student mit Aufenthaltsbewilligung oder als Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis), geduldet oder als Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhalten, können hier anschließend die Aufenthaltserlaubnis erhalten. Falls der Aufenthalt jedoch nicht oder nicht mehr rechtmäßig ist (z. B. wegen illegaler Einreise oder entstandener Ausreisepflicht), kann eine Ausreise erforderlich werden. Das Visum zur Familienzusammenführung ist dann bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland zu beantragen. Es besteht jedoch grundsätzlich ein Einreiserecht.

Die Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Umständen versagt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht (mehr) besteht, schwer wiegende Ausweisungsgründe (z. B. schwere Straftaten) vorliegen oder vorher ein Einreise- und Aufenthaltsverbot wegen einer Abschiebung oder Ausweisung entstanden ist. Die Dauer dieses Verbots wird auf Antrag in der Regel befristet.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel zunächst auf drei Jahre befristet erteilt. Anschließend erhält der ausländische Ehepartner eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn die gesetzlich benannten Integrationsbedingungen erfüllt sind.

Nach fünfjährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis kann die Aufenthaltsberechtigung beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (also insbesondere bei gesichertem Lebensunterhalt, ausreichendem Wohnraum, mündlichen Kenntnissen der deutschen Sprache, Leistung von sechzig Monatsbeiträgen zur Rentenversicherung oder vergleichbaren Aufwendungen, keinen schwer wiegenden Verurteilungen und Nichtvorliegen anderer Ausweisungsgründe) als besonders starke Aufenthaltssicherung erteilt werden.

Wer als Ausländer (Ausländerin) mit der deutschen Ehepartnerin (mit dem deutschen Ehepartner) aufgrund der familiären Lebensgemeinschaft den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und im Besitz der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis ist, hat einen Anspruch auf die Erteilung der Arbeitsberechtigung durch die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt). Damit ist die Aufnahme der unselbständigen Erwerbstätigkeit ohne Beschränkung auf bestimmte berufliche Tätigkeiten oder bestimmte Betriebe möglich.


--> Deutschland: Ehefragen, Ehen zwischen Deutschen und Ausländern, Bei Ehen zwischen Deutschen und Ausländern
 

ItsJustMe1977

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Hmmm... Danke Ulrich, aber was ich eher meinte ist, müssen wir einen Antrag beim Konsulat hier in San Francisco stellen, oder machen wir das in Deutschland da er ja mit mir verheiratet ist......was muss er vorlegen, wenn wir zu einem Amt gehen, usw....
 

Ulrich

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Wenn ich das richtig verstehe, dann bedeutet das fuer Euch:

1. Einwohnermeldeamt -- Wohnsitz anmelden.
2. Ausländerbehörde -- Aufenthaltstitel bekommen (polizeiliche Anmeldung ist dafür Voraussetzung)
3. Arbeitsamt -- Arbeitsgenehmigung beantragen.
 

ItsJustMe1977

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Oh, gut...also erst in D....das machts doch gleich leichter!! Danke Dir!!
Und meine Greencard?? Immer wieder mal einreisen ist wahrscheinlich die einfachste Lôsung, gelle?
 

anjaxxo

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Oh, gut...also erst in D....das machts doch gleich leichter!! Danke Dir!!
Und meine Greencard?? Immer wieder mal einreisen ist wahrscheinlich die einfachste Lôsung, gelle?

Nee, nicht so einfach. Teichhopsen moegen die nicht so gerne, kann gutgehen, kann aber auch nicht. Ich wuerde ein reentry permit beantragen, dann hast du 2 Jahre Zeit, zurueckzukommen.

Es gibt Faelle, da bleiben die Green Card Holder 1 Jahr im Ausland und trotzdem koennen sie ohne Probleme einreisen, aber das ist sicher der Ausnahmefall.
Du musst deinen Lebensmittelpunkt in den USA haben, ansonsten ist die Green Card wieder weg. Und wenn ihr nach Deutschland zieht, dort lebt und arbeitet, dann ist euer Lebensmittelpunkt dort.

Wie gesagt, mit reentry permit kann man es ein bisschen verlaengern, aber dann ist auch gut.
 

ItsJustMe1977

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Tja...FALLS wir nach D ziehen (wie gesagt, Montana, Washington,usw stehen ja auch zur auswahl) dann ist die halt wech......kann ich mit leben.
 

ItsJustMe1977

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Citizen
Erstmal Danke!!!
wie gesagt, es steht noch in den Sternen....ich wollte nur wissen was wir machen müssen FALLS wir nach D ziehen wollen.
Dûrfte mein Mann denn jetzt hier schonnach einem Job in D gucken??
Wir wollen ja nur umziehen wenn er einen job da findet.....
aber so wie ich es gelesen habe, ist sein Aufenthaltsrecht ja eigentlich nur Formsache, das gleiche gilt ja dann auch für die Arbeitserlaubnis....
 
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