Zollbestimmungen

anjaxxo

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Huhu, Ihr Lieben,
mein Laptop hat leider gestern seinen Geist aufgegeben, nun moechte ich mir im Sommer einen neuen in Amerika kaufen.
Die Frage ist jetzt, wie wird das versteuert und verzollt?
Ich habe mal so die Zollseiten durchgelesen, und ueber all gibt es unterschiedliche Aussagen.
Ich habe gelesen, dass Reisefreigrenzen fuer einen Warenwert bis 430 Euro gelten, der Laptop, den ich mir kaufen will, kostet aber ca. 700 Dollar.
Muss man dann nur das verzollen, was ueber der Freigrenze ist oder alles? Und kommt noch Mehrwertsteuer dazu?
Es waere super, wenn ihr eine offizielle Seite finden wuerdet, wo das alles erklaert wird.
Ich habe mal eine Seite gesehen, da stand auch was extra ueber Laptops usw., die war vom Zoll, aber ich finde sie nicht mehr.
Da stand extra, wieviele DVDs, CDs, Klamotten, Elektronikartikel etc. man mitbringen kann. Zu aergerlich, dass ich mir da kein Lesezeichen gesetzt habe...:motz
Hat einer von euch eine Ahnung?:winke

Mir ist noch eine Frage eingefallen, ich fliege ueber Amsterdam zurueck, da muss ich aber nicht zum Zoll damit oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ezri

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Du mußt alles verzollen, wenn der Gesamtwert über der Freigrenze liegt.
 

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Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen. Bei der Einreise über einen anderen Mitgliedstaat sind die gegebenenfalls für diesen Mitgliedstaat geltenden besonderen einzelstaatlichen Vorschriften zu beachten.

(...)

5. andere Waren

* bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro

* Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro

* Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

(...)

Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.
Am besten immer beim Zoll informieren - Reisefreigrenzen-Drittland - und nicht bei Drittseiten. Dort kann es sein, dass die Angaben falsch oder veraltet sind.


Dies bedeutet, dass in deinem genanntem Beispiel der Notebook mit seinem Gesamtwert von 700 Dollar - zur Zeit 570 Euro - zu verzollen ist. Dabei fällt einerseits Zoll und andererseits Einfuhrumsatzsteuer an.

Ich bin der Meinung, dass du dann nebst dem versteuerten Notebook noch deine Freimenge einführen kannst. Frag aber am besten beim Zoll an, was du genau versteuern musst wenn du z.B. für 200 Dollar CDs und für 100 Dollar Kleider mitnimmst und einen 700 Dollar Notebook. Dann hast du eine verlässliche Quelle.

Wenn du in Amsterdam nur einen Umsteigeflug nimmst, dann kommst du dort nicht durch den Zoll und meldest deine Waren dann beim deutschen Flughafen an (roter Ausgang!). Solltest du aber in Amsterdam in die EU einreisen, dann musst du dort die Wareneinfuhr amelden (da es danach ja keine Zollgrenze mehr zwischen Holland und Deutschland gibt wo du die Waren anmelden könntest).


:winke
 

anjaxxo

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Citizen
Wenn du in Amsterdam nur einen Umsteigeflug nimmst, dann kommst du dort nicht durch den Zoll und meldest deine Waren dann beim deutschen Flughafen an (roter Ausgang!). Solltest du aber in Amsterdam in die EU einreisen, dann musst du dort die Wareneinfuhr amelden (da es danach ja keine Zollgrenze mehr zwischen Holland und Deutschland gibt wo du die Waren anmelden könntest).


:winke

Super, danke fuer die schnelle Antwort. Das mit den 430 Euro hatte ich ja auch gefunden, und fuer Waren unter 700 Euro muss man wohl 17,5 % pauschal versteuern, das ist nicht zu schlimm, dann ist der PC immer noch billiger als bei uns.
Aber ich erinner mich, dass ich mal eine Aufstellung gefunden habe, da waren die Elektrogeraete einzeln aufgefuehrt und hatten unterschiedliche Hoechstgrenzen, das war auch offiziell vom Zoll, ich finde das bloss bloederweise nicht mehr.
Ausser dem Laptop will ich ja auch garnix einfuehren, hoechstens meine Tochter und meine Nichte Klamotten und CDs, aber die werden den Warenwert nicht uebersteigen und gelten ja beide wieder als einzelne Person.
Schade, dass meine Tochter und ich nicht zusammen gerechnet werden koennen, aber so sind sie halt, Halsabschneider :baeh

Aber nochmal ganz genau:
Du meinst, wenn ich in Amsterdam nur umsteige und nach Duesseldorf weiterfliege, muss ich in Amsterdam nicht durch den Zoll, aber dann durch den roten Ausgang in Duesseldorf? Nur wenn ich in Amsterdam aussteige, muss ich zum Zoll.
Sorry fuer die blonde Nachfrage :shy
 

Frogsta

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Also,
ich bin immer mit Schleppstop unterwegs, einmal hat man mich gefragt oder kontrolliert.

Als ich zurueck bin , hatte ich einen nagel neuen Laptop und 2 iPhone dabei.
Der nette Mensch wollte gerade zusammen rechnen, da hab ich meine GC und meine DL gezeigt und gesagt das ich ein iPhone und den Computer in 4 Wochen wieder mit zurueck nehmen.

Da war die sache geklaert.
 

anjaxxo

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Citizen
Also,
ich bin immer mit Schleppstop unterwegs, einmal hat man mich gefragt oder kontrolliert.

Als ich zurueck bin , hatte ich einen nagel neuen Laptop und 2 iPhone dabei.
Der nette Mensch wollte gerade zusammen rechnen, da hab ich meine GC und meine DL gezeigt und gesagt das ich ein iPhone und den Computer in 4 Wochen wieder mit zurueck nehmen.

Da war die sache geklaert.

Ja, das weiss ich wohl.
Aber ich habe gelesen, dass die Zollkontrollen, gerade fuer die USA, verschaerft worden sind.
Und ich bin so schrecklich ehrlich und mir sieht jeder an, wenn ich was "im Schilde" fuehre.
Ich nehm ihn ja dann auch wieder mit in die USA, wenn ich in einem Jahr auswandere, aber noch habe ich ja keine GC, die ich vorzeigen koennte.

Ich habe allerdings ueberlegt, ob ich den Laptop da lasse und mit Greg´s Laptop zurueck fahre. Dann kann er, wenn er im November kommt, meinen mitbringen und wenn her wieder heimfaehrt seinen eigenen mit nach Hause nehmen.
Dann habe ich aber gelesen, dass man sogar bei gebrauchten Laptops einen Nachweis zeigen muss, und wenn man keinen hat, der Wert geschaetzt wird.

Ich glaube, ich guck zu viele Zollfahndersendungen ;) und neige eh immer zur Panikmache.:wohoo
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ehrlich währt am längsten. Nimm Deinen Laptop mit und melde das Teil einfach an. Fertig. :)
 

mariella

Well-Known Member
Hallo, ich weiß es ist ein alter thread, aber vielleicht liest hier ja noch jemand mit.

Bei der Wiedereinreise in die EU, macht es da einen Unterschied, ob man ein gültiges Visum für die USA hat oder nicht? Also ob man nach der Einreise auch bald wieder zurück in die USA ausreist? Ist die Freigrenze trotzdem 430€?
Ich konnte online keine andere Grenze als eben die 430€ finden, also nehme ich an, dass ich während der kompletten Gültigkeit des Visums genauso behandelt werde, als wäre ich mit ESTA eingereist und es der EU egal ist, dass ich die Waren wieder in die USA mit zurücknehme.

Ist alles nur hypothetisch, also sagen wir ich würde mir einen Laptop kaufen für $1K, dann müsste ich bei erster Mitnahme in die EU bezahlen und danach den Laptop immer vorm Check-in beim Zoll anmelden, dass ich bei der nächsten Wiedereinreise nicht wieder zahlen muss?

Danke!
 

Snoopy04

Well-Known Member
Schau doch mal auf der offiziellen zoll.de Seite unter Reisefreimengen nach. Da ist vieles recht gut und mit Beispielen erklärt.
 
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