US-Staatsbürgerschaft

ApexLongimanus

Well-Known Member
Hm, aber es gilt dabei doch weiterhin vorrangig deutsche Gesetzlage und die sieht nun mal vor, dass die BBG zuerst erlangt werden muss... da ist es dann auch ganz egal was die USA sagt denn wenn es nach denen ginge braeuchte man ja gar keine BBG sondern wuerde die deutsche Staatsbuergerschaft auch ohne nicht verlieren.

dem widerspricht ja auch keiner. die bbg muss zuerst erlangt werden.

deswegen sollte man sie vor beantragung der us staatsbuergerschaft beantragen.

muss und sollte


"Lässt ein Deutscher sich in einem anderen Staat einbürgern, verliert er seine deutsche Staatsangehörigkeit. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben. Daher sollte der Beibehaltungsantrag immer zuerst gestellt werden, also noch vor dem Einbürgerungsantrag in dem jeweiligen anderen Staat. "
 
W

Wisi

Guest
Ich denke es ging dem Vordruck einfach darum, dass man halt ein Risiko eingeht wenn man die US Staatsbuergerschaft beantragt bevor man zumindest den BBG-Antrag gestellt hat oder gar die BBG in Haenden haelt denn dann koennte es ja sein, dass man eingeschworen wird bevor man die BBG hat.
 

ApexLongimanus

Well-Known Member
genau.

wobei man natuerlich auch die einschwoerung hinauszoegern koennte, wenn es denn dann sein muesste......

sieht nur doof aus....
 

ApexLongimanus

Well-Known Member
Emmaglamour hatte aber gesagt, dass es fuer die USA nicht relevant ist was die deutsche Gesetzgebung sagt und das stimmt nun mal nicht denn das ist einzig und allein was zaehlt. :winke

da hast du -glaube ich- was misverstanden. das amtsblatt ist allgemein gehalten (also nicht ausschliesslich fuer die annahme der us staatsbuergerschaft "gestrickt"). und es gibt laender bei denen die jeweilige staatsbuergerschaft rueckwirkend auf den antragszeitpunkt erworben wird. in diesem falle muesste die bbg vor beantragung genehmigt sein. da diese konstellation beim erwerb der us staatsbuergerschaft nicht gilt, ist auch die enstprechende passage des amtsblattes nicht relevant.

ich glaube das ist es, was emma gemeint hat. und das waere ein korrektes statement.
 
W

Wisi

Guest
Kann natuerlich auch sein... ich kenn mich bei anderen Laendern da natuerlich auch nicht aus.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
UNNND mit einem US Staatsbuerger verheiratet sein... bei Erhalt der GC durch Lotterie oder Heirat mit ebenfalls GC-Inhaber oder sonstige Weise ohne eben mit US Staatsbuerger mindestens 3 Jahre verheiratet zu sein ggelten 5 Jahre.
... da es hier aber konkret um den Bayern in Texas geht, der m.W. mit einer US-Staatsbürgerin verheiratet ist, die keine Militärangehörige ist, hatte ich mir sowohl die Ausnahme für Militärangehörige in Bezug auf dienstliche Auslandsaufenthalte als auch die Regelung für "andere" Staatsbürgerschaftsanwärter als diejenigen, die über ihren Ehegattenstatus gehen, geklemmt. Denn die tun ja im konkreten Fall nichts zur Sache. ;)

Ansonsten gilt im Bezug auf die BBG folgendes:
(...)
Also gilt die Regelung, dass man die BBG in Haenden haben sollte bevor man die Staatsbuergerschaft des anderen Landes beantragt auch in den USA.
Nö. Es ist so, wie ich gesagt habe. Man beantragt zuerst die deutsche BBG. Und dann kann man den Antrag auf US-StaBü schon stellen, ehe man die BBG in den Händen hält. Wichtig ist nur, dass man die BBG bereits erhalten hat, ehe man die US-Staatsbürgerschaft annimmt.
Emmaglamour hatte aber gesagt, dass es fuer die USA nicht relevant ist was die deutsche Gesetzgebung sagt und das stimmt nun mal nicht denn das ist einzig und allein was zaehlt.
Das habe ich nicht gesagt.
Ich habe gesagt, dass Deutschlands Amtsschimmel nicht bestimmen, wie die einzelnen Staaten der Neustaatsbürgerschaft die Details regeln. Deswegen ist das Merkblatt allgemein gehalten und geht ohne auf die einzelnen Staaten einzugehen vom ungünstigsten Fall aus. Der trifft aber auf die USA nicht zu.

Aber natürlich habe ich von Anfang an gesagt, dass man zuallererst die BBG beantragen muss, ehe man den Antrag auf US-StaBü stellt.

Und wenn man den Antrag auf BBG gestellt hat, dann kann man warten, bis man die BBG erhält, ehe man die US-StaBü beantragt. Aber man muss mit dem Antrag nicht so lange warten. Man kann die US-StaBü auch nach der BBG beantragen und muss nur aufpassen, dass man den US-Eid nicht schwört, ehe man die Bestätigung auf BBG erhalten hat.
da hast du -glaube ich- was misverstanden. das amtsblatt ist allgemein gehalten (also nicht ausschliesslich fuer die annahme der us staatsbuergerschaft "gestrickt"). und es gibt laender bei denen die jeweilige staatsbuergerschaft rueckwirkend auf den antragszeitpunkt erworben wird. in diesem falle muesste die bbg vor beantragung genehmigt sein. da diese konstellation beim erwerb der us staatsbuergerschaft nicht gilt, ist auch die enstprechende passage des amtsblattes nicht relevant.

ich glaube das ist es, was emma gemeint hat. und das waere ein korrektes statement.
Danke für die Klarstellung, Apex.
 

ApexLongimanus

Well-Known Member
Aber natürlich habe ich von Anfang an gesagt, dass man zuallererst die BBG beantragen muss, ehe man den Antrag auf US-StaBü stellt.

emma, das ist meines wissens allerdings nicht richtig.

ich weiss nicht das es eine solche vorschrift gibt und koennte mir auch nichts rechtswirksames vorstellen das durch eine solche vorschrift erreicht werden koennte.
 

Rynoa

Well-Known Member
Ehe-GC
Welche Voraussetzungen muss man denn erfüllen um die deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu können?

Reicht Familie und der Besitz einer Apfelwiese aus?
Oder braucht man gar nix vorweisen?
 

gaensefuesschen

Well-Known Member
Ehe-GC
Welche Voraussetzungen muss man denn erfüllen um die deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu können?

Reicht Familie und der Besitz einer Apfelwiese aus?
Oder braucht man gar nix vorweisen?
So einfach ist das mit der BBG nicht, man hat oft gute Gruende warum man die dt. Staatsbuergerschaft beibehalten will. Wichtig ist aber auch gute und wichtige Gruende zu haben warum man die amerikanische Staatsbuergerschaft braucht. Wahlrecht reicht nicht aus...
 
Oben