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Im allgemeinen muss jeder, der in den Vereinigten Staaten studieren möchte, ein Studentenvisum beantragen.
Es gibt zwei Arten von Studentenvisa:
• ein Visum für akademische Studien (F-1)
• ein Visum, das für nichtakademische oder berufsbezogene Studien bestimmt ist (M-1)
Lassen Sie sich von Ihrer Schule oder Universität das Formblatt I-20 ausgefüllt zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie Ihren Visa-Antrag stellen.
Allgemeine Hinweise
Das amerikanische Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetz sieht zwei Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für Personen vor, die in den USA eine Schule besuchen oder ein Studium aufnehmen möchten: das „F" Visum für ein akademisches Studium, das „M" Visum für nicht-akademische bzw. berufliche Weiterbildung. Um sich für ein Schüler-/Studentenvisum zu qualifizieren, muss ein ausländischer Antragsteller folgende Bedingungen erfüllen:
AKADEMISCHE VORAUSSETZUNGEN
Der Antragsteller muss einen Studienkurs erfolgreich abgeschlossen haben, der den Anmeldebedingungen für das beabsichtigte Studium entspricht. Der Schüler/Student muss entweder die englische Sprache hinreichend beherrschen, um dem beabsichtigten Unterricht folgen zu können, oder der Kurs muss in der Muttersprache des Schülers/Studenten stattfinden, oder das Lehrinstitut muss besondere Englischkurse eingerichtet haben. Ausgenommen hiervon sind Schüler/Studenten, die ausschließlich an einem englischen Sprachkurs teilnehmen wollen.
FINANZIELLE MITTEL
Der Antragsteller muss belegen, dass ihm ausreichende Mittel aus namentlich angegebener, zuverlässiger Quelle zur Verfügung stehen werden, um sämtliche Unkosten des Lebensunterhalts und der Unterrichtsgebühren während der Gesamtdauer des beabsichtigten Schulbesuchs/Studiums in den USA zu bestreiten. Insbesondere muss der Antragsteller durch Belege glaubhaft machen, dass er genügend Mittel besitzt, um sämtliche Unkosten des ersten Schul-/ Studienjahres zu decken, und dass ihm - unvorhersehbare Ereignisse ausgenommen - genügend Mittel für jedes darauf folgende Schul-/Studienjahr zur Verfügung stehen werden. Der Antragsteller für ein „M-1" Studentenvisum muss nachweisen, dass ihm ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um sämtliche Unkosten der Unterrichtsgebühren und des Lebensunterhalts während der Gesamtdauer des beabsichtigten Aufenthalts zu bestreiten.
NICHT-QUALIFIZIERUNG / SONDERGENEHMIGUNG
Personen, die nach amerikanischem Recht nicht für ein Visum in Frage kommen, können sich in manchen Fällen um die Aussetzung der Visa-Beschränkung bemühen und ein Visum erhalten.
UNTERLAGEN
Um einen Visumsantrag für ein akademisches oder sprachliches Studium stellen zu können, müssen Antragsteller die Aufnahme in einen regulären Studiengang ("full course of study") an einem staatlich anerkannten Bildungsinstitut nachweisen können. Das Lehrinstitut muss dem Antragsteller ein ordnungsgemäß ausgefülltes und von einem befugten Vertreter unterzeichnetes Formblatt I-20A-B, „Bescheinigung der Zulassungsfähigkeit für ein Nichteinwanderungsvisum („F-1") mit Studentenstatus für akademische und Sprachstudenten" schicken, welches dieser ebenfalls unterzeichnen und dem Konsularbeamten vorlegen muss. Um ein Visum für eine nichtakademische bzw. berufsbezogene Weiterbildung zu beantragen, muss die Aufnahme in einen regulären Studiengang ("full course of study") an einem staatlich anerkannten nichtakademischen Bildungsinstitut nachgewiesen werden. Der Student muss ein ordnungsgemäß ausgefülltes und sowohl von ihm als auch von einem befugten Vertreter der Schule in den USA unterzeichnetes Formblatt I-20M-N, „Bescheinigung der Zulassungsfähigkeit für ein Nichteinwanderungsvisum („M-1") mit Studentenstatus für Teilnehmer an berufsbildenden Kursen" einreichen.
Der Visaantrag
Für ein Visum müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
• bei deutschen Staatsbürgern den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein;
• ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Websitehttp://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden;
• männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen;
• alle Antragssteller für F, J und M Visa müssen zusätzlich das Formular DS-158 (Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund) einreichen;
• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;
• Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;
• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr.
• weitere Unterlagen wie z.B. das Formular I-20A-B (akademische Programme) oder I-20M-N (nicht-akademische Programme). Diese Unterlagen sind nicht bei den konsularischen Vertretungen sondern nur von der jeweiligen Austauschorganisation oder der Schule bzw. Hochschule zu erhalten.
• einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass ist (kein Einschreiben).
Schüler und Studenten müssen einen Wohnsitz im Ausland nachweisen, den sie nicht aufzugeben beabsichtigen, und dass sie nach Beendigung des Schulbesuchs die USA verlassen werden. Da sich die Gründe und Umstände der Antragsteller sehr voneinander unterscheiden, kann die Art der zu erbringenden Nachweise nicht allgemeingültig festgelegt werden.
Das SEVIS-Programm
Das Ministerium für innere Sicherheit (DHS) hat eine SEVIS (Student and Exchange Visitor System) Gebühr eingeführt. Sie gilt für alle Antragsteller von F, J und M Visa mit I-20 oder DS-2019 Formularen, die am oder nach dem 1. September 2004 ausgestellt wurden.
SEVIS ist ein Internet-basiertes System, das F, M und J Visa-Teilnehmer (und ihre Familienangehörigen) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der ersten Dokumente (entweder das Formular I-20 oder das Formuar DS-2019) bis zum Abschluss/Verlassen der Schule oder Beenden des Austauschprogramms verfolgt.
Weitere Informationen, Formular I-901, Gebühren und Zahlungsmodalitäten
Das Visa-Interview
Alle Antragsteller für Studentenvisa (F- oder M-Visum) müssen ihre Antragsunterlagen persönlich in Berlin, Frankfurt oder München einreichen.
Alle Visa-Antragsteller einen Termin mit unserem Visa Informationsdienst zur Beantragung des Visums, biometrischen Datensammlung und einem Visa-Interview mit dem Konsul vereinbaren.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
Vorsprache ohne Termin-Vereinbarung ist nicht mehr möglich. Durch diese Veränderung erwarten wir eine bessere Arbeitseinteilung unsererseits, eine beschleunigte Bearbeitung und insgesamt einen effizienteren Aufenthalt im Konsulat bewirken.
Wir verstehen die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe von Antragstellern. Häufig haben insbesondere diese Antragsteller wenig Zeit, um sich bei ihrem Austauschprogramm oder ihrer Schule zu melden. Um weitestgehend sicherzustellen, dass jeder Antragsteller seinen Einreisetermin einhalten kann, wird täglich eine grössere Anzahl von Terminen speziell für Antragsteller von J und F/M Visa reserviert. Wir werden den Terminplan genau beobachten, um Rückstände bei der Terminvergabe möglichst gering zu halten. Wir empfehlen jedoch allen Antragstellern, sich so früh wie möglich um einen Termin zu bemühen, da die Anzahl der Beantragungen uns nicht im Voraus bekannt ist.
Bearbeitungsdauer
Antragsteller aller hier aufgeführten Kategorien sollten erwarten, mehrere Stunden aufwenden zu müssen.
Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen. Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.
Wann sollte der Antrag gestellt werden
Aufgrund der beschriebenen Bearbeitungsdauer sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden. Das Amerikanische Gesetz sieht jedoch vor, dass F- und M-Visa - für Studenten die zum ersten Mal in die USA einreisen - frühestens 120 Tage vor Beginn des jeweiligen Studienbeginns ausgestellt werden können. (Dies betrifft jedoch nicht die Ausstellung von J-Visa.)
Studenten, die ihr Studium fortsetzen, können jederzeit neue F und M Visa beantragen, solange sie weiterhin als Student eingeschrieben sind und ihre SEVIS-Daten aktuell sind. Studenten, die ihr Studium fortsetzen, können auch jederzeit vor Beginn der Vorlesungen in die USA einreisen.
J-Visa sollten so bald wie möglich nach Erhalt des DS-2019 beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass Inhaber von F-, M- and J-Visa, gemäss der Bestimmungen der Einwanderungsbehörde (USCIS), frühestens 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Studiums bzw. Austauschprogramms (massgebend sind die Daten in Ihrem I-20 bzw. DS-2019) einreisen dürfen.
Sicherheitshinweis für Visa-Antragsteller
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass durch die Sicherheitsüberprüfungen keine Verzögerungen bei den Visainterviews entstehen, dürfen keine elektronischen Geräte, einschliesslich Mobiltelefone, PDAs, Laptops, etc. in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden. Rucksäcke, Koffer, Aktenkoffer und Kinderwagen sind ebenfalls nicht erlaubt, jedoch kleine Hand- oder Brieftaschen. Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für Antragsteller aufbewahren und konfisziert Waffen aller Art. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Gegenstände zu Hause oder in einem verschlossenen Auto zu lassen oder einem Freund oder Verwandten zu geben, der außerhalb des Geländes auf Sie wartet. Antragsteller sollten nur die Unterlagen mitbringen, die für die Visabeantragung benötigt werden. Ihre Kooperation unterstützt uns in unserem Bemühen, Sicherheit aller zu gewährleisten und Sie termingerecht interviewen zu können.
Visa-Antragsteller müssen alle Unterlagen in einer offenen, durchsichtigen Plastikmappe (z.B. Klarsichthülle) mitbringen. Unterlagen in verschlossenen oder undurchsichtigen Umschlägen oder Mappen dürfen nicht mit in die Konsularabteilung gebracht werden.
EINREISE
Ein Visum ist keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten. Die Einwanderungsbehörde in den USA (USCIS) besitzt das Recht, die Einreise zu verweigern. Sie entscheidet ebenfalls, wie lange der Besucher in den Staaten bleiben darf. Der Einwanderungsbeamte vermerkt bei der Ankunft die genehmigte Aufenthaltserlaubnis auf dem Formblatt I-94 (Record of Arrival-Departure).
ZUSATZINFORMATIONEN
Arbeitsaufnahme
„F-1" Schüler und Studenten dürfen zu keiner Zeit während des ersten Jahres eine Beschäftigung außerhalb des Schul-/Universitätsgeländes annehmen. Nach einem Jahr kann die Einwanderungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschäftigung außerhalb bewilligen. „M-1" Studenten dürfen keine Arbeit annehmen, es sei denn eine vorübergehende Beschäftigung in Form eines Praktikums. Ehegatten und Kinder von Schülern und Studenten dürfen zu keiner Zeit einer Arbeit nachgehen.
Familienangehörige
Ehegatten und Kinder können sich auch für ein Nichteinwanderungsvisum qualifizieren, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm nachzureisen. Die Angehörigen müssen sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums erfüllen, einschließlich des Nachweises, dass ihnen ausreichende finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, und dass sie nach Beendigung des Studiums die USA verlassen werden.
WEITERE ANFRAGEN
Die Formblätter I-20A-B und I-20M-N können ausschließlich bei der Bildungsinstitution in den Staaten, die der Antragsteller zu besuchen beabsichtigt, angefordert werden. Falls die Schule/Universität die Formblätter nicht vorrätig hat, muss sie sich an die zuständige Einwanderungsbehörde in den USA wenden.
Visa-Informationsdienst
Zur Vereinbarung eines Interviewtermins wenden Sie sich bitte an unseren Visa-Informationsdienst.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
Aktuelle Links der Diplomatischen Vertretung der US in Deutschland:
F-Visum: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/f/
M-Visum: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/m/
(Feb 2011)
Es gibt zwei Arten von Studentenvisa:
• ein Visum für akademische Studien (F-1)
• ein Visum, das für nichtakademische oder berufsbezogene Studien bestimmt ist (M-1)
Lassen Sie sich von Ihrer Schule oder Universität das Formblatt I-20 ausgefüllt zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie Ihren Visa-Antrag stellen.
Allgemeine Hinweise
Das amerikanische Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetz sieht zwei Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für Personen vor, die in den USA eine Schule besuchen oder ein Studium aufnehmen möchten: das „F" Visum für ein akademisches Studium, das „M" Visum für nicht-akademische bzw. berufliche Weiterbildung. Um sich für ein Schüler-/Studentenvisum zu qualifizieren, muss ein ausländischer Antragsteller folgende Bedingungen erfüllen:
AKADEMISCHE VORAUSSETZUNGEN
Der Antragsteller muss einen Studienkurs erfolgreich abgeschlossen haben, der den Anmeldebedingungen für das beabsichtigte Studium entspricht. Der Schüler/Student muss entweder die englische Sprache hinreichend beherrschen, um dem beabsichtigten Unterricht folgen zu können, oder der Kurs muss in der Muttersprache des Schülers/Studenten stattfinden, oder das Lehrinstitut muss besondere Englischkurse eingerichtet haben. Ausgenommen hiervon sind Schüler/Studenten, die ausschließlich an einem englischen Sprachkurs teilnehmen wollen.
FINANZIELLE MITTEL
Der Antragsteller muss belegen, dass ihm ausreichende Mittel aus namentlich angegebener, zuverlässiger Quelle zur Verfügung stehen werden, um sämtliche Unkosten des Lebensunterhalts und der Unterrichtsgebühren während der Gesamtdauer des beabsichtigten Schulbesuchs/Studiums in den USA zu bestreiten. Insbesondere muss der Antragsteller durch Belege glaubhaft machen, dass er genügend Mittel besitzt, um sämtliche Unkosten des ersten Schul-/ Studienjahres zu decken, und dass ihm - unvorhersehbare Ereignisse ausgenommen - genügend Mittel für jedes darauf folgende Schul-/Studienjahr zur Verfügung stehen werden. Der Antragsteller für ein „M-1" Studentenvisum muss nachweisen, dass ihm ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um sämtliche Unkosten der Unterrichtsgebühren und des Lebensunterhalts während der Gesamtdauer des beabsichtigten Aufenthalts zu bestreiten.
NICHT-QUALIFIZIERUNG / SONDERGENEHMIGUNG
Personen, die nach amerikanischem Recht nicht für ein Visum in Frage kommen, können sich in manchen Fällen um die Aussetzung der Visa-Beschränkung bemühen und ein Visum erhalten.
UNTERLAGEN
Um einen Visumsantrag für ein akademisches oder sprachliches Studium stellen zu können, müssen Antragsteller die Aufnahme in einen regulären Studiengang ("full course of study") an einem staatlich anerkannten Bildungsinstitut nachweisen können. Das Lehrinstitut muss dem Antragsteller ein ordnungsgemäß ausgefülltes und von einem befugten Vertreter unterzeichnetes Formblatt I-20A-B, „Bescheinigung der Zulassungsfähigkeit für ein Nichteinwanderungsvisum („F-1") mit Studentenstatus für akademische und Sprachstudenten" schicken, welches dieser ebenfalls unterzeichnen und dem Konsularbeamten vorlegen muss. Um ein Visum für eine nichtakademische bzw. berufsbezogene Weiterbildung zu beantragen, muss die Aufnahme in einen regulären Studiengang ("full course of study") an einem staatlich anerkannten nichtakademischen Bildungsinstitut nachgewiesen werden. Der Student muss ein ordnungsgemäß ausgefülltes und sowohl von ihm als auch von einem befugten Vertreter der Schule in den USA unterzeichnetes Formblatt I-20M-N, „Bescheinigung der Zulassungsfähigkeit für ein Nichteinwanderungsvisum („M-1") mit Studentenstatus für Teilnehmer an berufsbildenden Kursen" einreichen.
Der Visaantrag
Für ein Visum müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
• bei deutschen Staatsbürgern den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein;
• ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Websitehttp://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden;
• männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen;
• alle Antragssteller für F, J und M Visa müssen zusätzlich das Formular DS-158 (Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund) einreichen;
• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;
• Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;
• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr.
• weitere Unterlagen wie z.B. das Formular I-20A-B (akademische Programme) oder I-20M-N (nicht-akademische Programme). Diese Unterlagen sind nicht bei den konsularischen Vertretungen sondern nur von der jeweiligen Austauschorganisation oder der Schule bzw. Hochschule zu erhalten.
• einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass ist (kein Einschreiben).
Schüler und Studenten müssen einen Wohnsitz im Ausland nachweisen, den sie nicht aufzugeben beabsichtigen, und dass sie nach Beendigung des Schulbesuchs die USA verlassen werden. Da sich die Gründe und Umstände der Antragsteller sehr voneinander unterscheiden, kann die Art der zu erbringenden Nachweise nicht allgemeingültig festgelegt werden.
Das SEVIS-Programm
Das Ministerium für innere Sicherheit (DHS) hat eine SEVIS (Student and Exchange Visitor System) Gebühr eingeführt. Sie gilt für alle Antragsteller von F, J und M Visa mit I-20 oder DS-2019 Formularen, die am oder nach dem 1. September 2004 ausgestellt wurden.
SEVIS ist ein Internet-basiertes System, das F, M und J Visa-Teilnehmer (und ihre Familienangehörigen) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der ersten Dokumente (entweder das Formular I-20 oder das Formuar DS-2019) bis zum Abschluss/Verlassen der Schule oder Beenden des Austauschprogramms verfolgt.
Weitere Informationen, Formular I-901, Gebühren und Zahlungsmodalitäten
Das Visa-Interview
Alle Antragsteller für Studentenvisa (F- oder M-Visum) müssen ihre Antragsunterlagen persönlich in Berlin, Frankfurt oder München einreichen.
Alle Visa-Antragsteller einen Termin mit unserem Visa Informationsdienst zur Beantragung des Visums, biometrischen Datensammlung und einem Visa-Interview mit dem Konsul vereinbaren.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
Vorsprache ohne Termin-Vereinbarung ist nicht mehr möglich. Durch diese Veränderung erwarten wir eine bessere Arbeitseinteilung unsererseits, eine beschleunigte Bearbeitung und insgesamt einen effizienteren Aufenthalt im Konsulat bewirken.
Wir verstehen die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe von Antragstellern. Häufig haben insbesondere diese Antragsteller wenig Zeit, um sich bei ihrem Austauschprogramm oder ihrer Schule zu melden. Um weitestgehend sicherzustellen, dass jeder Antragsteller seinen Einreisetermin einhalten kann, wird täglich eine grössere Anzahl von Terminen speziell für Antragsteller von J und F/M Visa reserviert. Wir werden den Terminplan genau beobachten, um Rückstände bei der Terminvergabe möglichst gering zu halten. Wir empfehlen jedoch allen Antragstellern, sich so früh wie möglich um einen Termin zu bemühen, da die Anzahl der Beantragungen uns nicht im Voraus bekannt ist.
Bearbeitungsdauer
Antragsteller aller hier aufgeführten Kategorien sollten erwarten, mehrere Stunden aufwenden zu müssen.
Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen. Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.
Wann sollte der Antrag gestellt werden
Aufgrund der beschriebenen Bearbeitungsdauer sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden. Das Amerikanische Gesetz sieht jedoch vor, dass F- und M-Visa - für Studenten die zum ersten Mal in die USA einreisen - frühestens 120 Tage vor Beginn des jeweiligen Studienbeginns ausgestellt werden können. (Dies betrifft jedoch nicht die Ausstellung von J-Visa.)
Studenten, die ihr Studium fortsetzen, können jederzeit neue F und M Visa beantragen, solange sie weiterhin als Student eingeschrieben sind und ihre SEVIS-Daten aktuell sind. Studenten, die ihr Studium fortsetzen, können auch jederzeit vor Beginn der Vorlesungen in die USA einreisen.
J-Visa sollten so bald wie möglich nach Erhalt des DS-2019 beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass Inhaber von F-, M- and J-Visa, gemäss der Bestimmungen der Einwanderungsbehörde (USCIS), frühestens 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Studiums bzw. Austauschprogramms (massgebend sind die Daten in Ihrem I-20 bzw. DS-2019) einreisen dürfen.
Sicherheitshinweis für Visa-Antragsteller
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass durch die Sicherheitsüberprüfungen keine Verzögerungen bei den Visainterviews entstehen, dürfen keine elektronischen Geräte, einschliesslich Mobiltelefone, PDAs, Laptops, etc. in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden. Rucksäcke, Koffer, Aktenkoffer und Kinderwagen sind ebenfalls nicht erlaubt, jedoch kleine Hand- oder Brieftaschen. Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für Antragsteller aufbewahren und konfisziert Waffen aller Art. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Gegenstände zu Hause oder in einem verschlossenen Auto zu lassen oder einem Freund oder Verwandten zu geben, der außerhalb des Geländes auf Sie wartet. Antragsteller sollten nur die Unterlagen mitbringen, die für die Visabeantragung benötigt werden. Ihre Kooperation unterstützt uns in unserem Bemühen, Sicherheit aller zu gewährleisten und Sie termingerecht interviewen zu können.
Visa-Antragsteller müssen alle Unterlagen in einer offenen, durchsichtigen Plastikmappe (z.B. Klarsichthülle) mitbringen. Unterlagen in verschlossenen oder undurchsichtigen Umschlägen oder Mappen dürfen nicht mit in die Konsularabteilung gebracht werden.
EINREISE
Ein Visum ist keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten. Die Einwanderungsbehörde in den USA (USCIS) besitzt das Recht, die Einreise zu verweigern. Sie entscheidet ebenfalls, wie lange der Besucher in den Staaten bleiben darf. Der Einwanderungsbeamte vermerkt bei der Ankunft die genehmigte Aufenthaltserlaubnis auf dem Formblatt I-94 (Record of Arrival-Departure).
ZUSATZINFORMATIONEN
Arbeitsaufnahme
„F-1" Schüler und Studenten dürfen zu keiner Zeit während des ersten Jahres eine Beschäftigung außerhalb des Schul-/Universitätsgeländes annehmen. Nach einem Jahr kann die Einwanderungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschäftigung außerhalb bewilligen. „M-1" Studenten dürfen keine Arbeit annehmen, es sei denn eine vorübergehende Beschäftigung in Form eines Praktikums. Ehegatten und Kinder von Schülern und Studenten dürfen zu keiner Zeit einer Arbeit nachgehen.
Familienangehörige
Ehegatten und Kinder können sich auch für ein Nichteinwanderungsvisum qualifizieren, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm nachzureisen. Die Angehörigen müssen sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums erfüllen, einschließlich des Nachweises, dass ihnen ausreichende finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, und dass sie nach Beendigung des Studiums die USA verlassen werden.
WEITERE ANFRAGEN
Die Formblätter I-20A-B und I-20M-N können ausschließlich bei der Bildungsinstitution in den Staaten, die der Antragsteller zu besuchen beabsichtigt, angefordert werden. Falls die Schule/Universität die Formblätter nicht vorrätig hat, muss sie sich an die zuständige Einwanderungsbehörde in den USA wenden.
Visa-Informationsdienst
Zur Vereinbarung eines Interviewtermins wenden Sie sich bitte an unseren Visa-Informationsdienst.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
Letzte Aktualisierung: September 2007
Aktuelle Links der Diplomatischen Vertretung der US in Deutschland:
F-Visum: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/f/
M-Visum: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/m/
(Feb 2011)
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