Als Frau in der US Armee und dann die dt. Staatsbürgerschaft weg?

tbads

Well-Known Member
Hallöchen,
habe jemanden ganz lieben kennengelernt und sie hatte eine Frage die ich echt nicht beantworten kann. Sie ist in Dtl. geboren und ist(war?) gebürtige Doppelstaatsangehörige USA/Dtl. Sie hat sich dann entschlossen, in die US Armee einzutreten und ihr wurde auf dem Standesamt gesagt, als sie ihr Kind ins Stammbuch eintragen lassen wollte, daß sie mit dem Eintritt in die US Armee ihre de. Staatsbürgerschaft verloren hätte. Jetzt hab ich mal nachgelesen beim Auswärtigen Amt und da steht: Auswärtiges Amt - FAQ - Wie verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit?

[h=1]Wie verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit?[/h]Ein deutscher Staatsangehöriger, der auf eigenen Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit (außer der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz) erwirbt, verliert die deutsche. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nur dann nicht verloren, wenn der Antragsteller vor Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit bei den deutschen Behörden eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung eingeholt hat.
Wehrpflichtige Deutsche, die freiwillig ohne Zustimmung des Kreiswehrersatzamtes in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls automatisch.
Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können auf eigenen Wunsch auf die deutsche verzichten.


Jetzt hab ich wieder geguckt, Wehrpflichtige Deutsche sind wohl Männer. Sie ist aber ne Frau. Ja und jetzt, ist sie weg die dt. Staatsangehörigkeit oder nicht?
 
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tbads

Well-Known Member
Oh und das ist blöd, rückwirkend gilt das ja wohl nicht:
[h=2]Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte[/h]Grundsätzlich stellt der freiwillige Eintritt in fremde Streitkräfte ohne vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung einen Verlustgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit da. Mit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes am 1. Juli 2011 wurde das Verfahren für bestimmte Länder vereinfacht.
Demnach gilt die Zustimmung nunmehr zugunsten der Deutschen als erteilt, die zugleich die Staatsangehörigkeit von
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
- Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
- Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder
- Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung
besitzen und in einem dieser Staaten Wehrdienst leisten.
Unter diese Regelung fallen u.a. auch die USA. Ein gesonderter Antrag ist somit nicht mehr nötig. Die Zustimmung gilt als erteilt

Deutsche Vertretungen in den USA - Verlust
 
S

Selfkant

Guest
Oh und das ist blöd, rückwirkend gilt das ja wohl nicht:
[h=2]Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte[/h]Grundsätzlich stellt der freiwillige Eintritt in fremde Streitkräfte ohne vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung einen Verlustgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit da. Mit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes am 1. Juli 2011 wurde das Verfahren für bestimmte Länder vereinfacht.
Demnach gilt die Zustimmung nunmehr zugunsten der Deutschen als erteilt, die zugleich die Staatsangehörigkeit von
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
- Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
- Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder
- Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung
besitzen und in einem dieser Staaten Wehrdienst leisten.
Unter diese Regelung fallen u.a. auch die USA. Ein gesonderter Antrag ist somit nicht mehr nötig. Die Zustimmung gilt als erteilt

Deutsche Vertretungen in den USA - Verlust
Das ist eine gute Nachricht, da unser Sohn in das US Militaer gehen will. Da braucht er nun den Antrag nicht mehr zu stellen!
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Oh und das ist blöd, rückwirkend gilt das ja wohl nicht:
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das rückwirkend gilt, aber ich würde sicherheitshalber mal eine Mail ans zuständige deutsche Konsulat schicken.

Ich erinnere mich nämlich vage, dass Deutsche, die die US-StaBü durch Naturalisierung bekommen haben, auch rückwirkend noch die BBG beantragen können (oder das zumindest zeitweilig konnten), wenn sie zum Zeitpunkt der US-Einbürgerung die Voraussetzungen für eine BBG erfüllt haben und damit quasi rückwirkend die deutsche StaBü wiedererlangen können/konnten. Da gab's vor geschätzt einem Jahr irgendeine Änderung/Entwicklung in dieser Richtung. Kann sein, dass das nur vorübergehend war; ich habe die Details nicht mehr präsent. Wie dem auch sei: Ich würde in jedem Falle nachfragen. Kost't ja nix. :winke
 

tbads

Well-Known Member
@ Selfkant: Prima, einem ist schon geholfen!
 
N

NRH2011

Guest
Ich kann Dir auch berichten, das deine liebe Person vermutlich nicht weit "hoch" kommen wird in der Army mit doppelter Staatsbürgerschaft.
Ich kenne einige Majors die nicht, bzw. so lange nicht höher kamen, bis Ihre deutschen Frauen die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt haben.
Gleiche mit einem Soldaten der aus dem emaligen Jugoslawien stammt, er konnte nicht höher kommen als ein SSG (Staff Sergeant) bis er die kroatische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte.
 
S

Selfkant

Guest
Ich kann Dir auch berichten, das deine liebe Person vermutlich nicht weit "hoch" kommen wird in der Army mit doppelter Staatsbürgerschaft.
Ich kenne einige Majors die nicht, bzw. so lange nicht höher kamen, bis Ihre deutschen Frauen die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt haben.
Gleiche mit einem Soldaten der aus dem emaligen Jugoslawien stammt, er konnte nicht höher kommen als ein SSG (Staff Sergeant) bis er die kroatische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte.

Na ja, wenn unser Sohn es erst einmal zum Major gebracht hat, bin ich schon recht zufrieden, und auch ist bis dahin noch viel Zeit verflossen, dass sich auch diese Regeln aendern koennen!
 
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